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Winkelmeier-Becker: Wir stärken die Zahlungskultur in Deutschland

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug wird umgesetzt - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

 

Wir setzen ein starkes Zeichen für eine gute Zahlungskultur in Deutschland! Dass die öffentliche Hand oder große Industrieunternehmen ihre Vertragspartner mitunter am ausgestreckten Arm verhungern lassen, obwohl diese ihre Leistungen längst erbracht haben, wird in Zukunft nicht mehr geduldet. Gerade für mittelständische Unternehmen ist es von enormer Bedeutung, dass
ihnen nicht aufgrund einer schleppenden Zahlungsmoral ihrer marktmächtigen Geschäftspartner Liquidität entzogen wird.


Die Koalition hat mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eine ausgewogene Lösung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gefunden. Zahlungsfristen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, dürfen im Regelfall nicht mehr als 30 Tage betragen. Bei sogenannten Individualverträgen, die zwischen den Vertragspartnern frei ausgehandelt werden, beläuft sich die Frist grundsätzlich
auf 60 Tage. Vertragsklauseln, nach denen Handwerker oder andere kleine und mittlere Unternehmen bisweilen 90 Tage auf ihr Geld warten müssen, gehören damit der Vergangenheit an.