Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Gerne möchte ich auf Ihre Bedenken eingehen und den Hintergrund des StromVKG näher erläutern. Dabei möchte ich vorausschicken, dass ich uneingeschränkt zu unseren nationalen Klimazielen stehe und die auch in der Diskussion in meiner Fraktion immer so vertrete. Die derzeit spürbare Hitzewelle, die EU-weiten Waldbrände und der extrem niedrige Rheinpegel zeigen deutlich, wie dringend wir die Klimaziele einhalten müssen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Handlungsbedarf zur Schaffung sicherer Kapazitäten zur Stromversorgung parteiübergreifend erkannt wurde. Schon die Vorgängerregierung hatte unter Robert Habeck einen Entwurf für eine ähnliche Kraftwerksstrategie vorgelegt und v.a. auch die Verhandlungen mit der EU-Kommission in Brüssel begonnen; daran konnte Katharina Reiche anknüpfen. Auch die Bundesnetzagentur und ihr Präsident Klaus Müller (früherer Landesminister der Grünen) unterstreichen ausdrücklich die Bedeutung des StromVKG für die Versorgungssicherheit. Wir brauchen diese Vorsorge für Phasen, in denen noch zu wenig Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Allein durch den Kohleausstieg gehen in den kommenden Jahren rund 30 Gigawatt gesicherte, steuerbare Kapazität vom Netz; das ist eine Größenordnung, die wir ersetzen müssen, wenn wir Versorgungssicherheit ernst nehmen. Und das müssen wir: nicht nur die wirtschaftlichen Schäden selbst nur kurzer Stromausfälle wären erheblich; die Sorgen vor Blackouts sind auch politisch und gesellschaftlich nicht folgenlos, sondern wirken destabilisierend. Gerade in Nordrhein-Westfalen mit der energieintensiven Industrie entlang des Rheins und im Ruhrgebiet dürfte der rechtzeitige Bau eines Reservekraftwerks die Voraussetzung für den geplanten Ausstieg aus der Kohleverstromung sein.

Dabei ist klar: die im StromVKG vorgesehenen Kapazitäten sollten so wenig wie möglich laufen. Die neuen Kapazitäten sind als Absicherung für die Lücken gedacht, nicht als Ersatz für den Ausbau der Erneuerbaren. Es ist richtig, dass diese Absicherung zunächst überwiegend mit fossilem Gas erfolgt. Aber das ist kein Freibrief: Auch diese Anlagen müssen sich in unser verbleibendes CO2-Kontingent einordnen und spätestens bis 2045, wenn wir Netto-Null erreichen wollen, bei null stehen; sie müssen sich also rechtzeitig auf grünen Wasserstoff als CO2-freie Alternative umstellen.

Großbatteriespeicher haben andere technische Eigenschaften als thermische Kraftwerke, sie liefern bisher keine Langzeit-Reserve über Tage einer Dunkelflaute, sondern gleichen kurzfristige Schwankungen aus. Beide Technologien lösen also unterschiedliche Probleme im Netz. In weiteren Ausschreibungsrunden wird ihren Vorteilen noch deutlich mehr Raum gegeben, dann können sie ihre Stärken voll ausspielen. Zugleich ist bereits ein weitergehender Kapazitätsmechanismus für den Zeitraum ab 2032 in Vorbereitung, der die Systematik über die aktuelle Ausschreibungsrunde hinaus fortentwickeln soll. In diesem Rahmen werden auch Speicher eine große Rolle spielen.
Insgesamt bin ich sehr optimistisch, dass unterschiedlichste (auch günstige und technisch unkomplizierte) Speichertechnologien weiter entwickelt werden, so dass Speicher perspektivisch auch zu einer echten Option für Langzeit-Reserve werden. So kann in Zukunft auch jede produzierte KWh wirtschaftlich sinnvoll genutzt und Abregelung und negative Strompreise können zunehmend vermieden werden.

Die Ausschreibungsdauer von 15 Jahren war nötig, um einen tragfähigen Business-Case zu ermöglichen. Kraftwerksprojekte, ob Gasturbinen mit späterer Wasserstoff-Umrüstung oder andere Reservekapazitäten, haben hohe Vorlaufkosten und amortisieren sich nur über längere Zeiträume. Kürzere Ausschreibungsfenster hätten das Risiko erhöht, dass niemand in gesicherte Leistung investiert oder noch höhere Vergütungen hätten ermöglicht werden müssen. Durch den Ausschreibungsmechanismus ist gleichzeitig gesichert, dass nur die günstigsten Angebote zum Zuge kommen und die Netzkosten möglichst wenig belastet werden.

Insgesamt wurde mit dem StromVKG meines Erachtens ein Rahmen geschaffen, in dem sich die differenzierte und insgesamt zuverlässige, kostengünstige, resiliente und zunehmend erneuerbare Energieversorgung weiter entwickeln kann und die Klimaziele in diesem Sektor eingehalten werden.

Freundliche Grüße

Elisabeth Winkelmeier-Becker

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Genauso wie ich haben auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen zahlreiche Zuschriften erhalten und ausführliche Gespräche mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geführt.

Wir alle nehmen die Sorgen um die Versorgung der Patientinnen und Patienten in der ambulanten psychologischen Behandlung und um die Vergütung für die Psychotherapeuten selbstverständlich ernst.

Vorab möchte ich erläutern, dass psychotherapeutische Behandlungen weiterhin als GKV-Leistung erhalten bleiben. Die Vergütung für die Therapeuten und Therapeutinnen wird allerdings zukünftig - wie es früher schon einmal war - wieder in die sog. morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Bei dieser Rückführung wird aber das heutige Finanzvolumen für diesen Bereich beibehalten. Es kann nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität in Zukunft auch weiter anwachsen, soweit die Einkommen der Versicherten und damit die Beitragseinnahmen der GKV steigen. Außerdem werden Vorkehrungen getroffen, damit dieses Finanzvolumen nicht anderweitig für andere Leistungsbereiche genutzt wird.

Der grundlegende Gedanke ist dabei, dass für alle Leistungen der GKV insgesamt nicht mehr ausgegeben werden soll, als mit den heute geltenden Beitragssätzen der Versicherten eingenommen wird. Noch höhere Beiträge, die das Nettoeinkommen der Versicherten schmälern würden, sollen aber vermieden werden.
In Bezug auf die Situation der Psychotherapeutinnen und -therapeuten soll es außerdem noch gezielte Nachbesserungen geben:

Am 10.7. wurde die GKV-Reform insgesamt im Bundestag verabschiedet. Gleichzeitig haben wir einen Antrag beschlossenen, in dem wir die Bundesregierung auffordern, zügig einen ergänzenden Regelungsvorschlag vorzulegen. Darin soll es um folgende Punkte gehen:

  1. Sicherung der Versorgungskontinuität: Laufende Behandlungen müssen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zu ihrem regulären Abschluss sichergestellt sein.
  2. Extrabudgetäre Vergütung für Härte- und Dringlichkeitsfälle: Es soll Ausnahmen von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV, also dem o.g. Gesamtbudget) geben. Das betrifft Leistungen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, Behandlungen für schwer psychisch Erkrankte (nach der KSVPsych-Richtlinie) sowie als dringlich eingestufte Fälle.
  3. Definition von Dringlichkeit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird beauftragt, bis spätestens 31. Dezember 2026 klare Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten.

Gerade in dringenden Fällen wäre also eine Therapie auf Kosten der GKV jedenfalls gewährleistet!

Zudem wollen wir Argumente der Psychotherapeuten zur Angemessenheitsprüfung ihrer Honorare nochmals überprüfen.

Mit diesen Maßnahmen greifen wir wesentliche Forderungen der Praxis auf, auch wenn damit nicht alle Probleme gelöst sind.

Im laufenden Verfahren zum GKV-BStabG waren diese Änderungen so kurzfristig nicht mehr möglich. Der Gesetzentwurf musste vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden um zu verhindern, dass die Krankenkassen schon im Herbst eine Beitragserhöhung beschließen müssen. Deshalb musste der Weg gewählt werden, eine Nachbesserung auf ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren zu verschieben.

Eine weitere vorläufig positive Nachricht für die Psychotherapie ist die vom Landesgericht Berlin per Eilentscheid entschiedene sofortige Aussetzung der Honorarkürzung von 4,5 %; diese war seit Mai 2026 gültig. Dieses Gerichtsverfahren betrifft allerdings eine Entscheidung der Selbstverwaltung der GKV, auf die die Politik keinen unmittelbaren Einfluss hat. Das Landesgericht Berlin hatte offenbar Zweifel an der Grundlage der Vergütungsentscheidung. Hier muss jetzt zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker
Mitglied des Deutschen Bundestags

Vielen Dank für Ihr Schreiben zur laufenden Debatte bezüglich der Gesundheitsreform.

Gerne möchte ich zuerst auf die Notwenigkeit der Reform insgesamt eingehen:

Obwohl jeden Tag über 1 Milliarde Euro in der GKV zur Verfügung steht, besteht bereits jetzt eine Finanzierungslücke von 12 bis 15 Milliarden Euro. Eine Studie des IGES Institut warnt bereits davor, dass die Beitragssätze vom historischen Höchststand 2026 (durchschnittlich 17,5%) in den nächsten Jahren auf mehr als 20% bezogen auf das Brutto-Arbeitseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigen könnten. Das würde unmittelbar die Nebenkosten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiter erhöhen und die Einkommen der Beschäftigten belasten. Ohne eine großangelegte Reform droht sogar eine Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro. Deshalb erscheinen auch aus meiner Sicht Sparmaßnahmen erforderlich, die grundsätzlich auf alle Schultern verteilt werden sollten.

Dazu sollen zukünftige Vergütungsanpassungen der Leistungserbringer insgesamt an der tatsächlichen Kostenentwicklung sowie an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgerichtet werden. Es ist leider nicht möglich, dass die Ausgaben strukturell auf Dauer schneller steigen als die Grundlohnsumme, nach der sich die GKV-Einnahmen bemessen. Steigerungen bleiben weiterhin möglich, soweit diese Bezugsgröße ebenfalls steigt.

Es geht darum, die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten auch mit qualifizierter fachärztlicher Behandlung zu sichern. Auch wenn hier gewisse Einschränkungen vorgesehen werden, wird der Bedarf ja weiterhin bestehen. Auch wenn ich Ihre Sorgen nachvollziehen kann, gehe ich deshalb davon aus, dass sich Facharztpraxen auch in Zukunft finanziell tragen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat Vorschläge von einer sachverständigen Kommission erarbeiten lassen, die nun der Reform zu einem großen Teil zugrunde gelegt werden und die alle Beteiligten betreffen - von den Versicherten über Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer bis hin zur Pharmaindustrie.

Ich bin überzeugt, dass dies nicht zu unvertretbaren Leistungskürzungen führen muss, sondern dass ein guter Teil der Einsparungen auch durch effizientere Verwendung von Ressourcen erzielt werden kann.

Der Gesetzentwurf wird nun verhandelt. Die erste Lesung bzw. Debatte im Bundestag war am 12. Juni. Danach folgt eine Sachverständigenanhörung. Ob und inwieweit es im Zuge des parlamentarischen Prozesses noch zu Änderungen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Abschließend noch zu Ihrem Anliegen, versicherungsfremde Leistungen wie die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln zu übernehmen. Ich teile Ihre Ansicht, dass diese Kosten aus Steuermitteln aufgebracht werden müssten. Die soziale Absicherung von Menschen ohne eigenes Einkommen ist eine staatliche Aufgabe. Wenn nur die gesetzlichen versicherten Arbeitnehmer diese Last tragen, entsteht eine Schieflage. Es wurde nun in der Koalition neu vereinbart, diese Kosten nun schrittweise durch Steuermittel zu decken, beginnend mit einem Zuschuss von zusätzlichen rund 250 Mio Euro für 2027. Aus meiner Sicht muss dieser Betrag in Zukunft deutlich erhöht werden, bis die Kosten tatsächlich gedeckt sind; derzeit scheitert das am Veto des Finanzministers. Zugleich müssen wir mehr dafür tun, die Menschen aus dem Leistungsbezug möglichst wieder in eigene sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit zu bringen, mit der dann auch eine eigenständige Versicherung in der GKV verbunden ist. 

Vielen Dank für Ihr Schreiben zur hausärztlichen Versorgung im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Wir haben in Deutschland ein sehr gutes Gesundheitswesen. Gerade die Hausärzte sind zentraler Teil der Versorgung, deren Bedeutung durch eine stärker lenkende Funktion noch gesteigert werden soll.

Ich sehe aber auch die Notwendigkeit von Strukturreformen des bestehenden Gesundheitswesens. Bereits jetzt besteht eine jährliche Lücke von 12 bis 15 Milliarden Euro in der GKV, obwohl jeden Tag über 1 Milliarde Euro zur Verfügung stehen.

Modellrechnungen des IGES-Instituts verdeutlichen das Risiko, dass die Beitragssätze künftig die Grenze von 20 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens überschreiten könnten. Dies hätte eine unmittelbare Steigerung der Lohnnebenkosten sowie eine signifikante Schmälerung der Nettoeinkommen zur Folge - eine Belastung, die auch viele Beschäftigte in den Hausarztpraxen und unter den Patienten betreffen würde. Ohne die Reform droht sogar eine Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro. Deshalb erscheinen auch aus meiner Sicht Sparmaßnahmen erforderlich, um das Versorgungssystem und die Finanzierung durch die Gesetzlichen Krankenkassen insgesamt zu stabilisieren! Dazu sollen zukünftige Vergütungsanpassungen der Leistungserbringer insgesamt an der tatsächlichen Kostenentwicklung sowie an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgerichtet werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu Vorschläge von einer sachverständigen Kommission erarbeiten lassen, die nun der Reform zu einem großen Teil zugrunde gelegt werden und die alle Beteiligten betreffen - von den Versicherten über Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer bis hin zur Pharmaindustrie.

Ich bin überzeugt, dass dies nicht zu unvertretbaren Leistungskürzungen führen muss, sondern dass ein guter Teil der Einsparungen auch durch effizientere Verwendung von Ressourcen erzielt werden kann. Beispielsweise ist die Anzahl der Arztbesuche in Deutschland deutlich höher als in unseren Nachbarländern. Hier ist schon durch eine bessere Steuerung vieles zu erreichen, gerade unter der Lenkung der Hausärzte, die ihre Patienten in der Regel am besten kennen. Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitet deshalb derzeit einen Referentenentwurf zur Einführung eines Primärarztsystems mit dem Ziel, die Hausärzte zur regelhaften ersten Anlaufstelle zu machen. Damit werden Hausärzte künftig maßgeblich dazu beitragen, die Versorgung besser zu steuern und das Gesundheitssystem insgesamt zu entlasten.

Ich teile im Grundsatz Ihre Ansicht, dass diese Kosten der Gesundheitsversicherung für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln aufgebracht werden müssten. Die soziale Absicherung von Menschen ohne eigenes Einkommen ist eine staatliche Aufgabe, nicht nur die der gesetzlich Versicherten. Es wurde nun in der Regierung neu vereinbart, diese Kosten schrittweise durch Steuermittel zu decken, beginnend mit einem Zuschuss von zusätzlichen rund 250 Mio Euro für 2027. Aus meiner Sicht müssten wir hier mit einem deutlich höheren Betrag einsteigen und diesen in Zukunft erhöhen, bis die Kosten tatsächlich gedeckt sind; zugleich müssen wir mehr dafür tun, die Menschen aus dem Leistungsbezug möglichst wieder in eigene sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit zu bringen, mit der dann auch eine eigenständige Versicherung in der GKV verbunden ist. 

Auch die geplante Mitversicherung für Ehepartner wird eine spürbare Belastung für Familien bedeuten, wenn nicht die Ausnahmen greifen, also Kinder bis 6 Jahre oder Pflegebedürftige zu versorgen sind oder Einschränkungen der Erwerbstätigkeit gegeben sind. Zu dieser geplanten Gesetzesänderung würde mir die Zustimmung schwerfallen, gerade mit Blick auf die Familien, wo sich auch noch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auswirken kann. Als Reaktion auf die vielfältige Kritik wurde hier der Prozentsatz für die Mitversicherung immerhin schon von ursprünglich geplanten 3,5% auf 2,5% gekürzt.

Ansonsten sehe ich insgesamt jedenfalls eine breite Verteilung der Belastungen auf die unterschiedlichen Beteiligten, von Krankenhäusern bis Pharmaindustrie. Das spricht dafür, dass hier ein ausgewogener Ansatz gewählt wurde. Gleichzeitig erkenne ich an, dass wir mit dem Koalitionspartner SPD zu einer Einigung kommen müssen, weil der finanzielle Druck in der GKV groß ist und absehbar weiter steigen wird: wir haben bereits jetzt ein Loch von 12 bis 15 Milliarden Euro; eine Studie des IGES Institut warnt bereits davor, dass die Beitragssätze vom historischen Höchststand 2026 (durchschnittlich 17,5%) auf mehr als 20% in zehn Jahren steigen könnten. Ohne eine großangelegte Reform droht ein Anwachsen der Finanzierungslücke auf 40 Milliarden Euro in zehn Jahren.

Auf dieser Basis werden wir den Gesetzentwurf beraten.

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