Bürgeranfrage zum Thema "Femizide"

Sehr geehrte/r ...,

vielen Dank für Ihre Eingabe.

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Anliegen, dem auf allen staatlichen Ebenen sowie durch ein umfangreiches Hilfe- und Unterstützungssystem in Deutschland begegnet wird. Dass es trotzdem solche Taten gibt liegt m.E. nicht in Versäumnissen des Rechtsstaats oder des Sozialstaats, sondern in persönlichen Konflikten und gewissen patriarchalischen Einstellungen, denen wir als Gesellschaft und als Gesetzgeber mit dem Auftrag von Artikel 3 Abs. 2 S.2 GG entschieden entgegentreten müssen.

Der Rechtsstaat verfolgt Gewalt gegen Frauen mit dem Strafrecht. Bei einer vorsätzlichen Tötung dürfte in aller Regel § 211 StGB mit der Strafandrohung lebenslänglicher Freiheitsstrafe einschlägig sein; als Mordmerkmal dürfte dann ein sonstiger niederer Beweggrund vorliegen, was bedeutet, dass die Motive einer Tötung besonders verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen. Sexuelle Übergriffe, die oft von der gleichen Haltung der Täter geprägt sind, sind durch die Umsetzung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" eindeutig verboten und unter Strafe gestellt.

Weitere Maßnahmen helfen im Vorfeld Frauen in einer Gewaltsituation. Eine wichtige Maßnahme war die Errichtung des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen", um von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen rund um die Uhr einen niederschwelligen, barrierefreien Zugang zu Unterstützung und Hilfe zu gewähren. Dazu kommen Beratungsangebote und konkrete Hilfen, wenn bei Angehörigen anderer Kulturkreise Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung im Raum stehen.

Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus ein weiteres Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgesehen sowie eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen. Damit soll die Gesellschaft für das Thema noch mehr sensibilisiert werden, Hilfs-und Informationsangebote breiter bekannt gemacht werden und so Opfer von Gewalt sowie ihr Umfeld zu aktivieren und zu ermutigen, gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf allen Ebenen und in allen Formen einzutreten, hierzu werden alle einschlägigen NGOs eingebunden.

Freundliche Grüße

Elisabeth Winkelmeier-Becker

 

 

 

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