Antwort auf Bürgeranfrage: Mietpreisbremse

Sehr geehrte Frau .....,

da wo klare Verstöße gegen die geltende Mietpreisbremse vorliegen oder vermutet werden, ist mein erster Ratschlag, dass die betroffenen Mieter möglichst unmittelbar die Höhe der Miete gegenüber den Vermietern rügen. Das ist aufgrund der letzten Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019 ohne weitere Form- oder Begründungsvorschriften beispielsweise per Mail ohne weiteres möglich. Eine zu hohe Miete kann ab diesem Zeitpunkt zurück gefordert und gerichtlich durchgesetzt werden.
Den Vorschlag, bei den Rückforderungen noch weiter zurück zu gehen - auch in den Zeitraum vor einer Rüge - sehe ich skeptisch - und habe dabei die vielen privaten Vermieter im Blick; sie stellen 2/3 der vermieteten Wohnungen. Dabei sind sie oft auch auf die Mieteinnahmen angewiesen, sei es um die Finanzierungskosten sicherzustellen oder weil sie damit (beispielsweise als selbständige Handwerker ohne gesetzliche Rente) ihre Alterseinkünfte sichern. Sie sind nicht immer die Profis, die sich mit den Details von oft sehr pauschalen Mietspiegeln (soweit überhaupt vorhanden, leider hat das Justizministerium bei Einführung der Mietpreisbremse nicht unseren Vorschlag aufgegriffen, die Kommunen zum Erstellen eines Mietspiegels zu verpflichten) und Mietpreisbremse auskennen. Den fairen Ausgleich der gegenläufigen Interessen von Mieter und Vermieter sehen wir darin, dass der Mieter jederzeit sehr einfach rügen und ab diesem Zeitpunkt zurückfordern kann; ab der Rüge weiß jeder Beteiligte, dass die Miethöhe umstritten ist und kann entsprechend kalkulieren. Für die Mieter stellt das einerseits m.E. keine Überforderung dar, andererseits brauchen die Vermieter nicht mit höheren Rückzahlungen über mehrere Jahre rechnen, die auch für sie schwer zu verkraften wären. Hier gibt es keine Hinweise auf systematische oder reihenweise Rechtsverstöße! Auf meine kürzlich ausdrückliche Frage, ob Zahlen bzw. Fälle bekannt sind, bei denen die vom Ministerium vorgeschlagene Rückwirkung eine entscheidende Bedeutung gehabt hätte, hat mir das Ministerium keine konkrete Antwort geben können. Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen, dass sich der Anstieg der Mieten immerhin deutlich verlangsamt hat. Deshalb gehe ich weiter davon aus, dass Vermieter in ihrer großen Mehrzahl sich an die Gesetze und insbesondere auch die Mietpreisbremse halten. Wichtig wird sein, dass wir mit der ebenfalls geplanten Reform der Regeln zum Mietspiegel zu einer klareren Fassung der Mietspiegel kommen, damit auch die Nicht-Profis auf Vermieter- und Mieterseite wissen, wie sie rechnen müssen.

Der politisch wichtigere Punkt meines Statements war aus meiner Sicht übrigens die Aussage, dass wir einer Verlängerung der Mietpreisbremse um einige Jahre grundsätzlich offen gegenüberstehen. In den angespannten Mietmärkten ist dieser zusätzlichen Schutz vor hohen Mietsteigerungen auch bei neuen Vertragsabschlüssen weiter nötig. Da sind wir uns sicher einig.

Um wieder auf ein niedrigeres Mietniveau zu kommen, brauchen wir ein Bündel an Maßnahmen sowohl beim Wohnungsbau als auch beim Mietrecht. Einiges ist schon geschafft oder konkret geplant. So haben wir mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz die Mietpreisbremse verschärft und insbesondere Modernisierungsmieterhöhungen deutlich begrenzt. Das Baukindergeld und die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau sollen die Bautätigkeit ankurbeln. Die Reform des Mietspiegelrechts steht an und wird ebenfalls dämpfende Wirkung haben. So wird dieses wichtige Thema auch weiterhin ganz oben auf unserer Tagesordnung bleiben!

Freundliche Grüße

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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