Antwort auf Bürgeranfrage zum Thema: Umtauschprogramm für Diesel

Sehr geehrte/r

vielen Dank für Ihr Schreiben. Ihre Verärgerung über Ihren mangelhaften (-) und das damit zusammenhängende Hin und Her kann ich sehr gut nachvollziehen. Es fällt mir schwer, das zu erklären oder gar zu entschuldigen. Und auch aus meiner Sicht waren die langwierigen Koalitionsverhandlungen und die anschließenden Auseinandersetzungen zwischen den Vorsitzenden von CDU und CSU im Sommer sehr belastend und haben Vertrauen in die Politik insgesamt gekostet. 

Zu Ihrem persönlichen Fall darf und kann ich leider keine konkrete Rechtsberatung leisten. Es ist aber bereits geltendes Recht in Deutschland, dass in den Fällen, in denen die Hersteller nicht geliefert haben, was sie vertraglich versprochen hatten, selbstverständlich die Pflicht zur Gewährleistung besteht! Um die Verbraucher bei der Durchsetzung dieses Rechts zu unterstützen haben wir nun die Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht, um die entscheidenden Rechtsfragen einfach und kostengünstig für Verbraucher klären zu lassen; Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Verbraucherzentralen Bundesverband (https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/musterklage-gegen-vw-so-machen-sie-mit-29738). Weitere rechtliche Folgen sind die hohen Bußgelder, die gegen VW und Audi verhängt wurden; und auch persönliche strafrechtliche Konsequenzen sind von den Managern bzw. Mitarbeitern zu tragen, denen vorsätzliche Täuschung nachgewiesen werden kann. 

Die nun vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) angesprochene Umtauschaktion soll eine zusätzliche Möglichkeit bieten, die sich vor allem für diejenigen anbietet, die keine Gewährleistungsansprüche haben. Das gilt insbesondere für Fahrzeuge, die nicht mit manipulierten Abgaswerten verkauft worden sind, sondern zum Zeitpunkt des Verkaufs den jeweiligen Zulassungswerten und auch den Kaufverträgen entsprochen haben. In diesem Fällen besteht keine Rechtspflicht der Hersteller, sich an einer Nachrüstung o.ä. zu beteiligen oder Gewährleistung zu leisten. Die Möglichkeit zum geförderten Eintausch gegen ein anderes Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, das nicht von einem Fahrverbot betroffen wäre, soll eine freiwillige, praktikable Option bieten, um angesichts drohender Fahrverbote die Mobilität der Dieselfahrer zu erhalten und auch den Wertverlust infolge der eingeschränkten Nutzbarkeit und der gesamten Dieseldiskussion zumindest ein Stück weit aufzufangen. Sie basiert wesentlich auf den Zusagen der Hersteller, die hierzu spürbare Rabatte versprochen haben - hier vermischen sich möglicherweise fremd- und eigennützige Erwägungen. 

Es ist allerdings erkennbar, dass diese Aktion nicht in dem Maße angenommen wird, wie erhofft - und sicher spielt dabei auch die verständliche Verärgerung der Bürger über diese langwierige, ungelöste Problematik eine Rolle. Angesichts der Tatsache, dass bei älteren Fahrzeugen den Herstellern zumeist keine Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann, sollte dieser Ansatz aber auch nicht von vornherein verworfen werden.

Insgesamt bleibt das Thema Diesel auf der Tagesordnung. Dabei müssen alle denkbaren Ansätze wie z.B. die Förderung von Elektro-Bussen, aber auch die Nachrüstung der Abgasreinigung kombiniert werden. Wir erwarten außerdem, dass zumindest die deutschen Hersteller die Chance nutzen, verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen und sich auch dort, wo keine Rechtspflicht besteht, weiterhin und noch deutlicher an der Problemlösung beteiligen.

Ich hoffe, dass eine dieser Möglichkeiten - Gewährleistung, Nachrüstung oder Eintausch - letztlich auch für Sie eine befriedigende Lösung ermöglicht.  

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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