Die Koalitionsfraktionen haben bei den Gesprächen zur Einführung einer Musterfeststellungsklage eine Einigung erzielt. Dazu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:
"Wir haben uns in der Koalition geeinigt und werden wie versprochen noch diese Woche die Musterfeststellungsklage beschließen. Aus der Anhörung am Montag haben wir noch einige Anregungen mitgenommen. Wenn viele Verbraucher in gleicher Weise geschädigt sind, haben Sie damit einen einfachen Weg, ihre Anspruchsvoraussetzungen klären zu lassen. Wir haben aber auch Vorkehrungen getroffen, dass diese Klage nicht zu einem Geschäftsmodell werden kann. Die Musterfeststellungsklage wird nun bereits in erster Instanz vor den Oberlandesgerichten verhandelt werden, damit wird der Instanzenzug zum Bundesgerichtshof (BGH) deutlich verkürzt und die Verbraucher erhalten noch schneller ein rechtssicheres Urteil. Da große Schadensfälle, die Gegenstand einer Musterfeststellungsklagen werden, nicht allein Verbraucher, sondern z.B. auch Handwerker oder kleine und mittlere Unternehmen betreffen können, werden wir auch sie besserstellen: So können Gewerbetreibende ihre Klage aus demselben Grund gegen den selben Beklagten künftig aussetzen lassen, bis das Musterfeststellungsverfahren entschieden ist; das schafft ihnen die Möglichkeit, dass das Gericht über ihre Klage in Ansehung der Musterfeststellungsklage entscheiden kann, ohne dass ihr Anspruch dabei verjährt.
Wir hätten gerne gleichzeitig mit diesem Gesetz noch eine Soforthilfe für das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen wegen der Datenschutzgrundverordnung eingeschlossen, das war mit der SPD in dieser Form aber leider nicht möglich. Allerdings sind wir uns in der Koalition einig, uns sehr schnell und umfassend um das Thema Abmahnmissbrauch zu kümmern, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart."