Antwort auf Zuschriften zum Thema „Anpassung von Abgeordnetenbezüge“

Sehr geehrte/r ….,

Danke für Ihr Schreiben zum gestrigen Beschluss zur Anpassung der Abgeordnetenvergütung.

Der Beschluss setzt die Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission aus dem Jahr 2013 um. Sie hatte empfohlen, dass Abgeordnete so vergütet werden sollen, wie Richter an den Bundesgerichten. Steigerungen sollen sich danach richten, wie sich die Löhne und Gehälter in Deutschland insgesamt entwickeln, egal ob positiv oder negativ. Beide Kriterien halte ich für passend und sehr transparent.

Die Kommission hat auch vorgegeben, dass jeder neu gewählte Bundestag diese Regelung für die neue Wahlperiode spätestens innerhalb von 3 Monaten treffen soll. Deshalb stand der Beschluss jetzt auf der Tagesordnung.

Die gestrige öffentliche Debatte, die wir seitens der CDU/CSU-Fraktion beantragt haben, hat alle Argumente und auch das gesamte Verfahren in allen Aspekten deutlich gemacht. Es gab danach eine namentliche Abstimmung.

Deshalb kann man wohl kaum von einer „heimlichen Abstimmung“ sprechen, und auch nicht von einer fehlenden öffentlichen Diskussion, wie Sie es in Ihrem Schreiben tun. Vielleicht haben Sie die Debatte ja am Fernseher verfolgt; sonst können Sie sich diese in der Mediathek des Deutschen Bundestages noch anschauen (https://dbtg.tv/fvid/7181784). 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

 

 

 

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