Anfrage zu dem Thema: Sockelrentenmodell der katholischen Verbände

Antwort auf Zuschriften zum Sockelrentenmodell der katholischen Verbände:

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift, mit der Sie sich für das Sockelrentenmodell der Katholischen Verbände und die Weiterentwicklung der Alterssicherung in Deutschland einsetzen.

Das Thema Altersversorgung bewegt die Menschen. Nicht nur die Parteien haben unterschiedliche Konzepte zur Reform der Alterssicherung vorgestellt, auch verschiedene Gewerkschaften und Verbände bereichern die Diskussion mit eigenen Modellen. Dazu zählt unter anderem das Rentenmodell der katholischen Verbände, auf das Sie hinweisen.

Mit Blick auf die aktuelle Situation der Rente möchte ich vorausschicken: Die gesetzliche Rente ist für uns nach wie vor die tragende Säule der Alterssicherung. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sie Krisen besser durchstanden hat als von manchen Kritikern vermutet wurde. Der Generationenvertrag bewährt sich auch weiterhin. Heute steht die Rentenversicherung finanziell auf soliden Füßen: Die Nachhaltigkeitsrücklage ist mit rund 30 Mrd. € so gut gefüllt wie lange nicht mehr und der Beitragssatz konnte von 19,9 in mehreren Schritten auf 18,7 Prozent gesenkt werden.

Die positive Entwicklung zeigt sich dabei nicht nur bei den Finanzen, sondern auch bei den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. So wurden die Renten in den vier Jahren dieser Legislaturperiode im Westen um insgesamt rund 10 Prozent angepasst. Außerdem haben wir spürbare Verbesserungen bei den Leistungen für erwerbsgeminderte Personen, bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, im Bereich der Rehabilitationsleistungen und mit der „Rente ab 63“ bei der Anerkennungen der Lebensarbeitsleistung erreicht. Mit der zuvor bereits beschlossenen schrittweisen Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf 67 ist die Rente auch für die nächsten Jahre demographie- und zukunftsfest ausgestaltet.

Das Problem der Altersarmut ist uns bewusst. Dank der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie derzeit allerdings gerade auch im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eher unterdurchschnittlich. Nach offiziellen Zahlen betrifft sie derzeit rund drei Prozent der Senioren, die auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Wo die Rente zusammen mit erspartem Vermögen nicht reicht, ist häufig eine der folgenden drei Fallgestaltungen anzutreffen: es geht um eine/n „Soloselbständige/n“, die/der als Selbständiger nur mäßige Einkünfte erzielen und davon keine eigene Alterssicherung aufbauen konnte, es geht um eine Witwe, die bei zunehmender Hilfsbedürftigkeit ihre Wohnung aufgeben muss und dann die Kosten eines Altenheimplatzes nicht aus ihrer Witwenrente aufbringen kann, oder es geht um Menschen, die Erwerbsminderungsrenten beziehen. Wer ein durchschnittliches Arbeitsleben hindurch Rentenbeiträge zahlen konnte, ist hingegen durch seine Altersversorgung vor Altersarmut in aller Regel auch sicher geschützt. Das zeigt: eine gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, eine gute Betreuungssituation für Kinder, die kontinuierliche Erwerbsbiographien für Männer und Frauen ermöglichen, sind die beste Vorsorge für sichere und auskömmliche Renten und gegen Altersarmut sind hierfür zumindest ebenso wichtig, wie die konkrete Rentenformel.  

Doch die Herausforderung wächst absehbar. Das Rentenniveau sinkt langfristig, auch wenn es sich zuletzt spürbar besser entwickelt hat, als ursprünglich prognostiziert. Eine sich verändernde Arbeitswelt, vielfältigere Erwerbsbiografien und die demographischen Veränderungen erfordern auch in der Alterssicherung neue Überlegungen.

Hier ist das 3-stufige Rentenmodell der Katholischen Verbände ein interessanter Vorschlag zur Weiterentwicklung des Alterssicherungssystems. Das Modell hat schon in den vergangenen Jahren sehr viel Beachtung gefunden. Es ist sehr zu begrüßen, dass die katholischen Verbände sich des wichtigen Themas mit einem eigenen Modell angenommen haben und dieses auch ständig dem neusten Diskussionsstand entsprechend fortentwickelt haben. Mit den neuesten Modifikationen ist dieses Modell ein sehr erwägenswerter Vorschlag, den wir auch intensiv diskutieren werden. Nicht alle Komponenten führen allerdings ausschließlich zu Vorteilen; so kann etwa das vorgeschlagene Rentensplitting bei Eheleuten auch zu geringeren Renten führen, etwa für Frauen, die ansonsten eine höhere Witwenrente erhalten hätten. Wenn ein wesentlicher Teil der Rente als Sockelrente leistungsunabhängig garantiert werden soll, dann kann außerdem der leistungsbezogene Anteil nicht so groß bleiben, wie bisher. Folge ist dann, dass der Rentenanteil, der als „Lohn für Lebensleistung“ erworben wir, geringer ausfällt; dies muss dann hingenommen werden. 

Es kommen außerdem auch andere Ansätze in Betracht: Eine Steuerung der Umverteilungswirkung könnte etwa auch durch eine Erhöhung des Steuerzuschusses aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkasse erfolgen, ohne dass die Rentenversicherung selbst eine entsprechende Verwaltungsstruktur aufbauen müsste. Der Vorschlag des früheren Caritas-Bundesgeschäftsführers Georg Cremer, alle selbst erworbenen/verdienten Rentenkomponenten (gesetzliche Rente, „Riesterrente“, betriebliche Rente, „Mütterrente“, sonstige private Vorsorge) nicht zu 100% auf die Grundsicherung anzurechnen, erscheint mir persönlich sehr überlegenswert; für die betriebliche Altersvorsorge ist dies bereits kürzlich umgesetzt worden, für die Mütterrente ist dies eine aktuelle Forderung der Frauenunion. Für sehr positiv halte ich auch die Vorschläge der Hessischen Landesregierung zur „Deutschlandrente“, die eine Angebot zur privaten Altersvorsorge unter dem Dach der Rentenversicherung etablieren wollen, das gegenüber den Angeboten der Versicherungswirtschaft günstiger und sicherer wäre. Die „Rente nach Mindesteinkommen“ ist ebenfalls ein guter Ansatz, gerade für Geringverdiener.

Eine Aufstockung der Rücklagen über die bloße Liquiditätssicherung halte ich außerdem für wichtig, damit nicht die in Summe hohen Rentenansprüche, die derzeit von so vielen versicherungspflichtigen Beschäftigten erarbeitet werden, in Zukunft allein von den kommenden Beitragszahlern gegenfinanziert werden müssen. Dazu wäre zum Beispiel zu erwägen, dass Rücklagen der Rentenversicherung wieder in sozialen Wohnungsbau investiert werden könnten, durch den zugleich die Lage auf dem Wohnungsmarkt für „Normalverdiener“ entspannt werden könnte. 

Wichtig ist, dass folgende - zum Teil in Zielkonflikt zueinander stehende - Grundsätze (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) beachtet werden: 

1. die Rente soll leistungsbezogen bleiben; d.h. wer mehr arbeitet und beiträgt (einschließlich anerkannter Zeiten für Kinderbetreuung u.a.m.) muss am Ende mehr haben, als Leistungsbezieher mit geringeren Zeiten bzw. Beiträgen,

2. wer über lange Zeit einzahlt und gleichsam „tut, was er kann“, sollte auch bei kleinem Einkommen einen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung erzielen können,

3. versicherungsfremde Leistungen müssen (und werden zum allergrößten Teil) über Steuerzuschüsse abgedeckt werden,

4. die Generationengerechtigkeit muss eingehalten werden; die heute stärken (BabyBoomer-) Jahrgänge verteilen als Beitragszahler die Last der heutigen Rentner auf viele Schultern, wollen aber in Zukunft selbst von den weniger starken Jahrgängen ihrer Kinder versorgt werden; das muss mit Blick auf das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbezieher im Blick behalten werden,

5. Wichtiges Ziel ist die Vermeidung von Altersarmut; das ist allerdings nicht allein Aufgabe der betragsbezogenen Rente, sondern vor allem der bedarfsabhängigen Grundsicherung,

6. Die Beitragspflichtig bzw. Absicherung Selbständiger sollte bei zunehmenden neuen Geschäfts- und Arbeitsmodellen außerhalb sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (z.B. Start ups) gesetzlich geregelt werden; Vorbild könnte die befristete Versicherungspflicht von Handwerkern sein,    

7. der Eintritt in das Rentenalter sollte ab einem gewissen Alter flexibel gestaltet werden, möglichst ohne arbeitsmarktschädliche Nebenwirkungen (z.B. dass gesuchte Fachkräfte früher in Rente gehen).

8. künftiger struktureller Wandel in der Arbeitswelt, der mit zunehmender Digitalisierung, möglichem Wegfall von beruflichen Tätigkeiten, aber auch einer Erhöhung der Produktivität verbunden ist, muss gegebenenfalls mit weiteren Ausgleichsmechanismen berücksichtigt werden.

Für die kommende Legislaturperiode haben wir uns vorgenommen, die notwendigen Anpassungen der Rente gründlich und mit sachverständiger Unterstützung zu beraten und mit dem notwendigen zeitlichen Vorlauf auf den Weg zu bringen.

Es ist wichtig, dass dies in der sich abzeichnenden Koalition, aber möglichst auch darüber hinaus mit der SPD und mit den Tarifpartnern im breiten Konsens erfolgt, denn Rentenpolitik ist auf breite Zustimmung angewiesen und muss auf lange Sicht - auch über die Zyklen politischer Mehrheitsverhältnisse hinaus - berechenbar und verlässlich sein. 

Dazu wollen wir eine Rentenkommission einsetzen, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeitet. In diesem Rahmen beziehen wir auch die Überlegungen der Katholischen Verbände mit ein. 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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