Anfrage zum Thema: JEFTA

Sehr geehrte …

vielen Dank für Ihre Zuschrift zu JEFTA. Entschuldigen Sie bitte die Bearbeitungsdauer, die Monate vor einer Wahl binden in besonderer Weise alle Ressourcen. Teilweise schicken Verbände Fragenkataloge mit 30 oder 40 Fragen, die beantwortet werden wollen.

Insofern freue ich mich, dass Sie unabhängig von solchen aufgeregten Hochphasen Interesse daran haben, wie unser Land regiert wird und in welche Richtung wir gehen sollen.

In Ihrer letzten Zuschrift geht es Ihnen um JEFTA. Auch hier geht es darum, Zölle und andere Hemmnisse abzubauen sowie Normen und Standards verbindlich festzulegen. Gemeinsam stehen Deutschland und Japan für eine enorme Wirtschaftsleistung. Es liegt meines Erachtens sehr nahe, sich in Zeiten zunehmender Unsicherheiten – auch transatlantischer Unsicherheiten – mit Partnern gegenseitig zu stärken, die unsere Werte teilen und zuverlässig sowie politisch stabil sind. Auch bei JEFTA können Maßstäbe im Arbeits-, Umwelt- und Naturschutz gesetzt werden, die unseren Vorstellungen entsprechen.

Dazu zählt natürlich auch, dass die Tropenholz-Regularien nicht aufgeweicht werden. Die EU wird auch kein Schiedsgericht verhandeln, sondern einen öffentlichen internationalen Handelsgerichtshof. Ich bitte auch darum, "Klagen können" und "Ansprüche haben" bzw. "Recht bekommen" nicht gleichzusetzen. Auch bei TTIP/CETA war immer klar, dass ein Anspruch z. B. gegenüber Nachteilen aufgrund von Gesetzen oder Verwaltungshandeln immer nur dann bestehen sollte, wenn man als Ausländer diskriminiert, also gegenüber den eigenen Staatsbürgern schlechter behandelt würde. Nachteile aufgrund von allgemeinen Gesetzen würden einen solchen Anspruch nicht begründen; eine etwaige Klage wäre also unbegründet. 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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