Anfrage zum Thema: Personalmangel in der Pflege

Sehr geehrte Frau………,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie zurecht anmerken, wird unser Land durch die demographische Entwicklung vor große Herausforderungen im Bereich der Pflege gestellt. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich von derzeit 2,8 Millionen bis 2030 auf 3,5 Millionen erhöhen. Aus diesem Grund haben wir in dieser Legislaturperiode auf Betreiben von Gesundheitsminister Hermann Gröhe bereits zahlreiche Maßnahmen und Gesetze beschlossen, um die Attraktivität der Pflegeberufe deutlich zu erhöhen.

Junge Menschen prüfen bei ihrer Berufswahl neben ihren persönlichen Neigungen vor allem die Attraktivität und die Aufstiegschancen. Hier konkurriert die Pflegebranche mit vielen anderen um leider zu wenig junge Menschen in unserem Land. Deshalb haben wir die große Reform der Pflegeberufe auf den Weg gebracht. Die künftige Durchlässigkeit zwischen den drei Fachbereichen in der Pflege sichert für die Zukunft Flexibilität. Auch Quereinsteiger sind in der Pflege wichtig. Deshalb haben wir die dauerhafte Finanzierung in der Umschulung gesichert. Die Ausbildung ist in Zukunft endlich auch kostenfrei! Neben besseren Bedingungen in der Arbeitsorganisation und weniger Bürokratie kann jetzt eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte durchgesetzt werden.

Durch die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation haben wir für eine Entlastung des Pflegepersonals gesorgt und im Rahmen des Pflegestärkungsgesetz II klargestellt, dass dies nicht zu Personalkürzungen führen darf. Damit steht dem Personal mehr Zeit für Pflege und Betreuung zur Verfügung.

Wir haben auch die finanziellen Rahmenbedingungen in der Pflege verbessert. Im Bereich der Krankenpflege haben wir durch das Krankenhausstärkungsgesetz erneut ein Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Mio. Euro aufgelegt, einen Pflegepersonalzuschlag von jährlich 500 Mio. Euro beschlossen und die Tarifkostenrefinanzierung für die Krankenhäuser verbessert.
Im Rahmen des erst vor kurzem beschlossenen Infektionsschutzgesetzes haben wir Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern eingeführt. Mit diesen Maßnahmen setzen wir Anreize für mehr Personal in Bereichen mit besonderem pflegerischen Bedarf an Krankenhäusern z.B. auf Intensivstationen oder im Nachdienst und eine bessere Vergütung. Damit wird ein wichtiger Beitrag für eine Stärkung der Qualität in der Pflege und eine verbesserte Versorgung der Patienten geleistet.

In der Altenpflege wurden Maßnahmen beschlossen, die zu einer verbesserten Vergütung des Pflegepersonals führen werden. Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes I wurde dafür gesorgt, dass Pflegekassen die Zahlung einer tarif- oder kirchenvertraglichen Vergütung als wirtschaftlich anerkennen müssen, wenn nachgewiesen wird, dass eine entsprechende Vergütung gezahlt wird. Durch das Pflegestärkungsgesetz III erfolgte eine Gleichstellung bei der Anerkennung nicht-tariflicher Bezahlung bis zur Höhe tariflicher Bezahlung von Gehältern in der Pflege. Dies war notwendig, da die Vergütung von Fachkräften in der Altenpflege deutlich unter dem Niveau aller Beschäftigten (Ost: - 16,1 %; Westen -17,0 %) liegt.

Mit dem Gewebegesetz haben wir beschlossen, dass wir im Bereich der stationären Pflege gegen eine Unterschreitung der vereinbarten personellen Ausstattung vorgehen. Eine absichtliche, personelle Unterdeckung wird künftig mit Vergütungskürzungen sanktioniert. Diese Sanktionen greifen auch, wenn der Einrichtungsträger seine Beschäftigten nicht in der Höhe bezahlt, wie er es selbst in seiner Pflegesatzverhandlung angegeben hat.

Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Stärkung der Pflegeberufe ist auch der Aspekt, dass mit der Reform erstmals pflegerische Aufgaben definiert werden, die allein dem Pflegepersonal vorbehalten sind. Es handelt sich um Aufgaben (z.B. Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs), die für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung sind. Damit erfährt der Pflegeberuf eine deutliche Aufwertung und es wird ein deutliches Zeichen gesetzt, dass die charakteristischen Kernaufgaben der beruflichen Pflege durch zielgerichtet ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden müssen.

Außerdem wird der Mindestlohn für 400.000 Pflegehilfskräfte, die in Heimen oder bei ambulanten Pflegediensten beschäftigt sind, von 2018 bis 2020 in zwei Stufen bis auf 11,35 Euro pro Stunde steigen. Die entsprechende Verordnung ist auf Grundlage der Empfehlung der Pflegemindestlohnkommission bereits beschlossen.https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/07/2017-07-19-mindestlohn-pflege-verordnung.html

Mit den genannten Maßnahmen wollen wir mehr Menschen für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen gewinnen. Nach der Modernisierung der Ausbildung in den Pflegeberufen gilt es, sowohl in unseren Krankenhäusern als auch in der Altenpflege die Arbeitsbedingungen unserer Pflegekräfte weiter zu verbessern. Dies haben wir so auch in unserem Regierungsprogramm festgeschrieben. 

Freundliche Grüße

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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