Anfrage zum Thema: Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags

Sehr geehrter Herr ……,

Nach wie vor halte ich die Position zu einer verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kindern für richtig und wichtig. Die Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages für die laufende Legislaturperiode sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In der Tat ist hier ja auch etwas geschehen.

Der Vergleich mit dem Ausgangsniveau von 2014 zeigt: betrug der Kinderfreibetrag damals noch 4.440 €, so wird er bis zum Jahr 2018 um 348 € auf 4.788 € angehoben. Das Kindergeld wird bis 2018 im Vergleich zum Jahr 2014 um monatlich 10 € angehoben. Insgesamt gewinnen Familien durch die Anhebung des Grundfreibetrages bis 2018 auf 9.000 € und dem Abbau der sogenannten „kalten Progression“ durch Anpassung der Eckwerte des Steuertarifs. Für die Jahre 2015 und 2016 betrug der Entlastungsbetrag jährlich ca. 5 Mrd. €, für die Jahre 2017 und 2018 werden Familien und Steuerzahler hierdurch um mehr als 6 Mrd. entlastet.

Auch die fast 2,7 Mio. Alleinerziehenden haben wir nicht aus dem Blick verloren. Im Jahr 2015 konnte hier der Entlastungsbeitrag um 600 € erhöht. Auch Geringverdiener konnten durch die Anhebung des Kinderzuschlags auf 170 € bessergestellt werden. Insbesondere finanzschwächere Familien profitieren zusätzlich vom Bildungs- und Teilhabepaket – Übernahme von Kosten der Klassenfahrt, für Musik- und Sportvereine und Nachhilfe.

Kumuliert werden bis zum Jahr 2018 für die Bürgerinnen und Bürger Entlastungen von 25 Mrd. € auf den Weg gebracht.

Das Wahlprogramm der Union ist noch nicht verabschiedet. Bundesfinanzminister  Schäuble hat aber angekündigt, nach der Bundestagswahl den sogenannten Mittelstandsbauch zusätzlich abzubauen. Im Gespräch sind hier weitere Entlastungen von 15 bis 20 Mrd. Euro. Konkrete Vorschläge dazu gibt es aber noch nicht.

Besonderes Anliegen meiner Fraktion ist es, Mehrkindfamilien gezielter zu fördern und ihren spezifischen Bedürfnissen im Alltag besser Rechnung zu tragen und ihnen die angemessene Aufmerksamkeit und Anerkennung zuteilwerden zu lassen. Hierzu gehören entsprechende Ausgestaltung von Familienangeboten und –tarifen, Berücksichtigung von spezifischen Wohn- und Leistungsbedarfen und eine stärkere Staffelung familienpolitischer Leistungen nach der Kinderzahl. Darüber hinaus werden wir am Ehegattensplitting festhalten und es um ein Familiensplitting ergänzen. Dazu wollen wir zum einen die steuerliche Berücksichtigung von Kindern auf die Höhe des Freibetrags für Erwachsene anheben, so dass jeder Person, ob Vater, Mutter oder Kind der gleiche Grundfreibetrag gewährt wird. Zum anderen wollen wir parallel dazu eine entsprechende Erhöhung des Kindergeldes, von der vor allem Familien mit einem geringen Einkommen und Alleinerziehende profitieren. Als einen weiteren Beitrag zur Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung wollen wir sicherstellen, dass Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem sie auf finanzielle Spielräume am meisten angewiesen sind, auch auf der Beitragsseite angemessen entlastet werden.

Derzeit kann ich Ihnen keine konkreteren Informationen zukommen lassen. Letztendlich hängt alles vom Wahlausgang für meine Partei ab und zu welcher Regierungsbildung es nach der Wahl kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

 CDU Logo mit Rand