Antwort zum Thema; Cum/Ex- Finanzskandal

Sehr geehrter Herr…/Frau…..

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Cum/Ex-Geschäftsmodell, die ich gerne beantworte: Das, was Banken und Finanzmarktakteure hier betrieben haben, ist keine „Steuergestaltung“, sondern Betrug und damit kriminell. Diese Position ist zwar noch nicht höchstrichterlich, aber in vielen Verfahren durch die Justiz bestätigt. Dies ist auch das gemeinsame Ergebnis von Koalition und Opposition in dem dazu vom Deutschen Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss.

Der unter http://dserver.bundestag.btg/btd/18/127/1812700.pdf einsehbare Abschlussbericht des Ausschusses unterstreicht, dass der Bundestag intensiv aufgeklärt hat – und zwar alle Fraktionen ganz überwiegend gemeinsam, wie auch aus dem Verfahrensteil des Berichts hervorgeht. Zum Schluss des Ausschusses allerdings haben im beginnenden Vorwahlkampf die Oppositionsparteien diese Gemeinsamkeit im Bemühen um Aufklärung aufgekündigt. Die Opposition wollte eine seriöse, alle verfügbaren Daten einbeziehende Abschätzung der Schäden, die der Gemeinschaft der Steuerzahler entstanden sind, nicht mittragen – denn bei einer Schätzung ohne offenkundige methodische Mängel ergeben sich weit geringere Schadenssummen, als sie in den Medien häufig genannt werden.

Im Untersuchungsausschuss haben die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen wie auch aus der Opposition intensiv an der Aufklärung aller Fakten gearbeitet. Zu den wesentlichen Ergebnissen gehört:

-    Eine Regelungslücke hat nicht bestanden. Das Vorgehen war betrügerisch und ist strafbar.

-    Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB hat der Finanzwirtschaft eine grundlegende Umgestaltung der Abwicklung von Dividendenauszahlungen auferlegt. Die Rechtsänderungen haben die Verfahrensweisen betrugssicherer gemacht und nicht eine Regelungslücke schließen müssen.

-    Der Bundesregierung und insbesondere dem Finanzministerium können keine Vorwürfe gemacht werden – denn die betrügerischen Finanzmarktakteure haben natürlich ihre Vorgehensweise vor den zuständigen Behörden bewusst verschleiert mit der Folge, dass die Entwicklung der Geschäftsmodelle nicht leicht erkennbar war. Schon dem ersten konkreten Hinweis aber wurde konsequent und erfolgreich nachgegangen.

Nähere Informationen finden Sie ausführlich in dem Abschlussbericht aufbereitet. Derzeit ermitteln Steuer- und Justizbehörden umfassend zu den Cum/Ex-Geschäften und es bestehen gute Aussichten, unberechtigte Steuererstattungen mit Zinsen zurückzuerhalten sowie strafrechtliche Verurteilungen zu erwirken.

Freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker