Beide Eltern in der Pflicht

Mit großer Mehrheit haben wir heute Morgen das Kinderför¬derungsgesetz (KiföG) verabschiedet, das den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren regelt. Ab dem 1. August 2013 besteht damit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs¬platz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Und auch schon während der Aufbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden die Kri¬terien für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren erweitert. 30 Prozent der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden. Der Bund beteiligt sich mit 4 Milliarden Euro zu einem Drittel an den Ausbaukosten.

Das KiföG steht nicht als isolierte Maßnahme da: Es steht in einer langen Reihe von Maßnahmen, mit denen wir in dieser Legislaturperiode die Vereinbarkeit von Fa¬milie und Beruf effektiv verbessert haben: angefangen mit dem Elterngeld, das jungen berufstätigen Eltern nach der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate lang einen weitgehenden Einkommensersatz bietet, wenn sie für die Kinderbetreuung auf Berufseinkommen verzichten; da¬neben die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Betreu¬ungskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen. Von all dem profitieren auch und gerade Alleinerziehende, denn für sie sind die Vereinbarkeit von Familie und Be¬ruf und eine flächendeckende Kinderbetreuung von exis¬tenzieller Bedeutung. Die Verabschiedung des KiföG ist damit ein ganz entscheidender und sehr konkreter Schritt für eine „bessere Unterstützung von Alleinerziehenden“.

Und damit komme ich zum Antrag der Grünen. Es ist richtig, dass Alleinerziehende und deren Kinder häufiger als Familien mit zwei Eltern im selben Haushalt von Ar¬mut bedroht sind. Das belegen die Zahlen: 2,2 Millionen Alleinerziehende leben in Deutschland – 95 Prozent da¬von Frauen; ca. ein Drittel von ihnen lebt – zum Teil so¬gar trotz einer eigenen Berufstätigkeit – in Armut bzw. Armutsgefährdung, also mit bis zu 60 Prozent des Medi-aneinkommens. Von den rund 0,9 Millionen Alleinerzie¬henden, die in den letzten 10 Jahren hinzugekommen sind, gehören 0,8 Millionen zu den wirtschaftlich Schwachen. Das ist auch nicht verwunderlich: Wenn sich ein Paar trennt, steigt der Bedarf. Nehmen wir ein Paar mit 2 Kindern: Wenn sich dieses trennt, steigt der Mittelbedarf gegenüber einer vierköpfigen Familie um rund 9 400 Euro. Das kann häufig nicht über zusätzliche Einkünfte erwirtschaftet werden und fördert dann den wirtschaftlichen Abstieg.

Es gibt aber auch Zahlen, die Mut machen: So schaf¬fen in etwa ein Drittel der Alleinerziehenden, die in Ar¬mut leben, innerhalb von zwei Jahren den Weg hinaus aus der finanziellen Krise. Das heißt, die Alleinerziehen¬den brauchen etwas Zeit, sind dann aber auch häufig in der Lage, ihre Situation besser zu gestalten und sich wirtschaftlich selbstständig zu machen. Das ist eine Leistung, die wir in hohem Maße anerkennen. Damit das künftig noch besser gelingt, haben wir vieles unternom¬men, und das ist sicher unser gemeinsames Ziel.

Bevor ich auf einzelne Forderungen Ihres Antrags eingehe – ein Teil hat sich ja bereits erledigt –, sage ich gerne etwas zum Anstieg der Zahl der Einelternfamilien und auch zu den Ursachen von Armut und den besonde¬ren Belastungen solcher Familien. Übersehen wird oft – und auch in Ihrem Antrag verlieren Sie darüber kein Wort –, dass die Zunahme der Zahl der Alleinerziehen¬den nicht primär politische Ursachen hat, sondern meis¬tens auf privaten Entscheidungen beruht. Das soll aus¬drücklich nicht heißen: selber schuld und dem Staat deshalb egal. Wir erkennen ausdrücklich an, dass allein¬erziehende Eltern oft einer besonderen Belastung ausge¬setzt sind, nicht nur durch finanzielle Einschränkungen, sondern auch durch besondere Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags, wenn man Kinderbetreuung und Haushaltsorganisation alleine bewältigen muss; das schildern Sie in Ihrem Antrag ja richtig. Wer sich dieser Aufgabe stellt und für seine Kinder da ist, leistet viel für die Gesellschaft und das verdient Anerkennung.

Aber jedes Kind hat normalerweise von Geburt an Mutter und Vater. Diese beiden sind gleichermaßen für seine Erziehung, sein Wohlergehen und seinen Unterhalt verantwortlich. Das bleibt auch so, wenn die beiden aus¬einandergehen. Wenn sich das Elternpaar trennt, dann leistet meistens einer der Partner, bei dem die Kinder ih¬ren Lebensmittelpunkt haben, seinen Erziehungsbeitrag durch Betreuung und Versorgung; der andere Partner muss seinen Teil vor allem als Geldleistung beitragen. Er ist es aber auch – das möchte ich bei dieser Gelegenheit gerne einmal betonen – weiterhin seinen Kindern schul¬dig, sich um sie zu kümmern, an ihrem Leben Anteil zu nehmen und regelmäßig auch Zeit mit ihnen zu verbrin¬gen. Beide Eltern sind verpflichtet, dies möglich zu ma¬chen und einen eigenen Beziehungskonflikt, den es in Trennungssituationen oft gibt, zurückzustellen.

Alleinerziehende geraten oft deshalb in finanzielle Not, weil der getrennt lebende Partner – ganz überwie¬gend der Vater – gar keinen oder zu wenig Unterhalt be¬zahlt. Zuallererst wären hier also diejenigen Partner ver¬antwortlich, die sich ihren Zahlungspflichten entziehen und ihre Kinder finanziell im Stich lassen; die manchmal neue Unterhaltspflichten eingehen – in einer zweiten Fa¬milie –, obwohl sie wissen, dass sie dann nicht für alle so sorgen können, wie es eigentlich ihre Pflicht wäre; die Einkommen verschweigen oder sich ins Ausland abset¬zen und sich so manchmal sogar in krimineller Weise ih¬ren Zahlungspflichten entziehen.

Doch auch wenn es eigentlich Sache der Eltern wäre, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen – von anderen Eltern, die zusammenleben und aus ihrer Berufstätigkeit ein durchschnittliches Einkommen erzielen, verlangen wir das ganz selbstverständlich –, stiehlt sich der Staat nicht aus der Verantwortung, wenn eine alleinerziehende Mutter auf Unterstützung angewiesen ist: Der Staat hilft bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsan¬sprüchen, indem die Kommunen das für die Mütter un¬ternehmen, oder auch durch Prozesskostenhilfe, die aus den Kassen der Bundesländer gezahlt wird. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Und wenn das alles nicht reicht, dann greifen Leistungen nach den allgemeinen Sozialgesetzen. Dann wird Wohngeld gezahlt, das wir gerade wirklich spürbar erhöht haben, oder Kinderzu¬schlag, der ebenfalls gerade reformiert und in seinem Anwendungsbereich ausgeweitet worden ist. Nach die¬sen Gesetzen erhalten alle, die in Bedürftigkeit geraten, und damit eben auch viele Alleinerziehende in dieser Si¬tuation die nötige Unterstützung.

In ihrem Antrag haben die Grünen eine bunte Wunschliste mit Forderungen zusammengeschrieben, die zu einem großen Teil bereits eingeleitet oder umge¬setzt werden, und zwar zum Wohle aller Familien und aller Kinder, nicht nur von Alleinerziehenden. Bei man¬chen Punkten haben die Antragsverfasser offenbar den Titel ihres Antrags selbst aus den Augen verloren, etwa wenn sie in epischer Breite besser qualifiziertes Personal in der Kinderbetreuung fordern. Wieso kommt das aus¬gerechnet und in besonderem Maße den Alleinerziehen¬den zugute? Haben Eltern, die zusammenleben, ein geringeres Interesse an der Qualifizierung des Betreu¬ungspersonals? Ich könnte weitere Beispiele nennen: die Verbesserung der Ausbildungsförderung, den Betreu¬ungsbedarf für Kinder Studierender etc. Das sind The¬men, die alle Kinder und Eltern betreffen – nicht nur die Kinder von Alleinerziehenden.

Auf einige Punkte möchte ich noch kurz eingehen: Was Ausbau und Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen angeht, habe ich eingangs schon auf das KiföG hingewiesen, das den Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr begründet, ab 2013, d. h. so schnell es eben geht. Das Ganztagsschulprogramm läuft noch bis Ende nächsten Jahres. Drei der veranschlagten 4 Milliarden Euro wurden bereits abgerufen und sind in Ausbau und Weiterentwicklung neuer Ganztagschulen, die Schaffung zusätzlicher Plätze an bestehenden Ganz¬tagsschulen oder die qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten geflossen. In Nordrhein-Westfalen durften unter Rot-Grün übrigens jahrzehntelang nur Ge¬samtschulen als Ganztagsschulen ausgebaut werden, das hat die Regierung Rüttgers schnell geändert und eine be¬sondere Priorität darauf gelegt, dass vor allem der Aus¬bau der Hauptschulen zu Ganztagsschulen gefördert wird. Weitere Ganztagsschulen in allen Schulformen wird es sicherlich geben. Das zu entscheiden und voran¬zutreiben ist allerdings Sache der Länder.

Wenig überraschend ist mal wieder die Forderung nach teilweiser Abschaffung des Ehegattensplittings, ob¬wohl das ja bekanntlich ganz überwiegend Elternpaaren mit Kindern zugutekommt. Denn ein größerer Einkom¬mensunterschied kommt ja gerade in den Fällen zu¬stande, wo ein Elternteil wegen der Kindererziehung seine Berufstätigkeit einschränkt. Es wird Sie nicht über¬raschen, dass wir einem solchen Vorschlag zur Gegenfi¬nanzierung familienpolitischer Maßnahmen nicht zu¬stimmen werden.

Es ist im Übrigen nicht so, dass Alleinerziehende grundsätzlich keinen entsprechenden Steuervorteil hät¬ten: Der Unterhalt, der an getrennt lebende oder geschie¬dene Ehefrauen gezahlt wird, kann bekanntlich im Wege des Realsplittings geltend gemacht werden; das kommt ebenfalls dem Elternpaar zugute und führt unterm Strich dazu, dass der Unterhaltsbetrag der alleinerziehenden Mutter höher ausfällt.

Zum Kinderzuschlag: Den haben wir gerade refor¬miert und in einem ersten Schritt ein kleines Wahlrecht eingeführt. Alleinerziehende und all die Personengrup¬pen, die einen Mehrbedarf haben, können sich entweder für den Mehrbedarfszuschlag oder für den Kinderzu¬schlag entscheiden, um nicht auf Sozialtransfers ange¬wiesen zu sein. Natürlich ist es ein Leichtes, auch an die¬ser Stelle wieder mehr zu fordern. Sie alle haben die Debatten um den Kinderzuschlag verfolgt und wissen daher, dass wir hier herausgeholt haben, was im Rahmen der Haushaltsvorgaben möglich war.

Im Rahmen des nächsten Existenzminimumsberichts, den wir noch in diesem Herbst erwarten, werden wir ne¬ben einer Erhöhung des Kindergeldes sicherlich auch über die Ausgestaltung der Grundsicherung von Kindern im SGB-II-Bezug neu nachdenken müssen. Sie wissen, dass eine Überprüfung auch schon seit langem von Mi¬nister Laumann in Düsseldorf gefordert wird. Das macht aber erst Sinn, wenn die Zahlen des Existenzminimums¬berichtes vorliegen.

Und was den letzten Teil des Antrags – die zielgrup¬penorientierte Unterstützung Alleinerziehender im sozia-len Nahraum – angeht, da ist die Große Koalition längst einen Schritt weiter. Mit dem Mehrgenerationenhäuser-Programm setzen wir genau dort an. Mehrgenerationen¬häuser sind eine ideale Anlaufstelle für Alleinerzie¬hende.

Bundesweit fördern wir 500 Mehrgenerationenhäuser, die Treffpunkte sein können und die unterschiedlichsten Leistungen anbieten rund um Haushalt und Familie, die Familien und eben auch Alleinerziehende entlasten. Ich denke, damit hat der Bund alles getan hat, was an dieser Stelle – wie gesagt, bei der Gestaltung des sozialen Nah¬raums – von Bundesebene aus zu leisten ist. Weiteres können wir getrost der kommunalen Ebene oder auch der Zivilgesellschaft und dem bürgerschaftlichen En¬gagement zum Beispiel in Frauen- oder Selbsthilfegrup¬pen überlassen.

Schaut man sich die Forderungen des Antrags ge¬nauer an, so merkt man schnell, dass leider überhaupt nichts Neues drinsteht. Und schlimmer: Die Antragstel¬ler spielen Familien gegeneinander aus, setzten Allein¬erziehende gegen Paare, am liebsten gegen Ehepaare. Es ist nicht zu kritisieren, dass hier die Situation von Allein¬erziehenden besonders thematisiert wird, unser Ziel muss es aber sein, allen Familien zu helfen, ihr Leben auch unter schwierigen Bedingungen in den Griff zu be¬kommen, egal, wie viele Kinder da sind, und egal, ob die Eltern zusammenleben oder getrennt sind. Und da kann sich die Bilanz der Großen Koalition in dieser Wahlperi¬ode wirklich sehen lassen.