Rede zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 7 Abs. 5

Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
wir beschäftigen uns heute mit 3 Vorlagen, die recht unterschiedliche Ansätze verfolgen.

Hier haben wir auf der einen Seite das anscheinend dringende Anliegen der FDP, mehr Schüler in Privatschulen unterrichten zu lassen. Dafür legen Sie sogar einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes vor; die Beschränkungen nach Art. 7 Abs. 5 GG bei der Genehmigung von Volksschulen, und dafür soll der Bund mit eigenen Mitteln Forschungen anstellen, woran es liegt, dass nur so – aus Ihrer Sicht - bedauerlich wenige Schüler in Deutschland das öffentliche Schulsystem meiden.

Auf der anderen Seite der Antrag der LINKEN. Dort werden die Zuwächse an privaten Schulen gerade beklagt, aus Furcht vor einer sozialen Sortierung. Privates Engagement und Sponsoring werden kritisiert.

Das alles zeigt eine gewisse Bandbreite, mit welch unterschiedlicher Blickrichtung man sich diesem Thema nähern kann.

Aus meiner Sicht ist klar: Wir brauchen für unsere Gesellschaft insgesamt und damit auch für die Schule
die richtige Mischung: einerseits Individualität und Pluralität, neidfreie  Entfaltungsmöglichkeiten für den Einzelnen und Vielfalt der Meinungen, der Bekenntnisse und Weltanschauungen, und andererseits eine Solidarität und Gemeinschaft Aller,
die jedem gleiche Bildungschancen in einem durchlässigen System bietet, und die niemanden zurücklässt, schon gar nicht wegen schlechter sozialer oder familiärer Ausgangsbedingungen.

Das muss das Schulsystem abbilden und unterstützen. Aber keines dieser Ziele darf absolut gesetzt werden, wie Ihre Anträge dies tun, sondern beide müssen zum Ausgleich gebracht werden; Und beide Anliegen rechtfertigen vor allem nicht die konkreten Forderungen, die die beiden äußeren Fraktionen dieses Hauses daran knüpfen:

Zunächst zu den Privatschulen:
So richtig es ist, dass Schulen in freier Trägerschaft eine wichtige Stütze im Bildungssystem sind und einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Bildungsvielfalt in Deutschland leisten; so ist es dennoch aus christdemokratischer Sicht kein Selbstzweck, dass unbedingt möglichst viele Kinder und Jugendliche den öffentlichen Schulen den Rücken kehren.

Pluralität und Vielfalt sind wichtige Kategorien, das heißt aber noch lange nicht, dass wir um jeden Preis möglichst viele unterschiedliche Schultypen und –konzepte bräuchten, und dass es nur so ein vielfältiges und plurales Schulsystem geben könnte.

Ich erwarte auch von jeder öffentlichen Schule, dass sie Vielfalt der Meinungen, Pluralität der Konzepte ermöglicht und dass sie – und das ist das entscheidende – dass sie den Schülern und Schülerinnen die nötigen Fähigkeiten vermittelt, sich in einer modernen offenen Gesellschaft einzubringen. Ich kenne übrigens auch viele öffentliche Schulen, die besondere pädagogische Konzepte entwickelt oder übernommen haben und damit gute Arbeit leisten.

Die Ergänzung des öffentlichen Schulsystems durch freie Träger ist natürlich durchaus willkommen, aber kein Ziel, das wir um seiner selbst willen unbedingt staatlich forcieren müssten.

Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16.12.1992 zum Recht auf Privatschulgründung ausgeführt: „Bleiben gesellschaftliche Gruppen einander fremd, kann dies zu sozialen Reibungen führen, die zu vermeiden legitimes Ziel auch staatlicher Schulpolitik ist.“

Möglichst viele Unterscheidungen und Trennungen nach Weltanschauung, Bekenntnis oder pädagogischem Konzept kann daher nicht vorrangiges Ziel der Schulpolitik sein.

Vor allem: ich kann nicht erkennen, dass hier eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich wäre.

Sie schildern leider keine Fälle, Sie legen leider keine Zahlen vor, wie viele Anträge von Eltern oder möglichen Schulträgern auf Genehmigung einer privaten Grundschule in erheblicher Zahl abgewiesen worden wären. Sie nennen hier nur die Schülerzahlen in privaten Schulen, die im Vergleich zu anderen europäischen Länder tatsächlich niedriger ausfallen.

Das kann aber verschiedene Gründe haben und muss keineswegs daran liegen, dass die böse Unterrichtsverwaltung aus sachfremden Gründen es den engagierten Schulträgern und Eltern nicht erlaubt, private Grundschulen zu gründen.

Es wichtiger Unterschied könnte zum Beispiel sein, dass wir in Deutschland die Religionsgemeinschaften nicht an der Schultür abweisen, sondern fast überall konfessioneller Religionsunterricht an öffentlichen Schulen stattfindet. Wo das nicht der Fall ist, werden naturgemäß mehr konfessionelle Schulen gegründet; das kann dann eine soziale Mischung verhindern, die doch eigentlich gewollt ist. Das ist vielleicht auch ein wichtiger Hinweis an die Berliner Schulpolitik.

Dass wir weniger Schüler auf Privatschulen haben könnte zum Beispiel auch daran liegen, dass die  Eltern in der Mehrzahl mit den öffentlichen Schulen, vor allem im Grundschulbereich, im Großen und Ganzen zufrieden sind oder sich mit ihren Verbesserungsvorschlägen in den vorhandenen Schulen einsetzen. Auch im öffentlichen Schulsystem sind in den Schulkonferenzen und Elternpflegschaften viele engagierte Eltern unterwegs – ohne dass sie gleich eine private Schule zu gründen wollten.

Unbestritten gibt es aber auch Eltern, die ihre Kinder gerne auf private Schulen schicken würden, und keinen Platz bekommen
und auch nicht selbst eine Privatschule gründen wollen. Das liegt dann aber am mangelnden Angebot der Träger, nicht an staatlicher Restriktion.

Das Grundrecht auf freie Privatschulen ist ein Freiheitsrecht gegenüber dem Staat, das jeder Träger wahrnehmen kann, der das mag.  Wenn nur wenige dieses Recht wahrnehmen wollen, ist das nicht vorrangig das Problem des Staates; der muss vor allem für ein gutes öffentliches Schulsystem sorgen.

Mir ist, um diesen Punkt abzuschließen, auch nicht bekannt, dass die Länder wegen Art. 7 Abs. 5 GG ihren politischen Handlungsspielraum für unzureichend halten. Ein besonderes Interesse der Länder – und in einigen ist die FDP ja an der Regierung beteiligt – kann ich nicht entdecken und Sie legen ein solches Interesse in Ihrer Antragsbegründung auch nicht dar.

Sie versuchen hier ein Problem zu lösen, das in Wirklichkeit nicht existiert. Für solchen Aktionismus ist
mir das Grundgesetz allerdings wirklich zu schade. Die Achtung vor unserer Verfassung und ganz besonders vor ihrem Grundrechtskatalog verbietet es, diesen Text nicht leichtfertig zu ändern.

Die in letzter Zeit zunehmenden Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes tun uns nicht gut, weil sie hier die Hemmschwelle herabsetzen und das Grundgesetz damit letztlich in die Gefahr bringen, entwertet zu werden.

Für besondere Forschungsanstrengungen des Bundes auf diesem Gebiet sehe ich ebenso keinen Bedarf. Wenn die hier zuständigen Länder das anders sehen sollten, wäre es ihre Aufgabe, solche Forschungsprojekte zu initiieren und zu finanzieren.

Lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag der LINKEN eingehen. Auch ein gutes öffentliches Schulsystem lässt natürlich noch Raum für Verbesserungen.
Lernmittelfreiheit wäre zu wünschen, da stimme ich Ihnen zu, das ist allerdings eindeutig von den Ländern zu entscheiden und zu bezahlen.

Wenn Sie aber mit Nachhilfe, Sponsoring und freien Schulen ein grundsätzliches Problem haben, dann hat das nichts mehr mit dem Anliegen zu tun, dass niemand zurück gelassen werden darf.

Das bewirkt dann bloß noch, dass alle weiter zurück bleiben, als es nötig wäre und ist eine überflüssige Neiddebatte.

Es macht doch keinen Sinn, die Nachhilfe zu verteuern, weil man sie für ein Privileg hält.
Wenn sie teurer wird, wird sie dann doch erst recht zum Privileg für noch weniger Schüler aus besonders reichen Familien. Ihr Vorschlag ist doch hinten und vorne nicht schlüssig, selbst wenn man sich auf Ihren gedanklichen Ansatz einmal einlassen wollte.

Und wenn der gesponserte PC es gerade möglich macht, dass ein Schüler aus einer ärmeren Familie in der Schule Zugang zum Internet bekommt, dann ist genau das auch ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit.

Solche Angebote sind gerade für Kinder mit schwächerem sozialen Hintergrund wichtiger, als für Kinder, bei denen zu Hause alle modernen Medien vorhanden und verfügbar sind.

Ich denke, wir sollten uns deshalb freuen über Sponsoren, die in Bildung investieren. Angst um die Urteilsfähigkeit der Schüler habe ich dabei nicht; Sponsoring kann auch eine gute Gelegenheit sein, sich mit dieser Form von Werbung auch auseinanderzusetzen.

Wir werden die vorliegenden Anträge daher ablehnen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 CDU Logo mit Rand