Der Rechtsstaat muss weiterentwickelt werden

Rede zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang meiner Rede möchte ich die besten Wünsche der CDU/CSU-Fraktion an den Minister und die übrige Hausspitze, an die Parlamentarischen Staatssekretäre, die heute hier sind, richten. Ich denke, wir haben – so habe ich es jedenfalls unseren ersten Gesprächen entnommen – einen konstruktiven Ansatz, eine positive Herangehensweise an die Rechtspolitik gefunden. Deshalb freue ich mich auf die Zusammenarbeit. Ich denke, dass wir da auch einiges schaffen werden. Denn wir haben uns in der Tat sehr viel vorgenommen.

Wir stehen nicht nur am Beginn der Legislaturperiode, sondern auch eines besonderen Jahres, in dem wir uns an viele besondere Ereignisse des letzten Jahrhunderts erinnern: 100 Jahre Erster Weltkrieg, 75 Jahre Zweiter Weltkrieg, 25 Jahre friedliche Revolution. Vor allem die beiden Ereignisse, die ich zuletzt genannt habe, führen uns den Wert des Rechtsstaats noch einmal besonders vor Augen. Sie zeigen, welches Unrecht und Leid es bedeutet, wenn es keinen Rechtsstaat gibt. Sie zeigen, was Menschen auf sich nehmen, welche Risiken sie auf sich nehmen, um wieder einen Rechtsstaat zu erkämpfen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dies zeigt aber auch ein Blick in die Gegenwart, zum Beispiel in die Ukraine. Der Oppositionsführer Klitschko wurde vor einiger Zeit gefragt: Was ist denn schwieriger, Politik in der Ukraine oder Boxen? – Er hat gesagt: Ganz klar, Politik in der Ukraine; denn da gelten keine Regeln. – Die Menschen dort kämpfen gerade für solche Regeln, für eine politische Machtverteilung und für ihre persönliche Sicherheit, weil ihnen der Staat dies eben nicht gewährt.

Sie riskieren Leib, Leben und Gesundheit, damit ihnen diese Bürgerrechte gewährt werden.

Bei einer Reise nach Uganda habe ich vor einiger Zeit kennengelernt, was es heißt, wenn es kein Katasteramt gibt. Wenn es kein Grundbuchamt gibt, gibt es dort auch keine Investitionen. Wo Kinder keinen Namen haben, der bei einer Behörde gemeldet ist, sind die Kinder ihres Lebensrechts nicht sicher. Das zeigt, dass das vermeintlich so trockene Recht doch ganz relevante Auswirkungen auf das tägliche Leben der Menschen hat; denn es bietet den Rahmen, in dem sich Entwicklungen geschützt vollziehen können. Deshalb sollten wir froh und stolz sein, dass wir uns mit dem Recht, dieser wichtigen Grundlage und den Regeln unseres Zusammenlebens, beschäftigen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb ist uns dieser Rechtsstaat so wichtig. Wir wissen, dass er nicht eine statische Veranstaltung ist, die einmal geschaffen worden ist und dann immer so bleibt; der Rechtsstaat muss vielmehr weiterentwickelt werden, er muss an technische Entwicklungen und Verfahrensänderungen angepasst werden, und es muss Änderungen im materiellen Recht geben. Diese Aufgabe müssen wir so wahrnehmen, dass sich die Bürger mit ihren Anliegen in ihrem Alltag, mit den Konflikten, die sie haben, sei es im öffentlichen Recht, sei es im privaten Recht, auch wiederfinden. Sie müssen erkennen, dass wir ihre Anliegen aufgreifen, Regeln schaffen und diesen zur Geltung verhelfen, damit dieser Rechtsstaat ihnen, den Bürgern, dient.

Eine der ersten Voraussetzungen dafür ist eine gute und funktionsfähige Justiz. Das fängt bei dem Zivilprozess an, der erst garantiert, dass man seine privaten Rechtsansprüche durchsetzen kann, das gilt aber auch für die Abwehr von unberechtigten Eingriffen des Staates im öffentlichen Recht oder im Strafrecht. Dieser Justizapparat muss gepflegt und unterstützt werden. Das fängt bei einer guten Ausbildung an und geht hin bis zu einer guten Besoldung. Das sage ich ganz bewusst als Richterin, die ich vor dem Einstieg in die Politik war; ich sehe, dass nicht immer die Wertschätzung erfolgt, die dem Beruf entgegengebracht werden müsste.

Wir haben auch einige Veränderungen vorgesehen, um eine Effizienzsteigerung bei den Verfahren zu erreichen. Ich möchte hier nur wenige nennen. Die Digitalisierung muss auch in der Justiz noch deutlicher genutzt werden. Sie bietet Chancen, wir müssen aber auch jetzt den Blick dafür schärfen, welche Gefahren damit verbunden sind. Ich denke, es wird trotz der Gefahren ein weites Anwendungsfeld geben. Die meisten Verfahren sind öffentlich. Es wird nicht in dem Maße auf Schutz ankommen wie in geheimen Verfahren. Die Leute müssen sich aber auch des Risikos bewusst sein, dass etwas nicht vertraulich behandeln werden könnte. Wir müssen uns die Frage stellen, ob man eine Pflicht dafür aufrechterhalten soll.

Eine wichtige Verbesserung ist die Stärkung des Adhäsionsverfahrens. Es geht dabei um die Durchsetzung privater Rechtsansprüche im Strafprozess, für die man die Voraussetzungen nicht einfach nachweisen kann. Da soll demnächst helfen, dass im Strafverfahren Feststellungen getroffen werden, die man auch zur Durchsetzung des privaten Rechtsanspruchs braucht.

Ich denke aber auch, dass im Strafverfahren vieles neu geregelt werden muss. Vieles ist einfach eklatant ungerecht. Oft schüttelt man den Kopf, wenn sich Befangenheitsanträge aneinanderreihen, die dazu führen, dass Verurteilungen nicht mehr möglich sind, man ist erstaunt, zu sehen, dass Verfahren anscheinend missbräuchlich verzögert werden. Stattdessen muss wieder mehr im Mittelpunkt stehen, zu klären, welche Schuld anzuklagen und welche Strafe angemessen ist. Die Verfahrensmätzchen müssen wieder in den Hintergrund gedrängt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])

Es muss uns besorgt machen, wenn, wie Studien zeigen, Anklagevertreter und angeklagte Manager und -Unternehmen, die hochspezialisierte und oft gut bezahlte Anwälte haben, nicht mehr auf gleicher Augenhöhe agieren, sondern die Anklagevertreter in der schwächeren Position sind. Wir haben auch im materiellen Recht etliche Punkte auf der Agenda; zahlreiche wurden vom Minister und von meinen Vorrednern schon angesprochen. Ich möchte ausdrücklich betonen: Das ist eine gemeinsame Agenda. Die Aspekte, die sie angesprochen haben, sind im Koalitionsvertrag enthalten und liegen auch uns am Herzen, angefangen von der Mietpreisbremse über Regelungen im Aktienrecht bis hin zu -Regelungen bei der Zwangsprostitution. Was die Mietpreisbremse angeht, sage ich ganz klar: Eine solche -Regelung ist vor allem dann in der Realität sinnvoll, wenn man weiterhin Anreize zum Wohnungsbau schafft.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass der Verbraucherschutz jetzt einen ganz starken Platz im Rechtsausschuss wie auch im Justizministerium einnimmt. Ich möchte allerdings, liebe Elvira Drobinski-Weiß, noch einmal auf den mündigen Verbraucher eingehen. Der mündige Verbraucher ist ganz klar der, der unserem Menschenbild entspricht.

Vizepräsident Johannes Singhammer:

Frau Kollegin Winkelmeier-Becker, darf ich an Ihre Redezeit erinnern?

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):

Ja, das dürfen Sie. Ich komme zum Schluss.

Ich zitiere unsere Ausschussvorsitzende, die hier heute nicht zu Wort kommt. Sie hat gesagt: Verbraucherschutz ist eigentlich zu eng gefasst. Wir brauchen Verbraucherpolitik, die nicht davon ausgeht, dass wir den Verbraucher unter die Käseglocke setzen; vielmehr müssen wir den Verbraucher auch in seiner Eigenverantwortung ernst nehmen. – Ich denke, das ist der richtige Ansatz für die gemeinsame Verbraucherpolitik. In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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