Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):
Liebes Präsidium! Liebe Kollegen! Liebe Zuhörer! „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir eine Vorratsdatenspeicherung brauchen … “
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das ist ein Zitat des SPD-Innenministers von Baden-Württemberg, Reinhold Gall. Vorratsdatenspeicherung ist hilfreich in den späteren Ermittlungen, da haben wir uns als Innenminister klar positioniert. – Das sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger im Morgenmagazin im Januar.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schleswig-Holstein nicht! – Gegenruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: In Schleswig-Holstein ist sogar der Datenschutzbeauftragte für die Vorratsdatenspeicherung!)
Dietmar Pistorius hält sie für ein wichtiges Instrument.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Dr. Eva Högl [SPD]: Er heißt Boris!)
– Boris, Entschuldigung. – Der SPD-Innenminister von Rheinland-Pfalz, aktueller Vorsitzender der Innenministerkonferenz, will ebenfalls prüfen, wie die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft geregelt werden kann. Er hat gesagt: Wir brauchen Waffengleichheit. – Sigmar Gabriel steht mit seiner Aussage, dass wir Vorratsdatenspeicherung brauchen, also keineswegs allein da in der SPD, sondern er wird gerade von denen unterstützt, die Ahnung haben,
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Von denen, die Ahnung haben!)
von denen, die wissen, wie die Sicherheitslage in Deutschland ist
(Beifall bei der CDU/CSU)
und woran es scheitert, dass Ermittlungen erfolgreich geführt werden können und dass Straftaten verhindert werden.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie heißt das federführende Ministerium?)
Ich nehme gerne den Faden von Thomas Strobl auf, der gesagt hat, wir müssten einige Irrtümer ausräumen. Ein Irrtum, den ich hier gerne ausräumen möchte, ist, dass das Bundesverfassungsgericht jegliche Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat. Das ist schlichtweg falsch.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Lesen Sie bitte schön einmal die Entscheidung.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich gelesen!)
Das Verfassungsgericht hat uns sehr detaillierte Vorgaben gemacht. Das hätte es sich sparen können, wenn die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich verfassungswidrig wäre.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir wollen eine Regelung, die genau all diese Vorgaben einhält; das ist möglich.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie soll das gehen?)
Dann haben wir immer noch eine sehr effiziente Hilfe für unsere Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität.Um noch einmal klarzustellen, worum es geht: Wir reden nur von Verbindungsdaten, also von dem, was früher auf der Rechnung stand, die man von der Telekom bekommen hat. Wir reden – das muss man allerdings auch ehrlicherweise sagen – zusätzlich von IP-Adressen, und wir reden von den Ortungsdaten, von den Funkzellendaten von Handys; das kommt hinzu.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, Bewegungsprofile von Menschen, wo sie 24 Stunden am Tag sind!)
Wir reden aber eindeutig nicht von Inhalten, wie sie zum Beispiel auf Facebook gespeichert werden. Wir reden nicht von Inhalten der gesamten Kommunikation, sondern nur von diesen technischen Daten. Wie belastend ist denn nun der Eingriff für die Bürger, wenn wir wirklich all die Vorgaben einhalten und ins Gesetz schreiben, wenn wir sicherstellen, dass nur unter engen Voraussetzungen auf die Daten zugegriffen werden kann, wenn in aller Regel der Normalfall ist, dass sie völlig unbeachtet, ungelesen nach einer definierten Frist gelöscht werden, die wir in der Tat festsetzen sollen? Dann gibt es keine Überwachung, sondern es passiert schlichtweg gar nichts mit diesen Daten. Wir müssen sie allerdings – das hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem moniert – auch noch sicherer machen. An dieser Stelle haben wir an der falschen Ecke gespart; bei der Datensicherheit müssen wir sicherlich nachbessern. Aber wenn das alles eingehalten wird, dann weiß ich nicht, wo das ganz große Problem liegt. Mir hat eine junge Frau erzählt, dass sie aufgrund einer Funkzellenabfrage als mögliche Zeugin vernommen worden ist. Sie hat aber nichts dazu beitragen können, den Fall aufzuklären.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt werden schon Zeugen darüber ermittelt!)
Aber vielleicht haben andere es getan, die ebenfalls in dieser Funkzelle waren, vielleicht hat eine brauchbare Spur zum Täter geführt. Jedenfalls hat das bei dieser jungen Frau offenbar keine Traumatisierung ausgelöst. Das hat auch mit Generalverdacht überhaupt nichts zu tun.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir müssen all den Leuten, die immer sagen, mit Kinderpornografie oder Terroranschlägen hätten sie persönlich nichts zu tun, klarmachen, dass auch ihnen die Internetkriminalität viel näher ist, als sie vielleicht denken. Es gibt zunehmend Delikte, die auch bei den Normalbürgern erheblichen Schaden anrichten und für die es keinen Ermittlungsansatz gibt, wenn wir nicht auf IP-Adressen und Kommunikationsdaten zurückgreifen können. Ein Studienkollege von mir, der jetzt Landrat in Nordrhein-Westfalen ist, hat mir gerade in dieser Woche noch Beispiele genannt. Ein Fall war, dass eine Geschädigte eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße bekam. Es ging um behauptete Redtube-Porno-Streaming-Kosten. Die IP-Adresse konnte nicht nachvollzogen werden, es gab erheblichen Schaden und keinen Ermittlungsansatz, weil man eben überhaupt nicht nachvollziehen konnte, von wem das kam, was da so viel Schaden angerichtet hatte. In einem anderen Fall wurden mit Daten des Geschädigten Dienste bestellt, unter anderem bei Sky. Auch hier gab es keinerlei Ermittlungsansätze, weil man eben nicht nachvollziehen konnte, wer das gemacht hat.
(Zurufe von der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind ja schwerste Straftaten!)
Auch bei dem Enkeltrick, bei dem Banden meist ältere Menschen per Telefon auffordern, ihnen Geld zu geben oder zu überweisen, gibt es keine Möglichkeit, an die Täter heranzukommen.
(Christian Flisek [SPD]: Wir wollen das doch nur bei schwersten Straftaten! Was soll das denn? Unglaublich!)
Um auf die schwere Kriminalität zurückzukommen: Ich war Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss. Damals hätte uns so etwas wirklich weitergeholfen; es wäre zielführend gewesen, zu wissen, mit wem die Täter in den Monaten vor ihrem Selbstmord telefonierten und Kontakt hatten. Das hätte uns sofort geholfen, uns ein besseres Bild zu machen, wie weit ihr Netzwerk reichte. Die Diskussion über Kinderpornografie habe ich auch noch in sehr guter Erinnerung. Wir haben da wirklich den strafrechtlichen Schutz erhöht. Aber man muss die Täter auch erst haben. Wenn man sie gar nicht ermitteln kann, dann nützt es nichts, dass die Strafe zwei oder drei Jahre gewesen wäre.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sie bleiben unbehelligt, und wer an dieser Stelle den Kampf gegen Kinderpornografie ernst nimmt, muss auch da für die Vorratsdatenspeicherung sein. Ich bin sehr dankbar für den konstruktiven Ansatz des Kollegen Lars Klingbeil. Es ist in der Tat eine Abwägung; aber den schmalen Grat, den die Urteile aus Karlsruhe und aus Brüssel uns lassen, den sollten wir gemeinsam gehen und eine entsprechende verfassungsfeste Regelung erarbeiten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)