Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen hier am Beginn von sehr konstruktiven und sehr konfliktarmen Verhandlungen, wenn ich das ernst nehme, was Sie gerade gesagt haben. Ich freue mich, dass unser Entwurf, über den wir lange und gut verhandelt haben, jetzt schon im Vorfeld so viel Zustimmung findet. Das bestätigt uns darin, dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind.
Wir schaffen es – dies hatten wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen –, für die Absicherung des Deutschen Instituts für Menschenrechte endlich die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Ich denke, der Gesetzentwurf bietet in der Tat eine gute Lösung für den Zielkonflikt, eine finanzielle und institutionelle Absicherung des In-stitutes zu schaffen, die Vereinsautonomie und die Unabhängigkeit, vor allem die Unabhängigkeit der Arbeit, anzuerkennen, zugleich aber auch die verbindlichen Vorgaben der Pariser Prinzipien einzuhalten, vor allem in den Punkten Pluralität und Offenheit.
Wir stellen mit diesem Gesetzentwurf klar, dass auf Ersuchen der Bundesregierung oder auf Ersuchen des Bundestages gutachterlich Stellung zu nehmen ist. Das ist ja gerade dann wichtig, wenn man auf die Politik Einfluss nehmen will. Nachlaufende Kritik ist niemals so wirksam wie gute Anregungen, die schon im Vorfeld, wenn die Politik noch gestaltet wird, gegeben werden und die die Politik dann gleich mit aufnehmen kann. Die Arbeit des Instituts ist vor allem nach innen gerichtet; das hat der Parlamentarische Staatssekretär Lange schon ausgeführt. Der Blick nach innen ist uns auch sehr wichtig. Wir haben sicherlich eine sehr gute Ausgangslage, was die Menschenrechte angeht. Aber Stillstand ist da Rückschritt. Man muss immer wieder schauen: Welche neuen Situationen ergeben sich?
(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Richtig!)
Wir arbeiten im Moment im Bereich der Rechtspolitik an einer Reform der Straftatbestände gegen den Menschenhandel und an einer Reform des Prostitutionsgesetzes.
(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Das ist wichtig!)
Das ist eine Situation, die wir uns vor zehn Jahren noch nicht hätten vorstellen können. Hier hat sich die Lage, auch in puncto Menschenrechte, verändert. Darauf muss man den Blick immer wieder neu werfen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mir ist trotzdem wichtig, auch auf den internationalen Kontext einzugehen. Denn Menschenrechte – daran muss immer wieder erinnert werden – sind universelle, international geltende Rechte; das wurde in der Deklaration der Menschenrechte ganz ausdrücklich festgestellt.
Menschenrechte gelten für jeden Menschen. Sie werden nicht vom Staate verliehen, sondern jeder Mensch bringt sie mit: qua Geburt, qua seines Menschseins, egal wo er lebt, egal wo er geboren ist, egal welcher Staat seine Heimat ist. Deshalb ist es wichtig, auch den internationalen Aspekt aufzunehmen.
Aber auch ein anderer Aspekt ist wichtig, nämlich die gegenseitige institutionelle Anerkennung der verschiedenen Institute. Es ist wichtig, sich gegenseitig zu helfen. Durch die Anerkennung eines Instituts kann auch dessen Status zu Hause durchaus gestärkt werden. Bevor wir uns mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt haben, war mir nicht klar, dass den A-Status und all das, was an ihm hängt, auch die Menschenrechtsinstitute zum Beispiel in Afghanistan, in Aserbaidschan, in Nigeria und in Venezuela haben.
(Michael Brand [CDU/CSU]: Hört! Hört! Aserbaidschan und A-Status!)
Ich hätte nicht gedacht, dass diese Institute die Voraussetzungen für diesen Status erfüllen. Ich denke, es ist für sie sehr wichtig, sich gerade bei ihrer unabhängigen Arbeit zu Hause darauf berufen zu können, dass sie auch vom Deutschen Institut für Menschenrechte und im Rahmen dieser internationalen Organisation unterstützt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Im Übrigen ist der Blick über den Tellerrand für uns auch für die innenpolitische Bewertung wichtig. Ich denke, man kann fast gar nicht mehr sagen: Innenpolitik ist das eine, Außenpolitik das andere. – Die Verknüpfung zwischen beiden Bereichen wird immer enger. Dies muss uns bei allem, was wir tun, klar sein. Wenn wir zum Beispiel über TTIP oder über ein Textilsiegel reden, dann wissen wir – das muss sich wie ein roter Faden durch unsere gesamte Politik ziehen –, dass unser Handeln hier auch in fernen Ländern Auswirkungen hat. Das ist eine Verantwortung, der wir uns stellen müssen und die wir uns immer wieder bewusst machen müssen. Auch da kann und muss das Deutsche Institut für Menschenrechte der Politik wichtige Hinweise geben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dies war ein Punkt, der im Vorfeld der Beratungen einer längeren Erörterung bedurft hat. Aber das ist nichts, was dem Deutschen Institut für Menschenrechte fremd wäre. Schon jetzt wird dieser Gedanke bei seiner Arbeit zugrunde gelegt. Schauen Sie sich zum Beispiel an, zu welchen Themen das Deutsche Institut für Menschenrechte Publikationen veröffentlicht hat. Da geht es zum Beispiel in einem Policy Paper um einen Beschwerdemechanismus, den Menschen aus den Partnerländern unserer Entwicklungszusammenarbeit in Anspruch nehmen können, wenn sie durch Projekte, die von deutscher Seite mitgetragen werden, in ihren Rechten betroffen sind.
Oder nehmen Sie das ABC of Children’s Rights: Darin sind Daten gesammelt und aufbereitet, die wir gerade für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit und unsere Außenpolitik brauchen. Also: Das eine ist vom anderen nicht zu trennen.
Es ist uns ganz wichtig, die Arbeit der deutschen Politik und des Deutschen Instituts für Menschenrechte in diesen Kontext zu stellen. Dafür haben wir jetzt die Grundlage geschaffen. In diesem Sinne wünschen wir vor allem auch dem Deutschen Institut für Menschenrechte weiter viel Erfolg bei seiner wichtigen Arbeit.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)