Zweite und dritte Beratung zu den eingebrachten Entwürfen eines Gesetztes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Petzold, Sie haben eben einiges in einen Topf geworfen, was wirklich nicht zusammengehört. Ich kenne kein Land –das muss ich ausdrücklich sagen-, in dem der Zugang zum Gericht und zum Recht für jeden Bürger so einfach gestaltet und so offen ist wie bei uns. Davon ist vor allem dann die Rede, wenn wir über andere Länder reden und Kollege Ströbele immer die Zustände in Deutschland lobt. Dass es da irgendeinen Nachholbedarf für Deutschland gäbe, können Sie wirklich nicht behaupten.

(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Dann kommen Sie mal in meine Sprechstunde!)

Das hat mit dem Gesetzentwurf gar nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir verabschieden heute eine Regelung zur Altersversorgung von Syndikusanwälten und zu ihrer Stellung insgesamt. Das betrifft nicht nur die 40000 Anwälte, die zum Beispiel in Unternehmen, Verbänden, kommunalen Organisationen oder Gesellschaften oder auch in Gewerkschaften tätig sind, sondern es geht darüber hinaus um den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es geht darum, dass diese Syndizi eine ganz wesentliche Funktion für das Gelingen bzw. für ein gutes Wirtschaften und vor allem dafür haben, dass das Recht in die Unternehmen getragen wird.

Sie sind ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Es ist gerade der Unterschied zu einem normalen Arbeitnehmer, Herr Petzold, dass sie nicht allein in der Hierarchie ihres Unternehmens ihren Platz haben, sondern dass sie darüber hinaus bei ihrer Rechtsanwaltskammer einen Eid geschworen haben, dass sie für die Durchsetzung des Rechtes sorgen. Sie sind also nicht nur einem Arbeitgeber zur Treue verpflichtet, sondern darüber hinaus auch selbstständig und in einem besonderen Maße unabhängig. Gerade das macht auch ihren Wert aus, gerade jetzt, in einer Zeit, in der wir immer höhere Anforderungen an die Unternehmen stellen, etwa was Selbstkontrolle, Good Governance oder Compliance betrifft. Wir verschärfen die Regeln betreffend Korruption, Vergaberecht und Datenschutz. All das muss nachvollzogen werden. Dafür braucht man dann den Sachverstand der Syndikusanwälte in den Unternehmen.

Ein weiterer Vorteil der Syndizi ist, dass sie typischerweise in ihrem beruflichen Werdegang wechseln, von der Arbeit in einer Kanzlei zu einer Tätigkeit in der Wirtschaft; dass sie auch in der Wirtschaft wechselnde Positionen einnehmen und dann wieder rein anwaltliche Tätigkeiten ausüben. Das hat einen Mehrwert, der darin besteht, dass die Betreffenden besondere Erfahrungen haben. Sie kennen die Materie nicht nur aus einer Richtung, sondern wissen auch um die Zusammenhänge. Das ist ein besonderer Vorteil gerade dieses Berufsstands.

Wesentlich für den Berufsverlauf eines Syndikusanwaltes ist ebenfalls, dass es zu einer bruchlosen Altersversorgung kommen kann. Die Syndizi sind genauso wie andere Arbeitnehmer darauf angewiesen, in ihrer aktiven Berufsphase die Grundlage für eine gute Altersversorgung zu legen. In der Vergangenheit wurde dies dadurch gewährleistet, dass die Syndizi, die in ihren Versorgungswerken versichert sind, dann, wenn sie in eine abhängige Beschäftigung wechselten, von der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen befreit wurden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllten. Rechtsberatung, Rechtsgestaltung, Rechtsentscheidung und Rechtsvermittlung waren die sogenannten vier Kriterien, die die Tätigkeit kennzeichneten. Wenn diese erfüllt wurden, konnten die Rechtsanwälte weiterhin in ihrem Versorgungswerk versichert sein und so ihre Altersversorgung ohne Bruch fortsetzen, eine bewährte und anerkannte Praxis. Deshalb war es in der Tat sehr überraschend und traf diesen Berufsstand geradezu ins Mark, als das Bundessozialgericht das anders entschieden hat. Das hatte erhebliche Nachteile für die Betroffenen. Für diese war der zwangsweise Wechsel in die Rentenversicherung verbunden mit einem Wegfall der Berufsunfähigkeitsversicherung und neuen Wartefristen. Es ist nicht so einfach, mitten in der beruflichen Karriere und im besten Alter neu anzufangen und Altersversorgungsansprüche aufzubauen. Das ist ein Nachteil. Ich wundere mich, dass Sie das hätten in Kauf nehmen wollen.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätte man regeln können! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Bestandspflicht! – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt Bestandsschutz!)

Bestandsschutz gibt es nur dann, wenn man nicht wechselt, wenn man in seiner Funktion bleibt. Wechselt man aber – das ist typisch für das Berufsbild–, dann muss neu entschieden werden. Wir erleben zurzeit, dass es niemand mehr wagt, zu wechseln. Viele Stellen bleiben unbesetzt. Optionen werden nicht genutzt. Genau das, was positiv ist, kommt zum Stillstand.

Ich bin vor diesem Hintergrund sehr froh, dass wir nun die zur Abstimmung stehende Regelung in Kraft setzen. Sie schafft Rechtssicherheit für 40000 Syndikusanwälte, die Versorgungswerke und insbesondere für diejenigen, die schon Ansprüche erworben haben. Man darf nicht vergessen, dass die bestehenden Ansprüche durch das gedeckt werden müssen, was andere einzahlen. Zugleich wird die Stellung des Syndikus im Unternehmen gestärkt. Es wird klargestellt, dass er auch in seiner Tätigkeit als Syndikus Rechtsanwalt ist und nicht nur dann, wenn er nach Feierabend sonstige rechtsanwaltliche Tätigkeiten ausübt. Auch die Arbeit in einem Unternehmen entspricht der eines Rechtsanwalts. Uns, der Union, waren einige Punkte besonders wichtig.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir gemerkt! – Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)

Das hat zu erheblichen Abweichungen vom Regierungsentwurf geführt,

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Joker letzte Woche gezogen!)

mit dem wir nicht in allen Punkten einverstanden waren. Insofern muss ich das Lob, das Kollege Flisek ausgesprochen hat, ein bisschen relativieren. Aber das, was wir heute verabschieden, ist jedenfalls gut. Damit können wir zufrieden sein. Uns ist wichtig, dass die Rechtsanwaltskammern entscheiden, ob die Voraussetzungen einer anwaltlichen Tätigkeit vorhanden sind, und nicht die Rentenversicherung, die dazu weniger berufen ist. Die Rentenversicherung kann aber im internen Verfahren ihre Bedenken geltend machen. Dass die Rechtsanwaltskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts hier allzu großzügig sind, möchte ich nach den Erfahrungen in diesem Gesetzgebungsverfahren ausschließen. Hier brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Das wird objektiv und nach Recht und Gesetz entschieden werden.

Für uns ist des Weiteren wichtig, dass es keine Änderungen im Vergleich zum Status quo ante bei Haftung und Pflichtversicherung der Syndizi geben wird. Genau diesen Punkt haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf geändert. Wir haben lange überlegt, wo hier ungedeckte Haftungsrisiken sind: Wir haben keine gefunden. Wir gehen davon aus, dass die bewährte Praxis fortgesetzt werden kann.

Wer fordert, dass hier Haftung und Versicherung zusätzlich angeordnet werden müssen, der übersieht einige Dinge: Es geht ja nur darum, dass der eigene Arbeitgeber vertreten werden muss. Anders als bei den Gebühren eines unabhängigen Rechtsanwalts sind hier die Kosten einer Versicherung gar nicht eingepreist. Wir hätten hier also zwei Möglichkeiten: Entweder wir machen mit einer zusätzlichen Belastung für Versicherungen den Berufsstand wieder unattraktiv - dann hätten wir uns das Ganze ja auch sparen können–, oder aber der Arbeitgeber müsste diesen Zusatzaufwand selber bezahlen, das heißt, er müsste die Versicherung seiner Schäden eins zu eins selber bezahlen. Auch das macht keinen Sinn.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Gefühl haben ja andere auch, dass das mit den Kosten der Haftpflicht keinen Sinn macht!)

Daher ist es doch konsequent, es gleich bei seiner eigenen Versicherung zu belassen.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da muss man entscheiden: Ist der Anwalt oder Angestellter?)

Einige hatten das Bedenken, dass hier die Syndikusanwälte gegenüber den niedergelassenen Anwälten im Wettbewerb bevorzugt werden. Ich glaube, umgekehrt wird ein Schuh daraus: Gerade dann, wenn der Arbeitgeber in einem riskanten Verfahren eine zusätzliche Sicherheit haben will, wird das ein Wettbewerbsvorteil für den unabhängigen niedergelassenen Rechtsanwalt sein, der neben einer zweiten Meinung eben auch die unabhängige zusätzliche Versicherung einbringt. Wir haben deshalb den Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend geändert.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Frage, wie wir mit dem Erfordernis des §6 SGB VI umgehen, der das Vorliegen einer Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk voraussetzt. Das war ein bisschen kompliziert; denn diese Pflichtmitgliedschaft endet in vielen Ländern bei der Altersgrenze von 45 Jahren; die Versorgungswerke sind nach Ländern organisiert. Hier haben wir den Ball jetzt an die Versorgungswerke der Länder zurückgespielt. Ihnen obliegt jetzt die Aufgabe, diese Grenze abzubauen. Wir halten diese Grenze in diesem Zusammenhang für eine Altersdiskriminierung, die auch europarechtswidrig ist. Auch das haben wir in die Begründung ausdrücklich hineingeschrieben. Die Versorgungswerke und die Landesgesetzgeber haben jetzt drei Jahre Zeit, um das zu korrigieren.

Vizepräsidentin Claudia Roth: Sie haben keine Zeit mehr.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):

Ich habe keine Zeit mehr. – Ich habe aber noch die Zeit, mir zu wünschen, dass wir uns diesen Ansatz zum Vorbild für die anderen freien Berufe nehmen,

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Um Gottes willen! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt werden die Sozialdemokraten über den ganzen Tisch gezogen!)

bei denen sich die gleichen Probleme abzeichnen. Für sie sollten im Berufsrecht der jeweiligen Branchen gute Lösungen gefunden werden. Ich denke, unsere Lösung bietet sich hier als gutes Beispiel an.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war wieder sehr christlich!)

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