15. Januar 2016 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz Sehen Sie hier das Video zu der abgedruckten Rede Vorheriger Beitrag: Änderung des Sexualstrafrechts Zurück Nächster Beitrag: Zweite und dritte Beratung zu den eingebrachten Entwürfen eines Gesetztes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Weiter