Bürgeranfrage zu dem Thema: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Vielen Dank für Ihr Schreiben zur laufenden Debatte bezüglich der Gesundheitsreform.

Gerne möchte ich zuerst auf die Notwenigkeit der Reform insgesamt eingehen:

Obwohl jeden Tag über 1 Milliarde Euro in der GKV zur Verfügung steht, besteht bereits jetzt eine Finanzierungslücke von 12 bis 15 Milliarden Euro. Eine Studie des IGES Institut warnt bereits davor, dass die Beitragssätze vom historischen Höchststand 2026 (durchschnittlich 17,5%) in den nächsten Jahren auf mehr als 20% bezogen auf das Brutto-Arbeitseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigen könnten. Das würde unmittelbar die Nebenkosten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiter erhöhen und die Einkommen der Beschäftigten belasten. Ohne eine großangelegte Reform droht sogar eine Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro. Deshalb erscheinen auch aus meiner Sicht Sparmaßnahmen erforderlich, die grundsätzlich auf alle Schultern verteilt werden sollten.

Dazu sollen zukünftige Vergütungsanpassungen der Leistungserbringer insgesamt an der tatsächlichen Kostenentwicklung sowie an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgerichtet werden. Es ist leider nicht möglich, dass die Ausgaben strukturell auf Dauer schneller steigen als die Grundlohnsumme, nach der sich die GKV-Einnahmen bemessen. Steigerungen bleiben weiterhin möglich, soweit diese Bezugsgröße ebenfalls steigt.

Es geht darum, die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten auch mit qualifizierter fachärztlicher Behandlung zu sichern. Auch wenn hier gewisse Einschränkungen vorgesehen werden, wird der Bedarf ja weiterhin bestehen. Auch wenn ich Ihre Sorgen nachvollziehen kann, gehe ich deshalb davon aus, dass sich Facharztpraxen auch in Zukunft finanziell tragen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat Vorschläge von einer sachverständigen Kommission erarbeiten lassen, die nun der Reform zu einem großen Teil zugrunde gelegt werden und die alle Beteiligten betreffen - von den Versicherten über Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer bis hin zur Pharmaindustrie.

Ich bin überzeugt, dass dies nicht zu unvertretbaren Leistungskürzungen führen muss, sondern dass ein guter Teil der Einsparungen auch durch effizientere Verwendung von Ressourcen erzielt werden kann.

Der Gesetzentwurf wird nun verhandelt. Die erste Lesung bzw. Debatte im Bundestag war am 12. Juni. Danach folgt eine Sachverständigenanhörung. Ob und inwieweit es im Zuge des parlamentarischen Prozesses noch zu Änderungen kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Abschließend noch zu Ihrem Anliegen, versicherungsfremde Leistungen wie die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln zu übernehmen. Ich teile Ihre Ansicht, dass diese Kosten aus Steuermitteln aufgebracht werden müssten. Die soziale Absicherung von Menschen ohne eigenes Einkommen ist eine staatliche Aufgabe. Wenn nur die gesetzlichen versicherten Arbeitnehmer diese Last tragen, entsteht eine Schieflage. Es wurde nun in der Koalition neu vereinbart, diese Kosten nun schrittweise durch Steuermittel zu decken, beginnend mit einem Zuschuss von zusätzlichen rund 250 Mio Euro für 2027. Aus meiner Sicht muss dieser Betrag in Zukunft deutlich erhöht werden, bis die Kosten tatsächlich gedeckt sind; derzeit scheitert das am Veto des Finanzministers. Zugleich müssen wir mehr dafür tun, die Menschen aus dem Leistungsbezug möglichst wieder in eigene sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit zu bringen, mit der dann auch eine eigenständige Versicherung in der GKV verbunden ist. 

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