Ich teile im Grundsatz Ihre Ansicht, dass diese Kosten der Gesundheitsversicherung für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln aufgebracht werden müssten. Die soziale Absicherung von Menschen ohne eigenes Einkommen ist eine staatliche Aufgabe, nicht nur die der gesetzlich Versicherten. Es wurde nun in der Regierung neu vereinbart, diese Kosten schrittweise durch Steuermittel zu decken, beginnend mit einem Zuschuss von zusätzlichen rund 250 Mio Euro für 2027. Aus meiner Sicht müssten wir hier mit einem deutlich höheren Betrag einsteigen und diesen in Zukunft erhöhen, bis die Kosten tatsächlich gedeckt sind; zugleich müssen wir mehr dafür tun, die Menschen aus dem Leistungsbezug möglichst wieder in eigene sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit zu bringen, mit der dann auch eine eigenständige Versicherung in der GKV verbunden ist.
Auch die geplante Mitversicherung für Ehepartner wird eine spürbare Belastung für Familien bedeuten, wenn nicht die Ausnahmen greifen, also Kinder bis 6 Jahre oder Pflegebedürftige zu versorgen sind oder Einschränkungen der Erwerbstätigkeit gegeben sind. Zu dieser geplanten Gesetzesänderung würde mir die Zustimmung schwerfallen, gerade mit Blick auf die Familien, wo sich auch noch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auswirken kann. Als Reaktion auf die vielfältige Kritik wurde hier der Prozentsatz für die Mitversicherung immerhin schon von ursprünglich geplanten 3,5% auf 2,5% gekürzt.
Ansonsten sehe ich insgesamt jedenfalls eine breite Verteilung der Belastungen auf die unterschiedlichen Beteiligten, von Krankenhäusern bis Pharmaindustrie. Das spricht dafür, dass hier ein ausgewogener Ansatz gewählt wurde. Gleichzeitig erkenne ich an, dass wir mit dem Koalitionspartner SPD zu einer Einigung kommen müssen, weil der finanzielle Druck in der GKV groß ist und absehbar weiter steigen wird: wir haben bereits jetzt ein Loch von 12 bis 15 Milliarden Euro; eine Studie des IGES Institut warnt bereits davor, dass die Beitragssätze vom historischen Höchststand 2026 (durchschnittlich 17,5%) auf mehr als 20% in zehn Jahren steigen könnten. Ohne eine großangelegte Reform droht ein Anwachsen der Finanzierungslücke auf 40 Milliarden Euro in zehn Jahren.
Auf dieser Basis werden wir den Gesetzentwurf beraten.




