Der Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium sieht vor, Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Allerdings soll die Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und Fertigarzneimittel bestehen bleiben.
Neben dem fraglichen Nutzen von Cannabisblüten aufgrund fehlender wissenschaftlicher Evidenz zum Patientennutzen liegen auch nachteilige Nebenwirkungsprofile vor, die mit dem Konsum von Cannabisblüten einhergehen. Durch das schnelle Anfluten durch Inhalation von Cannabisblüten entstehe eine größere Suchtgefahr, insbesondere bei einer Dauertherapie.
Zudem sei die wissenschaftliche Evidenzlage zum Patientennutzen bei standardisierten Fertigarzneimitteln deutlich belastbarer sei als bei Cannabisblüten. Grundsätzlich seien im Rahmen einer medizinischen Therapie daher Fertigarzneimittel und Rezepturen gegenüber Cannabis in Form getrockneter Blüten angezeigt. Zudem liegen die Kosten der Cannabis-Blüten je Patient deutlich über denen der Extrakte und Öle. Vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Sparmaßnahmen erscheint es nicht sachgerecht, dass Cannabisblüten trotz besserer Alternativen von der GKV erstattet werden.
Cannabisblüten sollen aber weiterhin als Privatrezept für Selbstzahler erhältlich sein.




