Mich haben einige Zuschriften zur geplanten Aktivrente erreicht.
Die Enttäuschung über die Beschränkung der Aktivrente auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist nachvollziehbar. Die ursprüngliche Forderung von Generalsekretär Linnemann sah diese Einschränkung nicht vor. In meinem persönlichen Umfeld würde eine weitere Regelung ebenfalls bevorzugt.
In der Koalition mit der SPD sind aber auch deren Vorstellungen zu berücksichtigen; von dort wird der Aktivrente nur für einen begrenzten Anwendungsbereich zugestimmt. Auch von Bürgern werden in Zuschriften Gerechtigkeitsfragen aufgeworfen, die sich aus dem Vergleich zwischen beispielsweise einem Familienvater und einem Senior ergeben, die dann bezüglich der ersten 2.000 Euro unterschiedliche besteuert werden. Es wird kritisiert, dass Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen nicht über das Rentenalter hinaus arbeiten und von dieser Vergünstigung profitieren können, ebenso wie diejenigen, deren Arbeitgeber sie nicht weiter beschäftigen will und keine andere Stelle finden. Es wird außerdem auf erhebliche Steuerausfälle für den Bundeshaushalt verwiesen.
Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil sieht dementsprechend die Beschränkung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Fachkräfte in den Betrieben über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu halten, weil es für sie oftmals keinen gleich qualifizierten Ersatz gibt. Eine Geringschätzung von selbständiger Arbeit ist damit keineswegs verbunden.
Die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs starten gerade erst. Die Interessen von Freiberuflern werden dabei ebenfalls zu Wort kommen. Ein Abschluss ist voraussichtlich im Dezember zu erwarten. Ob es hier nochmals zu einer Veränderung des gesetzlichen Anwendungsbereichs kommt, ist allerdings offen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker




