Bürgeranfrage zum Thema: Regelung zu Schwangerschaftsabbruch - § 218 StGB

Im Rechtsausschuss des Bundestages fand am 10.02.2025 die Expertenanhörung zum Thema "Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen" statt. Im Anschluss erklärten die Initiatorinnen aus den Reihen von SPD und Grünen, dass sie den Antrag nicht weiterverfolgen wollen.

Als Union haben wir in dieser Debatte immer die Position vertreten, an der geltenden Rechtslage festzuhalten. Diese stellt einen guten und funktionierenden Kompromiss dar, der einerseits das Selbstbestimmungsrecht und die Letztverantwortung der Schwangeren respektiert, aber auch den Schutz des Ungeborenen zumindest durch die verpflichtende Beratung und Bedenkzeit wahrt.

Unsere Experten haben diese Haltung bei der Anhörung klar bestätigt: Die Vorschläge des Gruppenantrages sind unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für die Abwägung der Grundrechte der Schwangeren und der des Ungeborenen festgelegt hat. Sie widersprechen mehrfach den tragenden Gedanken und klaren Leitsätzen der Entscheidung des Gerichtes.

Der Gesetzentwurf hätte dem ungeborenen Kind in der entscheidenden ersten Phase der Schwangerschaft eigenständige Grundrechtsposition und den daraus resultierenden Schutzanspruch im Ergebnis vollständig abgesprochen. Er entwertet die Beratung, ohne den Schutz der Ungeborenen an anderer Stelle zu stärken.
Die Anhörung hat auch die angebliche Kriminalisierung der Schwangeren und der Ärzte und Ärztinnen durch die geltende Rechtslage deutlich widerlegt. Bei über 100.000 Abbrüchen pro Jahr gibt es regelmäßig keine einzige strafrechtliche Reaktion und kein rechtliches Risiko, weder für die Schwangeren noch für die Ärzte und Ärztinnen. Paragraf 218a StGB stellt den Abbruch nämlich unter einfachen Voraussetzungen straflos: Beratung, 3 Tage Bedenkzeit, Einhaltung der 12-Wochen-Frist. Sie ermöglicht den rechtlich und medizinisch sicheren Weg zum Schwangerschaftsabbruch, wenn die Schwangere sich hierzu entscheidet. Sie eröffnet aber auch eine Chance zur Entscheidung für das Kind, indem die Beratung sein Lebensrecht zur Sprache bringt, über Hilfsmöglichkeiten und Ansprüche informiert und die Schwangere zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt. Mit Blick auf die polarisierte Diskussion beispielsweise in den USA könnte unser Modell ein gutes Beispiel für einen gesellschaftlich und juristisch tragfähigen Kompromiss sein!

Hier kann man die Anhörung in der Mediathek des Deutschen Bundestags ansehen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1035320-1035320

 CDU Logo mit Rand