Mich haben von vielen Befürworten der Widerspruchslösung in der Organspende Zuschriften erreicht. Hier meine Gedanken dazu:
Ich stimme Ihnen in Ihrer Analyse zu und habe mich bereits 2019 klar für eine Widerspruchslösung in Ihrem Sinne ausgesprochen. Ein Gruppenantrag hierzu fand in der Bundestagsitzung vom 16. Januar 2020 jedoch leider keine Mehrheit (weitere Informationen zur Abstimmung: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=656; hier können Sie den Antrag aufrufen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/110/1911096.pdf).
Derzeit wird ein neuer Antrag zur Einführung der Widerspruchslösung entworfen, den auch ich ausdrücklich unterstütze.
Darin fordern wir eine verlässliche Widerspruchslösung. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch klar einsehbar sein muss, um so dem Willen der verstorbenen Person gerecht werden zu können. Ein Widerspruch durch Angehörige ist dabei nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Minderjährigen vorgesehen. Dadurch wird in solchen Ausnahmefällen ein angemessener Schutz der Verstorbenen gewährleistet, im Allgemeinen werden die Angehörigen aber entlastet.
Diese Lösung wollen mit einer Informationskampagne verbinden. So ist jeder Einzelne in der Lage eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können.