Bürgeranfrage zu dem Thema: Änderung Klimaschutzgesetz

Frage: Wie sehen Sie die geplanten Änderungen des Klimaschutzgesetzes, insbesondere die Aufhebung der Sektorenziele durch die aktuelle Bundesregierung?

Antwort: Ich teile Ihre Bedenken. Die Ampel verstößt erneut gegen das bestehende Klimaschutzgesetz, indem sie bei der Zielverfehlung in den Bereichen Gebäude und Verkehr keine wirksamen Sofortprogramme zur Nachsteuerung beschließt und umsetzt. Gerade im Verkehrssektor wäre das m.E. naheliegend. Mit der Aufgabe von jahresscharfen Sektorzielen fällt die Ampel-Regierung hinter die klimapolitischen Ziele zurück, die wir als Union in der Koalition mit der SPD eingeführt hatten. In der Folge ist mit einer Lücke von insgesamt rund 200 Millionen Tonnen CO2 zu rechnen, die bis 2030 zusätzlich eingespart werden müssten. Die Union steht weiter zur CO2-Bepreisung und zum Klimaschutzgesetz, das unter unserer Führung nach dem Urteil des BVerfG nochmals verschärft wurde.
Ich bin überrascht und enttäuscht, dass ausgerechnet eine Bundesregierung unter Beteiligung der Grünen das Klimaschutzgesetz aufweicht. Zudem kritisieren wir, dass es noch keinen Rückzahlungsmechanismus der CO2-Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger als wirksames Klimaschutzinstrument gibt.
Klimaneutralität bis 2045, mit den vorgegebenen Zwischenzielen und eingebunden in gemeinsame europäische Anstrengungen, bleibt das politische Ziel der CDU/CSU-Fraktion; dafür werden wir uns auch als Oppositionspartei weiter einsetzen.

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