Bürgeranfrage zum Thema: Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch

Frage: Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung des § 219a StGB, der bisher die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch des eigenen Vermögensvorteils wegen verbietet? [Ich habe sehr viele Zuschriften erhalten, die kritisch auf die geplante Streichung von §219a eingehen.] 

Antwort: Die vielen Zuschriften zeigen mir, dass die Diskussion über eine weitere Liberalisierung des Strafrechts bei Schwangerschaftsabbrüchen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern viel kritischer gesehen wird, als das in den Medien mitunter wahrzunehmen ist.

Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber den Auftrag, den Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist verboten; dies sichert ebenfalls die Trennung von Beratung und Durchführung und trägt dazu bei, dass das Gespür für das Lebensrecht des Ungeborenen im allgemeinen Bewusstsein nicht verloren geht. Es verhindert eine Kommerzialisierung und Banalisierung dieses Eingriffs, durch den menschliches Leben beendet wird. Wie wichtig das ist, zeigt die aktuelle Debatte um § 219 a, in der vonseiten der Ampelkoalition das ungeborene Kind in den allermeisten Fällen gar nicht vorkommt und so der grundlegende Konflikt ausgespart wird.

Für mich gehört das Werbungsverbot deshalb unabdingbar zum Schutzkonzept für das ungeborene Leben. Wenn jetzt nach Willen der Ampelkoalition Werbung für Abtreibungen grundsätzlich erlaubt sein soll, begrenzt nur durch das Standesrecht der Ärzte, ist das ein Schritt, der weit über die vermeintlich fehlenden Informationen auf den Homepages von Gynäkologen hinausgeht. Die Äußerungen zahlreicher Koalitionspolitikerinnen und -politiker lassen dann auch wenig überraschend erwarten, dass die Abschaffung des Paragraphen 219a für große Teile der Ampelkoalition offenbar nur der Auftakt zur Abschaffung der gesamten Regelung im Strafrecht ist.

Deshalb ist es wichtig, diese gesellschaftliche Debatte aktiv zu führen, nicht nur in der Politik, sondern auch im kirchlichen, ehrenamtlichen und privaten Umfeld, dazu möchte ich Sie gerne ermutigen.

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