Bürgeranfrage zum Thema: Rückabwicklung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Frage: Ich habe erfahren, dass viele Ärztinnen und Ärzte in Zukunft nur noch wenige oder gar keine neuen Patienten aufnehmen können, weil die Bundesregierung Sparmaßnahmen in der Gesundheitsversorgung plant.

Antwort: Vor drei Jahren hat die damalige große Koalition nach langem Ringen das Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt. Ziel war insbesondere eine schnellere Terminvergabe für Patientinnen und Patienten und die Verbesserung der Leistungen durch die Krankenkassen.

Teil der Maßnahme war die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen. Hier wurden Anregungen für die Aufnahme von Neupatienten geschaffen. Dies war wichtig, um trotz Versorgungslücke eine schnellere Terminvergabe zu ermöglichen. Nun soll diese Entbudgetierung im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wieder aufgehoben werden. Der Bundesgesundheitsminister verkennt dabei die weiterhin existierende Versorgungslücke und erschafft bereits als behobene Probleme bei der Terminvergabe erneut.

Darüber hinaus bietet der Gesetzentwurf der Regierung keine Perspektive zur Lösung der Finanzierungsprobleme über 2023 hinaus. Kurzfristig werden Defizite iHv 17 Mrd. € ausgeglichen - wie in den Jahren 2024 und folgenden die GKV dauerhaft finanziell stabilisiert werden soll (was von einem GKV-Finanzstabiliserungsgesetz mE erwartet werden könnte) ist völlig unklar. Der größte Teil der Maßnahmen resultiert in kurzfristigen Einmaleffekten. Einsparungen im System folgen einem eher ideologischen Muster, vor allem die Pharmaindustrie, und niedergelassene Ärzte müssen beitragen. Strukturreformen für die Zukunft werden selbst nicht vorgelegt. Effizienzreserven nicht vorangebracht.

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