Bürgeranfrage zum Thema Genesenenstatus

Zur Übertragung der Statusdefinition für Geimpfte, Genesene und Getestete auf RKI und PEI: Die Entscheidung hierüber war bereits per - grundsätzlich jederzeit vom Parlament rückholbarer -  Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz auf den Gesundheitsminister übertragen, um auf aktuelle Entwicklungen schnell regieren zu können. In die neuerliche Veränderung der Verordnung waren die Bundestagsabgeordneten, Fraktionen oder Ausschüsse deshalb nicht eingebunden.

Ziel der Übertragung der Definition des Genesenenstatus auf RKI/PEI-Entscheidung war es, unmittelbar deren wissenschaftliche Expertise zu nutzen. Von der Bundesregierung, die die Zustimmung des Bundesrates beantragt hatte, war nicht erwähnt worden, dass unmittelbar nach Übertragung dieser Befugnisse eine Änderung erfolgen solle. Außerdem konnte der Bundesrat davon ausgehen, dass die Institute unter der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsminister stehen und die Entscheidungen mit dem Minister abgestimmt werden.

Ob eine Entscheidung von RKI/PEI die erforderliche demokratische Legitimation beanspruchen kann, um die mit der Statusdefinition, insbesondere mit der Verkürzung des Genesenenstatus verbundene Beschränkung von Zutritts- und Freiheitsrechten zu rechtfertigen, wird von den Gerichten zu entscheiden sein. In einer ersten (nicht rechtskräftigen) Entscheidung hat das Verwaltungsgerichts Osnabrück die Wirksamkeit der Verkürzung verneint. Die Legitimation der Institute kann sich hier nur von der Befugnis des Gesundheitsministers ableiten, der die politische Verantwortung für deren Entscheidungen trägt. Insofern ist dem Gesundheitsminister, der nach eigener Aussage nicht über die Änderung informiert war (!), vorzuwerfen, dass er den Instituten solche Alleingänge durchgehen lässt! Dass er deren Entscheidung nicht aufgehoben hat, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, könnte aber als seine Genehmigung aufgefasst werden und das Legitimationsdefizit geheilt haben.

Ob die Entscheidung fachlich zu rechtfertigen ist, kann ich aus eigener Kenntnis nicht beurteilen. Grundsätzlich vertraue ich bisher der fachlichen Expertise von RKI und PEI, der Vergleich in Europa zeigt aber, dass andere Länder hier offensichtlich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. In jedem Fall aber hätte die Veränderung mit ausreichendem Vorlauf angekündigt werden müssen!

Die „Nicht-Kommunikation“ des Ministers in dieser Angelegenheit hat dazu geführt, dass sieben Millionen Menschen in unserem Land von einem Tag auf den anderen nicht nur ihren Impf- bzw. Genesenenstatus verloren haben, sondern auch ein großes Stück Vertrauen in den Bestand staatlicher Entscheidungen. Er hat damit zur Polarisierung der Diskussion beigetragen, die in der aktuellen Debatte um Impfpflicht und Corona-Maßnahmen gerade nicht weiter hilft. Das Ministerium ist hier gefordert, eine sachgerechte und schnelle Lösung für die Betroffenen zu finden, um zumindest durch eine schnelle Impfung wieder der 2G+-Status wahrnehmen zu können.

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