Vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin zugegebener Maßen keine Expertin in Sachen Tierhaltung. Aus meiner Sicht handelt es sich bei der Anbindehaltung grundsätzlich nicht um eine artgerechte Tierhaltung. Mehrere Gerichte haben geurteilt, dass diese Haltungsform gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Nur kurzzeitige, begründete Ausnahmen können im Rahmen der Verhältnismäßigkeit möglich sein.
In unserer Region kenne etliche moderne Betriebe, in denen die Kühe sich in Laufställen mit Auslauf sehr frei bewegen können, selbstbestimmt zum Melkroboter kommen etc.. Das sollte m.E. das Vorbild für artgerechte Tierhaltung sein.
Aus meiner Sicht müssen wir die Mindest-Tierwohlstandards insgesamt verbessern, die Landwirte dabei finanziell unterstützen und dies auch als Verbraucher honorieren.
Freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker