Fragen und Antworten zu den Themen Antikörpernachweis und Europaratsresolution zu Covid -19:

Frage 1: Bislang ist es Personen, die an COVID erkrankt waren und das Gesundheitssystem nicht in Anspruch genommen und auch keinen PCR-Test-Nachweis haben, nicht möglich, ihren Immunstatus nachzuweisen. Das weicht auffällig von der Praxis bei anderen Infektionskrankheiten (vgl. Masern) ab. Die Genesenen tragen weit mehr positiv zur Infektionslage bei als Geimpfte (siehe entsprechende Studien), werden aber diesen gegenüber krass benachteiligt. Warum setzt sich niemand dafür ein, endlich ein erprobtes, verlässliches Verfahren (seroligische Untersuchung) zugänglich zu machen und anzuerkennen?

Frage 2: Mit der gestrigen Entscheidung in der MPK und dem damit verbundenen Druck auf Personen, die sich gegen eine Impfung entscheiden, stellen sich die Akteure gegen die Resultion des Europarates vom 27. Januar 2021 (https://pace.coe.int/en/files/29004/html) und die darin unter 7.3.1 und 7.3.2 formulierten Grundsätze. Was wird gegen diese Schizophrenie getan?

Vielen Dank für Ihre Fragen. Zu Ihrer ersten Frage:

In der "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung" sind Antikörpernachweise " bewusst nicht als Nachweis für "genesene Personen" berücksichtigt. Sowohl das Robert-Koch-Institut als auch das Bundesgesundheitsministerium haben entsprechende Nachfragen in den parlamentarischen Beratungen mit Blick auf Transmissionsrisiken und Fremdschutz abgelehnt.

Zur wissenschaftlichen Begründung nach derzeitigem Erkenntnisstand verweise ich auf folgenden Auszug: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=75BB0A26C31985919DBEA38CCBCD176C.internet061?nn=13490888#doc13490982bodyText47.

Dort heißt es unter anderem: "Die Interpretation serologischer Testergebnisse muss unter Berücksichtigung der Vortestwahrscheinlichkeit, der jeweiligen epidemiologischen Situation sowie unter Kenntnis der Spezifitäts-/Sensitivitätswerte des verwendeten Testsystems erfolgen. Nach derzeitigem Kenntnisstand lässt ein serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu. Der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern schließt die Infektiosität eines Patienten nicht aus. [.] Wie lange und wie robust nach SARS-CoV-2-Infektion messbare Antikörpertiter vorliegen, ist derzeit unklar. Bislang fehlen systematische Studien, die eine Beurteilung der mit einem Schutz vor einer Reinfektion oder gar erneuten Erkrankung verbundenen Antikörpertiter erlauben."

Zu Ihrer zweiten Frage: Deutschland hat der Resolution zu Covid-19 vom 27. Januar 2021, in der Bedenken gegenüber einer Impfplicht zum Ausdruck gebracht werden, zugestimmt; unser Bundesgesundheitsministerium war in die Verhandlungen involviert. Die Entscheidung des MPK stellt sich keinesfalls dagegen, denn die Corona- Schutzimpfung ist und bleibt in Deutschland weiterhin freiwillig. Es darf nicht mit Zwang oder Diskriminierung verwechselt werden, wenn aus sachlichen Gründen wegen der unterschiedlichen Auswirkungen auf das allgemeine Infektionsgeschehen unterschiedliche Konsequenzen an den jeweiligen Impfstatus anknüpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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