Nach dem Beschluss zur erneuten Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag erreichen mich Fragen zu den Auswirkungen und zu meinen Gründen, der Verlängerung zuzustimmen.
Die Feststellung der epidemischen Lage mit Wirkung bis zum 11. September ist die Grundlage dafür, dass die Bundesregierung und die Bundesländer Rechtsverordnungen erlassen können, um zum Beispiel Meldepflichten, Quarantäne bei Auslandsrückkehr aus Risikogebieten oder Maskenpflicht anzuordnen oder Veranstaltungen und Öffnungszeiten im Handel einzuschränken. Ohne diese Rechtsgrundlage wären solche Maßnahmen nicht mehr möglich.
Trotz der sehr guten Entwicklung bei den Inzidenzwerten und bei den Impfungen ist es keineswegs sicher, dass solche Anordnungen über den Sommer mit Reiseverkehr ins Ausland vollständig verzichtbar sind. Da der Deutsche Bundestag erst im September wieder zusammen tritt, wäre dann vorher keine entsprechende Reaktion mehr möglich. Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage durch den Deutschen Bundestag führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der Schutzmaßnahmen der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sie erhält aber die notwendige Handlungsfähigkeit, um auf eventuelle neue Lagen reagieren zu können.
Die Landesregierung NRW hat ihrerseits beschlossen, dass sie nach Auslaufen der geltenden Corona-Schutzverordnung Ende dieses Monats nach heutigem Stand keine Verlängerung beschließen will. In dieser Weise können die Länder angepasst reagieren. Der Beschluss vom vergangenen Freitag ist vereinfacht gesagt eine Vorsichtsmaßnahme, um bei Bedarf gewappnet zu sein.
Nicht verlängert wurde übrigens die sogenannte "Notbremse", die bei bestimmten Inzidenzwerten zu Ausgangssperren führen konnte.