Bürgeranfrage zum Thema: Psychotherapeuten zum geplanten 3. Digitalisierungsgesetz /Einführung Telematikinfrastruktur

Sehr geehrte(r) Frau,  Herr....

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) kritisieren. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Die Digitalisierung eröffnet viele neue Möglichkeiten für eine bessere Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten. Wenn mehr Informationen verfügbar sind, wichtige Daten direkt abgerufen werden können und Behandlungsabläufe etwa für den behandelnden Arzt transparent werden, können beispielsweise Doppelbehandlungen verhindert aber auch gefährliche Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden.

Gleichzeitig wird die Digitalisierung Ärztinnen und Ärzten und vielen weiteren Akteuren im Gesundheitsbereich unter anderem durch eine bessere Vernetzung dabei helfen, Arbeitsprozesse zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Aber auch die Patientinnen und Patienten werden von den Fortschritten in der Digitalisierung profitieren und insbesondere entlastet: mit dem Rezept per App, der digitalen Überweisung zum Facharzt und dem seit dem 1. Januar 2021 bestehenden Anspruch jedes GKV-Versicherten auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Ab dem Jahr 2022 sollen darin unter anderem der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder oder auch das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können.

Insbesondere während der Corona-Pandemie hat sich eindrücklich gezeigt, wie sinnvoll und notwendig eine digital vernetzte medizinische Versorgung vor allem in ansteckungsgefährdeter Umgebung sein kann. Auch daran wollen wir als Unionsfraktion anknüpfen und legen mit dem nun vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege erneut ein Augenmerk auf die Digitalisierung.

In Ihrer E-Mail äußern Sie die Befürchtung, dass ein Paradigmenwechsel in der Medizin stattfinden würde, und dabei künftig elektronische Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Teleärztinnen und Teleärzten ohne Patientenkontakt ausgestellt werden könnten. Gerne möchte ich diesen Punkt aufgreifen und den Nutzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen hervorheben. Unsere Maßnahmen zielen gerade darauf ab, patientenorientierte Möglichkeiten anzubieten. Nicht jeder Besuch beim Arzt muss unbedingt physisch erfolgen. Das haben auch die Ärztekammern und Psychotherapeutenkammern in ihren entsprechenden Berufsordnungen festgeschrieben: Danach ist eine Fernbehandlung grundsätzlich unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten möglich bzw. wenn das ärztlich vertretbar ist. Hier kommt es aber selbstverständlich auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sprechen auch wir uns für einen persönlichen Patienten-Arzt-Kontakt aus. Wir sehen aber auch die Vorteile einer Fernbehandlung.

Das aktuell vorliegende Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) ändert an dieser grundsätzlichen Systematik – persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt als Goldstandard und Fernbehandlung dort, wo es möglich ist – nichts. Ganz im Gegenteil: Wir schaffen für die Patientinnen und Patienten als auch die Ärztinnen und Ärzte noch bessere Voraussetzungen für digitale Anwendungen. So wollen wir mit dem DVPMG die Telematikinfrastruktur anwendungsfreundlicher gestalten und die Nutzungsmöglichkeiten erweitern. Auch wollen wir dort, wo es möglich ist, Videosprechstunden fördern. Dabei beziehen wir nicht nur die Ärztinnen und Ärzte mit ein, sondern auch die Heilmittelerbringer und Hebammen.

Besonders wichtig ist uns als Unionsfraktion, bei allen geplanten Maßnahmen immer sicherzustellen, dass jegliche Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Auch ist es unabdingbar, die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen zu stärken. Oberste Prämisse ist bei allen Initiativen, dass die gespeicherten Daten Eigentum der Patientinnen und Patienten sind. Nur diese dürfen entscheiden, wer wann Zugriff auf welche Daten hat. Diese hohen Sicherheitsstandards bedürfen einer sicheren und flexiblen Telematikinfrastruktur (TI), eines sicheren Netzes also, an das Arztpraxen, Krankenhäuser und weitere Akteure mittels der Konnektoren angeschlossen und dadurch miteinander vernetzt werden können. Um auch hier die Anwender der Telematikinfrastruktur noch besser zu unterstützen, wollen wir die Gesellschaft für Telematik beauftragen, einen sicheren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur Telematikinfrastruktur als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst zu entwickeln. Dabei bleibt der Datenschutz oberste Priorität. An dieser Stelle möchte ich Ihre Befürchtung aufgreifen und Ihnen versichern, dass Patientendaten zu keinem Zeitpunkt abgegriffen und der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden.

Beim Aufbau der Telematikinfrastruktur ist und bleibt es für uns wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxis an die TI aufkommen müssen. Die Kosten werden gem. § 291a Absatz 7 SGB V in Verbindung mit den entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Konkret sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Ausstattung und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Jede Praxis erhielt beispielsweise im Mai 2020 eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 1.549,00 Euro, die die Kosten für den Konnektor und ein Kartenterminal umfasst. Praxen, denen aufgrund ihrer Größe mehr als ein Kartenterminal zusteht, erhalten je zusätzlichem Kartenterminal weitere 535 Euro. Zusätzlich gibt es eine Startpauschale von insgesamt 900 Euro, die die Kosten für das PVS-Software-Update, die Installation der Technik sowie den Zusatzaufwand der Praxen in der Startphase umfasst. Auch für die laufenden Betriebskosten erhalten Praxen Geld, u.a. für die Wartung und wichtige Updates.

Wir als Unionsfraktion sehen die Digitalisierung als einen wichtigen Baustein, um das Gesundheitswesen für die künftigen Herausforderungen im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt und den demographischen Wandel vorzubereiten.

Wir werden den Prozess der Digitalisierung sorgsam begleiten und falls erforderlich, gesetzliche Anpassungen vornehmen. Ebenso werden wir das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten. Dabei werden wir auch Ihre Anmerkungen in unseren Diskussionsprozess einfließen lassen. Die abschließende Lesung im Deutschen Bundestag ist für Anfang Mai vorgesehen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen unseren Standpunkt nähergebracht zu haben.

Freundliche Grüße

Elisabeth Winkelmeier-Becker

 

 

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