Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), durch welches Sie zusätzliche Strahlenbelastungen befürchten.
Die zukünftige Installation von fernablesbaren Messgeräten zur Erfassung von Heiz- und Wärmekosten muss aufgrund der EU-Energieeffizienz-Richtline in diesem Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden.
Ziel ist es, Bewohnern in Mehrfamilienhäusern mehr Informationen über ihren Wärmeverbrauch zur Verfügung zu stellen. Dies hilft beim Energiesparen, wodurch sich CO2-Emissionen verringern. Gleichzeitig ermöglicht es ein effizienteres Ablesen der Geräte, denn dies lässt sich zeitsparender und zudem ohne Terminvereinbarung erledigen, wodurch die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.
Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz. Das Energieeinsparrecht und energetische Anforderungen an Gebäude, die dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich machbar sind, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zu einer weiteren Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte.
Richtig ist, dass fernablesbare Endgeräte elektromagnetische Felder erzeugen. Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Wirkungen elektromagnetischer Felder gilt in Deutschland seit 1997 die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze
Die elektromagnetische Strahlung der fernablesbaren Ablesegeräte ist sehr gering. Der direkte körperliche Kontakt mit einem Funksender über 10 Jahre ist mit der elektromagnetischen Belastung eines zweiminütigen Handytelefonates gleichzusetzen und erscheint mir in der Abwägung der vielen Vorteile in Bezug auf Energieeinsparung und Klimaschutz als akzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen