Antwort auf die Kritik von Bürgern zu Abmilderungen der Coronavirusfolgen im Bereich des Mietrechts:

 

Sehr geehrter Herr... /sehr geehrte Frau...,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in welcher Sie das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Mietrechts kritisieren.
Die Corona-Pandemie stellt unsere gesamte Gesellschaft vor riesige Herausforderungen. Unser klares Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern. Dazu gehören umfangreiche Hilfsprogramme in Milliardenhöhe, aber auch einige punktuelle und befristete Anpassungen im Zivilrecht, die allerdings nicht die Substanz von Forderungen betreffen, sondern nur vorübergehend die Durchsetzbarkeit einschränken.

Menschen, die wegen Kurzarbeit oder Jobverlust aktuell ihre Miete nicht mehr zahlen können, wollen wir davor schützen, zusätzlich auch noch ihre Wohnung zu verlieren. Das gleiche gilt für Betriebe, die etwa aufgrund behördlicher Anordnung schließen müssen und deren Einnahmen wegbrechen. Auch wenn es für solche Fälle gezielte finanzielle Unterstützung geben wird, kann schon bei der Vielzahl der Anträge nicht garantiert werden, dass jeder Berechtigte das Geld rechtzeitig zur Verfügung hat, wenn die Miete fällig wird. Deswegen setzen wir die Möglichkeit zur Kündigung wegen Mietschulden befristet aus; die Zahlungspflicht fällt allerdings nicht weg (da mag es einige Irrtümer in der Darstellung geben); es bleibt vielmehr selbstverständlich dabei, dass die Miete ggf. später nachgezahlt werden muss! Deswegen gehen wir davon aus, dass nur diejenigen Mieter von der Regelung Gebrauch machen, die wirklich in akuten Schwierigkeiten sind. Ich bin außerdem überzeugt, dass gerade private Vermieter, die oft ein jahrelanges, gutes Verhältnis zu ihren Mietern haben, in solchen erkennbaren Notsituationen gemeinsam gute Lösungen suchen und auch ohne diese Regelung kaum sogleich zur Kündigung gegriffen hätten - zumal eine Kündigung mitsamt etwaigem Gerichtsverfahren, Räumung und Mieterwechsel in der Regel ebenfalls mit Aufwand und Kosten verbunden wäre.

Als Union war uns wichtig, dass insbesondere private Kleinvermieter durch den Kündigungsausschluss nicht überfordert werden, wenn sie etwa auf die Mietzahlungen als Altersversorgung angewiesen sind. Deswegen haben wir gegenüber den ersten Vorschlägen der SPD-Bundesjustizministerin als Union durchgesetzt, dass der Kündigungsausschluss auf Mietforderungen bis zum 30. Juni 2020 <x-apple-data-detectors://0>   (bei Verlängerung maximal 30.9.2020) beschränkt ist. Mieter müssen nun auch glaubhaft machen, dass sie gerade infolge von Corona ihre Miete nicht mehr zahlen können. Trittbrettfahrer schließen wir so aus.
Außerdem schützen wir Vermieter, wenn sie noch Kredite für ihre Immobile zu bedienen haben. Hier besteht - soweit erforderlich - die Möglichkeit einer Stundung ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate gegenüber ihrer Bank, ohne dass sie Gefahr laufen, dass der Kredit fällig gestellt wird.

Besondere Zeiten erfordern sicher besondere Maßnahmen. Nur vor diesem Hintergrund sind die jetzt beschlossen Maßnahmen im Mietrecht zu rechtfertigen. Seien Sie aber versichert, dass wir als CDU/CSU-Fraktion auch weiterhin darauf achten werden, dass die Interessen von Mietern und Vermietern in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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