Bürgeranfrage zum Thema "Düngerverordnung"

Sehr geehrte/r Herr/Frau,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Düngeverordnung.
Mit der Verschärfung der Düngeverordnung wird eine europäische Richtlinie umgesetzt, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt und die das wichtige Ziel hat, das Grundwasser zu schützen. Gerade bei „Drüber und Drunter“ wird dieser Zusammenhang doch verstanden und ernst genommen. In unseren europäischen Nachbarländern, wie beispielsweise den Niederlanden oder Dänemark, werden diese Grenzwerte seit längerem bereits viel strikter eingehalten als in Deutschland. Die EU-Kommission hat das vor den Europäischen Gerichtshof gebracht und dort im Juni 2018 in allen Punkten das Verfahren gegen Deutschland gewonnen. Deutschland wurde dort zur Einhaltung der EG-Nitratrichtlinie und damit zur Verschärfung der Düngeverordnung verurteil.
 
Nach wie vor weisen viele Messstellen des EU-Messnetzes in Deutschland aber immer noch Nitrat-Konzentrationen über dem zulässigen Grenzwert auf. Wenn das Grundwasser nicht besser vor Nitrat-Einspülungen durch Düngung geschützt wird, folgt daraus zum einen eine mögliche Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung. Zugleich wäre das aber auch eine offene Missachtung eines europäischen Urteils. Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen dieses  Urteil des höchsten Europäischen Gerichts respektieren und umsetzen. Außerdem müssten bei Nichtumsetzung hohe Strafzahlungen von täglich bis zu 860 000 Euro oder rund 300 Millionen Euro im Jahr in Kauf genommen werden. Mittlerweile ist schon ein Zweitverfahren der EU-Kommission eingeleitet worden, so dass jetzt wirklich keine Alternative und kein Aufschub mehr möglich war. Das heißt, Deutschland konnte um eine Änderung der Düngeverordnung nicht mehr herumkommen. Möglicherweise sind diese Fakten von den Verbandsvertretern der Landwirte in der Vergangenheit den Betroffenen nicht in dieser Deutlichkeit vermittelt worden.
 
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat m.E. nun in sehr intensiven Verhandlungen in Brüssel und in Berlin noch herausgeholt, was möglich war. Sie hat erreicht, dass wesentliche Teile der Verordnung nicht sofort, sondern erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Außerdem werden die Landwirte bei der Umsetzung der neuen Regelungen finanziell mit einem neuen Bundesprogramm unterstützt - das war durchaus auch ein Erfolg der Demonstrationen der Landwirte in Berlin.
 
Auch bei der praktischen Umsetzung wird es Veränderungen geben. Insbesondere wurde oft kritisiert, dass die Messstellen nicht richtig platziert seien und bei schlechten Werten dann undifferenziert große Gebiete betroffen sind. Deshalb wird das jetzt bundeseinheitlich geregelt. So kann in Zukunft zielgenauer ermittelt werden, wo und wodurch zu hohe Werte verursacht werden. Dem kann dann nach dem Verursacherprinzip gezielt auf den Grund gegangen werden, ohne dass weitere Bereiche und andere Landwirte in Mitleidenschaft gezogen werden. Ich verstehe Ihren Hinweis auf die Ansätze in NRW so, dass sie dieser Methode grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehen. Unsere NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat deshalb die Initiative ergriffen, um auf die Umsetzung auf Bundesebene Einfluss zu nehmen. Ihre Erläuterungen dazu finden Sie dazu hier:
 
Nur ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass diese Entscheidungen diesmal allein von der Bundesregierung und dem Bundesrat zu treffen waren, weil es sich um eine entsprechende Verordnung, nicht um ein Gesetz handelt, dass in den Bundestag eingebracht wird. Als Mitglieder des Deutschen Bundestages konnten wir daher im parlamentarischen Verfahren nicht mitwirken. Insgesamt halte ich die getroffene Regelung aber für unumgänglich und hoffe, dass ich Ihnen die Gründe dafür verständlich machen konnte.
Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für die Osterzeit!
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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