Sehr geehrter Herr......, sehr geehrte Frau.....,
vielen Dank für Ihr Schreiben , in dem Sie die befürchteten Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelung auf die ortsansässigen gewerblichen Fotografen nachvollziehbar darlegen.
Der Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für ein "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-und Ausweiswesen" enthält in der Tat eine Regelung, nach der Passfotos künftig nur noch vor Ort in der Behörde selbst aufgenommen werden sollen. Hintergrund dafür ist die mittlerweile technisch mögliche Manipulation der Lichtbilder durch das sogenannte "Morphing" - das Verschmelzen von mehreren Gesichtsbildern zu einem einzigen Gesamtbild. Diese neue technische Möglichkeit führt dazu, so fürchtet es das für die innere Sicherheit zuständige Ministerium, dass ein Foto sehr geschickt manipuliert werden kann; es könne nicht mehr wie bisher durch ein mitgebrachtes Foto und den augenscheinlichen Vergleich mit dem Äußeren des Antragstellers seitens des aufmerksamen Sachbearbeiters im Bürgeramt gesichert werden, dass das Bild ausschließlich und eindeutig die Identität des Antragstellers widerspiegelt.
Konkret führt das BMI zur Begründung aus:
"Der technische Fortschritt im Bereich der digitalen Bildbearbeitung ermöglicht inzwischen das sogenannte "Morphing". Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Gesamtbild verschmolzen, das die Züge zweier oder mehrerer Gesichter in sich vereinigt. Ist ein auf dem Pass enthaltenes Lichtbild auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur der Passinhaber, sondern unter Umständen auch eine weitere Person, deren Gesichtsbild im Passbild enthalten sind, den Pass zum Grenzübertritt nutzen. Die Funktion des Passes als Dokument der Identitätskontrolle ist damit im Kern bedroht. Die bisherige Praxis, nach der Passbewerber die zu verwendenden Lichtbilder einreichen, ist daher nicht mehr zukunftstauglich."
Der Entwurf des Gesetzes befindet sich derzeit in der Verbändebeteiligung. In diesem Rahmen wurde unter anderem auch Fotografenverbänden Gelegenheit gegeben, dazu ihre Stellungnahmen bis Ende Januar abzugeben. Diese werden zunächst vom BMI ausgewertet. Im Parlamentarischen Verfahren wird es dazu auch eine öffentliche Sachverständigenanhörung geben, bei der alle Argumente für und gegen das Gesetz zur Sprache kommen.
Ich erlaube mir, Ihre kritischen und beachtenswerten Argumente gegen diese Gesetzesänderung auch an die primär zuständigen Fachkollegen weiterzugeben.
Freundliche Grüße.
Elisabeth Winkelmeier-Becker