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Brief aus Berlin - Chancenaufenthaltsgesetz, Holodomor, Sterbehilfe

Brief aus Berlin - Chancenaufenthaltsgesetz, Holodomor, Sterbehilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in dieser Woche wurde intensiv über das Chancenaufenthaltsrecht diskutiert, auch innerhalb der Unionsfraktion. Während die Fraktion gegen das Gesetz der Ampel gestimmt hat, habe ich mich zusammen mit 20 Kollegen enthalten und eine persönliche Erklärung abgegeben, um deutlich zu machen, dass wir ein wichtiges Anliegen des Gesetzes unterstützen wollen: Wir halten die vorgeschlagenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz für langjährig Geduldete für sinnvoll und pragmatisch. Sie geben denjenigen eine Chance, die zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und aus verschiedenen Gründen nicht zurückgeführt werden können und deren Rückführung auch in Zukunft nicht wahrscheinlich ist. Erfolgreiche Integration muss Vorrang haben vor auch in Zukunft dauerhaft erfolgloser Abschiebung. Für mich ist dabei klar: Die aktive, bestmögliche Mitwirkung an der Klärung der Identität muss jederzeit selbstverständlich erwartet werden. Ohne diese einmalige Regelung werden die langjährig geduldeten Flüchtlinge weiter auf staatliche Transferleistungen angewiesen bleiben, sich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren können und keine Möglichkeit zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen bekommen. Andere Punkte in dem Gesetzesentwurf sehe ich kritisch. So halten ich die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten in Deutschland als Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht auf drei Jahre und die Ausweitung dieser Regelung bis zum 27. Lebensjahr für falsch. Die vollständige Erklärung finden Sie u.a. hier auf meiner Facebook-Seite: https://de-de.facebook.com/Elisabeth.WinkelmeierBecker/.

 

Ihre

Lisa Winkelmeier-Becker 

 

 

+++Newsticker+++

 

 

Fraktionsübergreifender Antrag "Anerkennung des Holodomor als Völkermord"

 

In den Jahren 1932/1933 fielen Millionen von Ukrainern dem Hungertod zum Opfer – ausgelöst durch Entscheidungen der sowjetischen Führung unter Josef Stalin zur Bekämpfung politischer Gegner. Stalins politisches Ziel war das Ende der ukrainischen Nation. Zum 90. Jahrestag dieses historischen Verbrechens wurde mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP der Holodomor als Völkermord vom Deutschen Bundestag anerkannt. Der Deutsche Bundestag ist weder Richter noch Historiker. Doch mit der Anerkennung des Holodomor als Völkermord hat er an diesem Jahrestag ein wichtiges geschichtspolitisches Zeichen gesetzt, was zahlreiche Parlamente weltweit bereits getan haben. Auch mit Hinblick auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist das Gedenken an den Holodomor ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit der Ukraine.

 

 

Hinter den Kulissen

 

In dieser Woche fanden wieder wichtige Gespräche der Mitglieder des Rechtsausschusses mit internationalen Partnern statt. Zunächst besuchte uns der Parlamentspräsident Georgiens Shalva Papuashvili mit seiner Delegation. Themen des Gesprächs waren der fortdauernde EU-Beitrittsprozess, rechtsstaatliche Reformen in Georgien, der Ukraine-Krieg, die Digitalisierung der Justiz und das georgische Zivilrecht. Am Donnerstag gab es ein erneutes Arbeitsgespräch des Rechtsausschusses mit einer parlamentarischen Delegation aus der Ukraine für ein Sondertribunal zur Verfolgung russischer Kriegsverbrechen. Meine Fraktion hat hierzu bereits einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, „sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen“.

  

 

Unterwegs als Rechtsausschussvorsitzende

 

Der Rechtsausschuss hat sich am Montag in einer sehr intensiven fünfstündigen Expertenanhörung damit befasst, wie eine Neuregelung der Suizidbeihilfe aussehen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt hat. Gegenstand der Sitzung waren drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe sowie ein fraktionsübergreifender Antrag zur Suizidprävention. Alle Anträge sehen entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun Wege vor, die eine Hilfe zum Suizid v.a. durch Ärzte oder Angehörige unter verschiedenen Voraussetzungen (Schwere der Erkrankung, Beratungspflichten) ermöglichen. Während die einen vor allem die Selbstbestimmung der Sterbewilligen in den Mittelpunkt stellen, nimmt der Antrag mit den meisten Unterstützern (darunter ich selbst) auch in den Blick, dass der Sterbewunsch in vielen Fällen durch bessere palliative Versorgung hinfällig wird und außerdem einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung gegenüber schwer Erkrankten entgegengewirkt werden muss, dass ihr Suizid doch eine naheliegende Lösung sei.

 

Das ist insgesamt ein sehr schwieriges Thema, bei dem nicht nur rechtliche, sondern vor allem auch ethische Fragen eine große Rolle spielen. Die Anhörung hat gezeigt, dass dies keine einfache Entscheidung für viele Abgeordnete sein wird. Im neuen Jahr werden die vorliegenden Entwürfe unter dem Eindruck der vorgetragenen Expertisen im Parlament weiter beraten und schlussendlich zur Abstimmung gebracht. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-pa-recht-917960

 



Dienstanbieter:


Elisabeth Winkelmeier-Becker

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Telefon: 030 / 227-70103


E-Mail: elisabeth.winkelmeier-becker@bundestag.de


Inhaltlich verantwortlich gemäß §§ 55 Abs.2 RStV: Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB

 

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