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Brief aus Berlin - Elisabeth Winkelmeier-Becker

Brief aus Berlin - Elisabeth Winkelmeier-Becker

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine bestimmen weiterhin die politische Agenda. Die Regierung macht bei Inflationsbekämpfung und Energiekrise leider keine gute Figur. Bis buchstäblich zur letzten Minute blieb in dieser Woche unklar, ob eine Gasumlage kommt, die niemand mehr wollte. Die Hängepartie warf auch die Frage auf, ob die Regierung überhaupt die Kraft aufbringt, sich auf weitere Maßnahmen gegen die Preisexplosion der Energiepreise zu einigen. Die Ampel versucht sich nun mit einem Befreiungsschlag durch einen 200 Mrd. Euro-„Abwehrschirm“. Es werden auch Elemente angekündigt, die die Union in den letzten Wochen und Monaten gefordert hat, etwa ein Gaspreisdeckel auf einen Grundgasverbrauch und die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Gut, dass sich Scholz hier bewegt hat. Als Union haben wir grundsätzliche Bereitschaft erklärt, konstruktiv an der notwenigen Unterstützung von Verbrauchern und Unternehmen mitzuwirken. Allerdings wurde gestern von der Bundesregierung nur die Finanzierungsseite angekündigt. Konkrete Zahlen und ein schlüssiges Gesamtkonzept fehlen weiterhin. Wie und ab wann sollen Strompreisbremse und Gaspreisbremse wirken? Wie kommt die Bundesregierung auf die Summe von 200 Mrd. Euro? Solange die Ausgestaltung der Maßnahmen unklar bleibt, ist den Bürgern und Unternehmen noch nicht geholfen. Jetzt müssen den Ankündigungen schnell Taten folgen.

 

Ihre 

Lisa Winkelmeier-Becker

 

 

 

+++ Newsticker +++

CDU/CSU-Initiative der Woche 

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der vergangenen Woche sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Die Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach einer IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs, aber auch von Organisierter Kriminalität und anderen schweren Straftaten im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen auf Kindesmissbrauch der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben! Bundeskanzler Scholz muss jetzt den Streit im Kabinett beenden und dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei muss der laut EuGH zulässige Spielraum voll ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. 

Unterwegs als Ausschussvorsitzende

 

Zur Arbeit des Rechtsausschusses gehört neben der Behandlung und Beratung von Gesetzentwürfen und Anträgen der Bundesregierung und der im Bundestag vertretenen Fraktionen regelmäßig auch der Austausch mit internationalen Kolleginnen und Kollegen. In dieser Woche fanden im Bundestag zwei Arbeitssitzungen mit Abgeordneten aus den Rechtsausschüssen des vietnamesischen und des albanischen Parlamentes statt. Die Themen Rechtsstaat und Menschenrechte standen dabei im Fokus. In Bezug auf Albanien unterstrichen wir das gemeinsame Ziel eines zügigen EU-Beitritts des Balkanstaates. Der Dialog mit unseren internationalen Gästen ist wichtig, da man doch immer wieder feststellen muss, welche grundverschiedenen Vorstellungen in anderen Staaten teilweise von einem funktionierenden Rechtsstaatssystem bestehen. 

 

Hinter den Kulissen

 

Zusammen mit der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich am Donnerstag mit dem Vorsitzenden der Mindestlohnkommission Jan Zilius darüber gesprochen, welche Kriterien in die Festsetzung des Mindestlohns einfließen sollen, um im Sinne des Mindestlohngesetzes zu guten Ergebnissen zu kommen. Die in der Vergangenheit starke Fixierung auf die Tariflohnentwicklung erscheint jedenfalls zu unflexibel und führte nicht immer zu angemessenen Ergebnissen. Trotzdem dürfen die Sozialpartner nicht mit einem politischen Mindestlohn, der allein von der Regierung festgelegt wird, übergangen werden. Der richtige Weg sind ohnehin Tarifverträge in allen Branchen, die die Bedeutung des Mindestlohnes insgesamt verkleinern würden. 

 




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Elisabeth Winkelmeier-Becker

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Telefon: 030 / 227-70103


E-Mail: elisabeth.winkelmeier-becker@bundestag.de


Inhaltlich verantwortlich gemäß §§ 55 Abs.2 RStV: Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB

 

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