Sehr geehrte Damen und Herren,
die politische Lage bleibt auch in dieser Woche von gleich mehreren Brennpunkten geprägt, außenpolitisch wie innenpolitisch. Am 24. Februar 2026 jährte sich der russische Überfall auf die Ukraine zum vierten Mal. Im Deutschen Bundestag setzen die Koalitionsfraktionen dazu mit dem Antrag „Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen - Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges“ ein klares Signal: Wir stehen an der Seite der Ukraine und verteidigen die europäische Friedens- und Sicherheitsordnung. Gleichzeitig zeigt der Blick auf die jüngste Münchener Sicherheitskonferenz, dass Europa seine Handlungsfähigkeit und strategische Eigenständigkeit weiter stärken muss. Daneben wurde in dieser Sitzungswoche das Aufenthaltsrecht durch Scheinvaterschaft, die Stärkung der Apothekenversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, sowie Maßnahmen zur (Luft-)Sicherheit, etwa zur Drohnenabwehr an Flughäfen und kritischen Infrastrukturen behandelt. Darüber hinaus stand die Verwandtenbeschäftigung bei AfD-Abgeordneten auf der Tagesordnung, verbunden mit der Frage, wie wir Missbrauch von Steuergeldern wirksam unterbinden und Transparenzregeln konsequent weiterentwickeln. Ergänzend ist auch der vom Bundeskabinett beschlossene gemeinsamer Aktionsplan zur effektiveren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der Rauschgift- und Finanzkriminalität ein wichtiger Baustein, um Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit spürbar zu stärken.
Ihre
Lisa Winkelmeier-Becker
+++Newsticker+++
Initiative der Woche
Der Abschluss des Wasserstoffbeschleunigungsgesetztes
Der zügige Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoff-Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Bislang haben langwierige und bürokratische Genehmigungsverfahren den Ausbau jedoch spürbar gebremst und Investitionen verzögert.
Mit der Verabschiedung des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz im Plenum des Deutschen Bundestages, welches ich als Berichterstatterin im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, mitverhandelt habe, setzen wir genau hier an. Die Verfahren werden grundlegend vereinfacht, Abläufe stärker digitalisiert und der Anwendungsbereich ausgeweitet. Ziel ist es, Planung und Genehmigung deutlich zu verkürzen und damit mehr Tempo in den Ausbau zu bringen. Ein wesentlicher Schritt ist dabei, dass der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Dadurch erhält er in Abwägungsentscheidungen ein höheres Gewicht und kann schneller vorangebracht werden. Gerade vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Herausforderungen schafft das Gesetz verlässlichere Rahmenbedingungen für Unternehmen und Projektträger. Es trägt dazu bei, Investitionshemmnisse abzubauen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wasserstoff seine Rolle als zentraler Baustein einer klimaneutralen Energieversorgung zügig erfüllen kann.
Gesetze der Woche
Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
In dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag haben wir die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen. Damit schaffen wir die rechtliche Grundlage für ein besser funktionierendes Asylsystem in Deutschland. Zuständigkeiten werden verbindlich geregelt, Verfahren gestrafft und Rückführungen wirksamer durchgesetzt. Klare, frühzeitige Entscheidungen an der Außengrenze sollen dazu beitragen, Schutzbedürftige besser zu schützen und irreguläre Migration zu begrenzen. Wer bereits in einem anderen EU-Staat registriert ist, hat künftig keinen Anspruch auf ein weiteres Asylverfahren in Deutschland. Zugleich setzen wir Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um und verkürzen Arbeitsverbote für Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen auf maximal drei Monate. Ausgenommen davon bleiben Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, sogenannte Dublin-Fälle sowie Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen. Darüber hinaus schaffen wir eine gesetzliche Grundlage, um Rücküberstellungen konsequenter durchzusetzen.
Das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz
In den vergangenen Tagen wurde mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz eine grundlegende Modernisierung der Planung und Genehmigung insbesondere von Verkehrsinfrastrukturprojekten auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen bei Straßen, Schienen und Wasserstraßen künftig deutlich schneller umsetzen zu können. Zentrale Verkehrsinfrastrukturprojekte werden dazu in das überragende öffentliche Interesse gestellt und erhalten in Abwägungsentscheidungen Vorrang vor anderen Belangen. Gleichzeitig vereinfachen und beschleunigen wir die Verfahren, indem Verfahrensdopplungen entfallen und Planfeststellungsverfahren künftig ausschließlich digital durchgeführt werden.
Verabschiedung des Tariftreuegesetzes
In dieser Woche wurde in zweiter und dritter Lesung das Bundestariftreuegesetz verabschiedet, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Ziel des Gesetzes ist es, die Tarifbindung zu schützen und zu stärken sowie sicherzustellen, dass tarifgebundene Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Bundes keinen Wettbewerbsnachteil haben. Künftig müssen Unternehmen, die solche Aufträge ausführen, ihren Beschäftigten tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, insbesondere bei Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaub und Pausen. Diese Vorgaben gelten auch für Nach- und Subunternehmen und sorgen so für faire Bedingungen entlang der gesamten Auftragskette.
Um den bürokratischen Aufwand zu begrenzen, greift das Gesetz erst ab einem Auftragswert von 50.000 Euro, für Start-ups ab 100.000 Euro. Reine Lieferleistungen sind ausgenommen, Haustarifverträge werden berücksichtigt. Die Kontrolle erfolgt über eine Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die nur bei konkreten Hinweisen tätig wird. Verstöße können gestuft sanktioniert werden.
Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen
Die Sitzungswoche im Bundestag hat in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Gewaltschutzgesetzes beraten. Damit setzen wir ein klares Zeichen für einen besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt und setzen eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Künftig schaffen wir eine Rechtsgrundlage, um in Hochrisikofällen die Anordnung einer elektronischen Fußfessel zu ermöglichen. Familiengerichte sollen dieses Instrument nutzen können, um Abstands- und Kontaktverbote wirksamer durchzusetzen. Annäherungen können so frühzeitig erkannt werden, sodass die Polizei schneller reagieren kann. Betroffene sollen zusätzlich ein Warngerät erhalten, das sie rechtzeitig informiert, wenn sich Täter unzulässig nähern. Darüber hinaus sollen Familiengerichte Täter verpflichten können, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen. Verstöße gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden künftig zudem konsequenter geahndet. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe wird von zwei auf drei Jahre angehoben.
Hinter den Kulissen
Austausch mit Menschenrechtsverteidigern aus den Philippinen
Ein inhaltlicher Austausch fand mit philippinischen Menschenrechtsverteidigern am Montag statt, die über die Lage der Familienangehörigen von Inhaftierten und die Situation indigener Gemeinschaften berichteten. Im Fokus stand dabei die anhaltende Aufarbeitung der Folgen des sogenannten „Drogenkriegs“ unter dem ehemaligen Präsidenten Rodrigo Duterte. Eng verbunden mit dieser Problemlage ist die Situation indigener Gemeinschaften in den Philippinen, die durch den Abbau seltener Erden und anderer kritischer Rohstoffe in ihren Siedlungsgebieten bedroht sind. Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsgruppen weisen darauf hin, dass wirtschaftliche Interessen und Ressourcen-Exploitation oft zu Umweltzerstörung, Landkonflikten und Verletzungen von Rechten indigener Völker führen, eine Dimension, die auch in den derzeit zwischen der Europäischen Union und den Philippinen verhandelten Freihandelsabkommen zur Sprache kommen sollte. Kritische Stimmen betonen dabei die Notwendigkeit, Menschenrechtsstandards und Umweltstandards fest in Handels- und Wirtschaftsabkommen zu verankern, um negative Auswirkungen auf marginalisierte Bevölkerungsgruppen zu verhindern oder zu begrenzen.