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Brief aus Berlin - Schwangerschaftsabbruch, Vermögensabschöpfung, Justizgewerkschaften

Brief aus Berlin - Schwangerschaftsabbruch, Vermögensabschöpfung, Justizgewerkschaften

Sehr geehrte Damen und Herren,  

 

die Woche stand für mich ganz im Zeichen der Debatte zum § 218 StGB. Wir sind aktuell damit konfrontiert, dass kurz vor einer Neuwahl SPD, Grüne und Linke im Schnellverfahren die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ändern wollen. Parallel dazu fordert die AfD eine Verschärfung der Regelung und will anscheinend die geltende Indikation mit Pflichtberatung einschränken. Die aufschlussreiche Debatte zum Thema können Sie hier nachschauen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw49-de-schwangerschaftsabbruch-1032654. Sie bezeugt, wie stark ideologisiert die Befürworter einer Lockerung argumentieren. Als Union stehen wir uneingeschränkt zu der aktuell geltenden Regelung. Sie garantiert die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Entscheidung der Frau in den ersten 12 Wochen. Unter den einfachen Bedingungen Beratung, drei Tage Wartefrist, 12-Wochen Frist ist der Zugang zum medizinisch einwandfreien Abbruch durch einen Arzt/eine Ärztin ohne jedes strafrechtliche Risiko gegeben. § 218 a StGB regelt dies sogar unter der Überschrift „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“. Die Regelung im Strafrecht berücksichtigt aber auch Menschenwürde und Lebensrecht des ungeborenen Kindes und hält im allgemeinen Bewusstsein, dass es dabei um ein hohes Rechtsgut geht. Sie sichert, dass eine Beratung stattfindet und die Frau anschließend eine informierte und überlegte Entscheidung ohne Druck durch Dritte - wie etwa Partner, Eltern oder Arbeitgeber - und durch die Wartefrist ohne Zeitdruck treffen kann.

 

Neben den Inhalten geht es aber auch um das Vorgehen von Rot-Grün-Rot: Solche sensiblen und ethisch weitreichenden Themen können nicht im Vorbeigehen diskutiert und entschieden werden. Stattdessen wurde jetzt eine Polarisierung der Debatte in Gang gesetzt: SPD und Grüne haben den guten Kompromiss aufgekündigt, der seit 30 Jahren hält. Sie bekommen jetzt die Antwort von der AfD, die den Kompromiss von der anderen Seite torpedieren will. Damit haben sie bewusst riskiert, dass auch bei uns die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch zum Ausgangspunkt von gesellschaftlicher und politischer Spaltung wird. Das hilft den Schwangeren in einer Konfliktsituation nicht. Die Initiatoren sollten den Gesetzentwurf zurückziehen.

  

Ihre 

Lisa Winkelmeier-Becker

 

 

+++Newsticker+++

 

 

Antrag der Woche

In dieser Woche haben wir einige wichtige CDU/CSU-Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung im Bundestag debattiert: neben Unserem Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung – Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit“ wurde unser Antrag „Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“ beraten. Darin machen wir wichtige Vorschläge, um die Vermögensabschöpfung zu stärken. Die Vermögensabschöpfung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Die durch eine unionsgeführte Bundesregierung im Jahr 2017 vorgenommene Reform hat bereits wesentliche Verbesserungen erzielt. Jährlich werden Vermögenswerte im Wert von über 1 Mrd. Euro eingezogen. Dennoch bestehen weiterhin Optimierungsbedarfe. Kriminelle dürfen sich nicht länger an illegal erworbenem Vermögen bereichern. Dazu wollen wir noch bestehende Gesetzeslücken schließen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die zahlreichen Vorschläge von Experten umsetzen soll. Vermögenabschöpfung muss im Bereich der Organisierten Kriminalität zum Standard werden. Zudem muss auch die Einziehung nicht nur des ersten Surrogates, sondern auch von Folgesurrogaten sichergestellt werden, um besonders der im Bereich der Organisierten Kriminalität häufigen Verschiebung und (zumeist wertsteigernden) Ersetzung von Vermögenswerten Rechnung zu tragen. Der Antrag wurde zu uns in den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Hier können Sie das Papier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014014.pdf

Unterwegs als Rechtsausschussvorsitzende

  

Im Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Wettbewerb des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen habe ich aus der Arbeit des Rechtausschusses des Bundestags der bald endenden Legislaturperiode berichtet. Daneben haben wir auch darüber gesprochen, wie man grundsätzlich Verwaltungs- und Gerichtsverfahren aus Sicht der Unternehmen erleichtern, beschleunigen, digitalisieren und entbürokratisieren kann. In Sachen Bürokratieabbau, was nach Aussage der Wirtschaftsjuristen aktuell das drängendste Thema der mittelständischen Wirtschaft ist (und damit Steuersenkungen als Priorität Nummer 1 verdrängt hat) müssen wir im Land das Mindset komplett verändern. Verwaltungsvorgänge müssen soweit als möglich vereinfacht, pauschalisiert und digitalisiert werden. Wir hatten dazu einen Entschließungsantrag eingebracht mit 14 zusätzlichen Sofortmaßnahmen, die man hier nochmal detailliert nachlesen kann: https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013022.pdf

 

Treffen mit den Justizgewerkschaften

  

Die Justiz lebt davon, dass Urteile auch umgesetzt und nötigenfalls durchgesetzt werden. Forderungen und Wertgegenstände müssen gepfändet, Haft muss vollstreckt werden. Dabei kommt es auf die Beschäftigten in vielen Rechtsberufen an, die im Rahmen ihrer Aufgaben den Staat vertreten und sein Gewaltmonopol wahrnehmen. Kurz gesagt: Ohne die vielen Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Strafvollzugsbeamte oder Amtsanwälte, um nur einige zu nennen, könnte die Justiz gar nicht funktionieren. Deshalb habe ich mich gefreut, dass mich gestern bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode auf Initiative des Deutschen Beamtenbundes Vertreter der einzelnen Justizgewerkschaften im Bundestag besucht haben. Der gute Ruf unserer Justiz hängt nicht unerheblich von der guten und professionellen Arbeit dieser Berufsgruppen ab. Themen waren u.a. die Personalsituation, die Unterstützung des Bundes für die Länder (z.B. im Strafvollzug), die Aufwertung der Ausbildung oder die Digitalisierung. Ich habe wieder viele Anliegen für meine weitere parlamentarische Arbeit mitgenommen.

 

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