Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Woche haben wir angefangen, die Scherben der gescheiterten Ampelkoalition aufzukehren. Nach zähem Ringen ist es uns als Union gelungen, Kanzler Scholz von früheren Neuwahlen zu überzeugen und auch seine Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag noch im Dezember zu stellen. Sein Zögern, Lavieren und letztlich das Abschieben der Verantwortung auf die Fraktionsvorsitzenden in dieser Frage zeigt einmal mehr, dass er nicht in der Lage ist, selbst die richtigen Schlüsse aus der aktuellen Lage zu ziehen. Seine Regierungserklärung am Mittwoch war dann auch ein Offenbarungseid: keine Ideen für die Zukunft Deutschlands, keinerlei Selbstkritik, nur Durchhalteparolen und Wahlkampfslogans.
Die Union ist bereit, wieder Verantwortung für dieses Land zu übernehmen und den schwierigen Weg aus dem Ampelchaos zu gestalten. Bis dahin werden wir konstruktiv die wichtigsten Anliegen abarbeiten, bei denen Einigkeit mit den anderen Parteien der demokratischen Mitte besteht. Wir werden aber nicht Lieblingsprojekte von Rot-Grün durchwinken, die schon bisher in der Ampel umkämpft waren. Die gescheiterte Rest-Ampel muss endlich verstehen, dass sie die Gestaltungsmehrheit verloren hat. Ihre
Lisa Winkelmeier-Becker +++Newsticker+++ Plenum der Woche Trotz einer abgespeckten Tagesordnung haben wir im Bundestag in dieser Woche debattiert, u.a. über ein wichtiges rechtspolitisches Anliegen, die Verlängerung der Befugnis der Telekommunikationsüberwachung zur Bekämpfung von ungeklärten Wohnungseinbruchdiebstählen für fünf Jahre. Meine Fraktion hat dazu bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die unbefristete Verlängerung dieser wichtigen Ermittlungsmaßnahme vorsah. In der damaligen Anhörung zu dem Gesetz haben die Praktiker unseren Gesetzentwurf befürwortet. Leider war die Bundesregierung daraufhin in der allerletzten Minute nur zu einer befristeten Verlängerung bereit, die sie evaluieren möchte und damit den Strafermittlern unnötig Arbeit beschert. Wir streben daher nach der Bundestagswahl eine Entfristung dieser Befugnis an. Denn wir wollen den Ermittlern alle notwendigen Befugnisse zur Aufklärung von Straftaten geben. Demzufolge wollen wir unter anderem auch die Straftatenkataloge in der Strafprozessordnung erweitern. Ebenfalls muss dringend eine Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir auch dazu bereits in den Bundestag eingebracht. | Anhörung zu Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes
Die Diskussion über die Widerstandskraft und Unabhängigkeit der Justiz gegenüber extremistischen verfassungsfeindlichen Einflüssen ist auch für Deutschland wichtig. Ein wichtiger Aspekt sind dabei das Bundesverfassungsgericht und seine Richter und Richterinnen. Seit 75 Jahren wacht das Gericht darüber, dass alle anderen staatlichen Stellen das Grundgesetz einhalten, alle Zuständigkeiten, aber vor allem auch die Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen beachtet werden. 75 Jahre nach seiner Gründung wollen wir das Bundesverfassungsgericht ebenso wie andere Verfassungsorgane im Grundgesetz absichern und stärken. Auch nach der Entscheidung über die vorgezogenen Neuwahlen am 23.2.2025 soll dieses wichtige, gemeinsame Projekt von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP noch umgesetzt werden. Dabei geht es im Kern nicht um Veränderungen, sondern darum, das mittlerweile seit Jahrzehnten bewährte Verfahren in seinen wesentlichen Punkten abzusichern und in das Grundgesetz zu schreiben; in Zukunft können diese Regelungen dann nur noch mit einer Mehrheit von 2/3 im Bundestag und im Bundesrat abgeändert werden. Dazu gehören die Festlegung auf 2 Senate à 8 Richtern/Richterinnen, die Wahl erfolgt je zur Hälfte durch Bundestag und Bundesrat auf jeweils 12 Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Die Arbeitsweise soll das Gericht in einer eigenen Geschäftsordnung regeln. Die Bindungswirkung gegenüber dem Gesetzgeber soll ebenfalls im Grundgesetz festgelegt werden können. Bisher steht alles lediglich in einem „einfachen“ Gesetz, das durch jede Regierungsmehrheit verändert werden könnte. Am Mittwoch haben wir im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hierzu eine hochkarätig besetzte Sachverständigenanhörung durchgeführt, die man sich hier im Internet nochmal anschauen kann: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1024884-1024884
| | Schwangerschaftsabbruch
In den Trümmern der Ampelkoalition haben SPD und Grüne ohne große Not die entscheidende Aushöhlung von § 218 StGB gefordert. Das werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ablehnen. Wir halten an der geltenden Regelung zum Schwangerschaftsabbruch fest, die die Selbstbestimmung der Frau, aber mit der verpflichtenden Beratung auch das Lebensrecht des Kindes berücksichtigt. Die Entscheidung trifft schon heute allein die Frau. Es muss aber auch jemand für das Lebensrecht des Kindes sprechen und die Hilfsmöglichkeiten aufzeigen, die zu einer Entscheidung für das Kind ermutigen könnten. Beides sichert die geltende Regelung. Es ist bewusst irreführend von „Kriminalisierung“ zu sprechen. § 218 a StGB stellt schon heute den Abbruch unter einfachen Voraussetzungen ausdrücklich straflos: Beratung, 3 Tage-Überlegungsfrist, Einhaltung der 12-Wochenfrist. Verfahren gegen Frauen oder Ärzte bei über 100.000 Abbrüchen/Jahr: Null! Der frühere § 218 hat mit den heutigen §§ 218 und 218 a StGB praktisch nichts mehr zu tun. § 218 hält im Bewusstsein, dass das Lebensrecht des Ungeborenen ein hohes Rechtsgut ist. Ethisch so weitreichende Themen können nicht im Vorbeigehen ohne gesamtgesellschaftliche Debatte entschieden werden. | Parlamentariergruppen
Neben zahlreicher Fachgremien gibt es u.a. auch internationale Parlamentariergruppen, in denen wir uns bilateral mit Gesprächspartnern anderer Länder zu unterschiedlichen Themen austauschen. Ich bin zum Beispiel Mitglied der Deutsch-Brasilianischen Parlamentariergruppe, die in dieser Woche auch getagt hat. Mit einer Delegation aus Brasilien, die von Caritas international eingeladen war, haben wir im Rahmen eines Globalprogramms zur Stärkung von Land- und Umweltrechten und der Anpassungsfähigkeiten an den Klimawandel von ruralen Gemeinschaften in Lateinamerika gesprochen. Jede/r Abgeordnete kann Mitglied in drei Parlamentariergruppen sein. Neben Brasilien gehöre ich den Parlamentariergruppen mit Frankreich und dem Verband Südostasiatischer Nationen, kurz ASEAN, an. | | |
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