Sehr geehrte Damen und Herren,
die nächste zentrale Aufgabe der Regierung Scholz ist ein Vorschlag für den Bundeshaushalt 2025. Bereits vor den Haushaltsanmeldungen der Ressorts klaffte im Etat 2025 eine Lücke von 25 Mrd. Euro. Mittlerweile ist diese noch größer geworden, denn statt – wie von Bundesfinanzminister Lindner erbeten – Einsparvorschläge zu unterbreiten, haben allein das Bundesentwicklungsministerium sowie das Auswärtige Amt jeweils mehr als 2 Mrd. Euro „Mehrbedarf“ angemeldet. Zusätzlich wären für eine echte Wirtschaftswende milliardenschwere Entlastungen erforderlich. Die Ampel-Koalition zeigt mit dem Streit erneut ihre Unfähigkeit zur Erarbeitung tragfähiger Lösungen für die Staatsfinanzen. Statt Prioritäten zu setzen, für eine starke Wirtschaft und sichere Arbeitsplätze sowie für die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes, schaut jeder Minister nur auf das eigene Wunschbudget. Sobald ein Entwurf vorliegt, wird die Union die Verhandlungen im Parlament kritisch, aber konstruktiv begleiten. Zentral ist jetzt, eine nachhaltige Lösung für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Finanzplanung bis 2028 zu finden.
Ihre
Lisa Winkelmeier-Becker +++Newsticker+++ Initiative der Woche
Durch gezielte Prävention und neue präventive Ansätze in der Pflegepolitik kann der Anteil der Pflegebedürftigen deutlich reduziert werden. Bedauerlicherweise kommt die Prävention in der Pflege in der Diskussion oft zu kurz, obgleich das bisherige Präventionsgesetz bereits viele Anknüpfungspunkte bietet. Daher haben wir in einem Antrag auf der Grundlage unseres Pflegepositionspapiers aus dem vergangenen Jahr unsere Überlegungen zur Prävention in der Pflege näher konkretisiert. Wir fordern ein ressortübergreifendes, integriertes Präventionskonzept, das alle Lebensbereiche umfasst. Zudem soll die Bundesregierung in ihrer Pflegepolitik dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärker Rechnung tragen. Innovative Wohnformen, wie beispielsweise ambulant betreute Pflege-WGs, sollen besser gefördert werden. Zudem sollen Präventionsmaßnahmen auch für pflegende Angehörige gefördert werden, da diese häufig psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind. Hier geht es zum Antrag: https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011152.pdf
Verdachtsfall AfD Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Montag die Einstufung der AfD als extremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz bestätigt. Das stärkt die Resilienz der Demokratie und den Schutz des Rechtsstaates, vor allem bestätigt es aber unsere Befürchtungen gegenüber dieser Partei. Rassistische Aussagen führender AfD-Politiker wie „Wir können die nachher immer noch alle erschießen. Oder vergasen“ (ehemaliger Parteisprecher Christian Lüth mit Blick auf Migranten) sowie rechte und russlandfreundliche Parteinetzwerke bis hin zu Spionage-Tätigkeiten von AfD-Abgeordneten zeigen in eine klare antidemokratische und staatsfeindliche Richtung. Wir Demokraten müssen der Vergiftung unserer politischen Kultur durch die AfD entgegenwirken und Extreme klein halten. Das ist nicht nur im Bundestag, sondern auch am Küchentisch, am Stammtisch und am Arbeitsplatz nötig. Es ist nicht Zeit für populistische Antworten, sondern für tragfähige Kompromisse aus der Mitte der Gesellschaft heraus.
Hinter den Kulissen Was wären wir ohne die Caritas? Auch im Rhein-Sieg-Kreis sind viele angewiesen auf menschliche und kompetente Fürsorge, sei es zum Beispiel in der ambulanten Pflege, Tagesbetreuung oder im Altenheim. Die Menschen bei der Caritas leisten unverzichtbare und wertvolle Arbeit. Darüber habe ich mich in dieser Woche mit dem Vorstandsvorsitzenden des Caritasverbandes Rhein-Sieg, Harald Klippel, ausgetauscht. Knappe Finanzen, vor allem aber auch Personalengpässe machen es allerdings schwieriger, diese wichtigen Aufgaben zu erfüllen. Der Austausch ist wichtig, weil hier in Berlin einige gesetzliche Rahmenbedingungen mitgestaltet werden. | | | | Podiumsdiskussion zum AGG
Viele Menschen erleben Tag für Tag in ihrem Alltag Diskriminierung, z.B. aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft. Deshalb ist es richtig, dass es mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Rechtsgrundlage gibt, um diese Menschen besser zu schützen. Beim "Forum Wirtschaft & Verbraucher 2024" habe ich am Dienstag u.a. mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman und Vertretern der Wirtschaft darüber diskutiert, ob der Anwendungsbereich des AGG ausgebaut werden sollte. Es ist vollkommen klar, dass Diskriminierung keinen Platz in unserer Gesellschaft haben darf und wir das auch rechtlich entsprechend untermalen müssen. Aber hier verläuft ein schmaler Grat zwischen Überregulierung, Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung, Missbrauchsgefahr und dem eigentlichen Schutzzweck. Punktuell kann ich mir Verbesserungen vorstellen, wenn sie praxistauglich sind. Ansonsten haben wir aber heute bereits einen hohen Schutzstandard in diesem Bereich, so dass der Bedarf für weitreichende Änderungen aktuell nicht gegeben ist.
| | Unterwegs als Rechtsausschussvorsitzende
Der EU-Ausschuss hat in dieser Woche zusammen mit dem Rechtsausschuss ein Gespräch mit Vertretern der georgischen Opposition und der Zivilgesellschaft zum sogenannten Transparenzgesetz geführt. Am 14. Mai hat das georgische Parlament mit Regierungsmehrheit der umstrittenen Neuregelung zugestimmt. Staatspräsidentin Surabischwili kündigte ein Veto gegen das Gesetz an, die Regierungsmehrheit ist jedoch groß genug, um das Veto zu überstimmen. Seit dem 15. April gibt es tägliche Proteste vor dem Parlament in Tiflis mit zehntausenden Teilnehmern. Die georgische Regierung hat mit der Verabschiedung des Gesetzes eine historische Chance verpasst, dem EU-Beitritt wieder ein Stück näher zu kommen. Wir haben erörtert, wie die georgische Politik in Zukunft dem breiten Willen der dortigen Bevölkerung nach einer Ausrichtung zu einem EU-Beitritt, nach den aktuellen Ereignissen noch gerecht werden kann.
| | Gedanken zum CDU-Grundsatzprogramm (Teil 1)
Am 7. Mai hat die CDU ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Dem voraus gingen intensive Debatten. Nicht jeder hat Zeit, die 82 Seiten durchzuarbeiten. Deshalb möchte ich in den nächsten Monaten immer wieder einzelne Aspekte herausgreifen, die mir wichtig sind und die vielleicht auch weniger Beachtung in der Öffentlichkeit gefunden haben. Zuerst zum Grundsätzlichen: Auch das 4. Grundsatzprogramm der Partei ruht auf dem festen Fundament des christlichen Menschenbildes: „Grundlage christdemokratischer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen. Im Zentrum steht die unantastbare Würde des Menschen in jeder Phase seiner Entwicklung. Jeder Mensch ist als von Gott geschaffenes Wesen einzigartig, unverfügbar und soll frei und selbstbestimmt leben.“ Diese Kernaussage war für mich schon beim Parteieintritt das Fundament meines Engagements in der CDU und wird es auch bleiben. Denn daraus leitet sich unser ganzes Programm ab, auch unser Freiheitsbegriff, der besonders betont wird. Freiheit des Individuums im Sinne des christlichen Menschenbildes ist immer verbunden mit Verantwortung für die Mitmenschen. Diese Freiheit ist auch auf das Gemeinwohl orientiert und fähig zur Solidarität mit den Schwachen. Der dritte Grundbegriff des Programms ist „konservativ“. Hier geht es nicht um Besitzstandswahrung oder die Unfähigkeit, sich an gesellschaftliche Prozesse anzupassen. Vielmehr drücken wir damit aus, dass wir wertegebunden und mit Respekt vor dem bisher Erreichten voran gehen wollen. Das Programm sagt es so: „Wir folgen Prinzipien und wägen immer wieder neu ab, wo wir uns verändern müssen. Mit dieser Grundhaltung können wir das Bewährte bewahren, ohne zu erstarren, und die Zukunft gestalten, ohne übereilt dem Zeitgeist zu folgen.“ Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Wertekanon gut aufgestellt sind für die Herausforderungen der Zukunft. Denn nur wer weiß, wo er steht, kann anderen Orientierung geben.
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