Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesrepublik ist – auch aufgrund der deutschen Geschichte – ein Staat, in dem das Asylrecht und die humanitäre Unterstützung von Flüchtlingen hohe Priorität hat. Zugleich müssen wir darauf achten, dass diese Grundwerte in der Bevölkerung weiterhin eine breite Unterstützung erfahren und die praktische Erfüllbarkeit gegeben ist. Hier signalisieren uns die Kommunen zunehmende Probleme. In den ersten acht Monaten dieses Jahres kamen über 200.000 Asylbewerber nach Deutschland, die von Ländern und Kommunen aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren sind. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Asylantragszahlen um über 77 Prozent gestiegen, ein Rückgang ist nicht absehbar. Hinzu kommen über eine Million ukrainische Kriegsflüchtlinge, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen mussten und bei uns mit großer Hilfsbereitschaft aufgenommen wurden.
Die Bundesregierung hat dennoch bisher keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen. Als konstruktive Opposition nehmen wir den Bundeskanzler beim Wort, einen Pakt bezüglich der irregulären Migration schließen zu wollen, wenn dieser tatsächlich konkrete und wirksame Maßnahmen umfasst. Als Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene fordern wir u.a. die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien zu erweitern; mit den relevanten Herkunftsstaaten wirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abzuschließen. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die besonders betroffenen EU-Außengrenzstaaten besser unterstützt werden. In den weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems dürfen gegenüber dem gefundenen Kompromiss keine weiteren Abstriche gemacht werden. Zugleich müssen die Fluchtursachen viel konsequenter bekämpft werden. Denn oft stehen Perspektivlosigkeit im Heimatland und falsche Vorstellungen über die Chancen in der EU bzw. Deutschland am Anfang der Entscheidung für eine Flucht.
Ihre
Lisa Winkelmeier-Becker
+++Newsticker+++
CDU/CSU-Initiative der Woche
Der Bildungsstand unserer Kinder nimmt laut Studien ab. Immer deutlicher wird der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und schulischem Erfolg. Wir möchten daher das Bildungs- und Betreuungssystem verbessern und setzen ausdrücklich nicht auf immer mehr Transferleistungen an Eltern. Teil unseres Maßnahmenpakets ist die bundesweit einheitliche Diagnostik des Entwicklungsstands der Kinder, anhand derer frühzeitig der Förderbedarf geplant werden kann. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sollten in die Vorschule gehen, in der die deutsche Sprache gelernt wird. Die Ganztagsbetreuung soll ausgebaut und mehr Geld für Fachkräfte in die Hand genommen werden. Auch niedrigschwellige Angebote für schwer erreichbare Familien müssen zunehmen, die "Stadtteilmütter" in NRW sind dafür ein gutes Beispiel. Unser kompletter Antrag kann hier nachgelesen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/083/2008399.pdf
Ampel verhindert Planungssicherheit für Betriebe
Als Unionsfraktion haben wir diese Woche die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent beantragt. Schließlich leiden die Gaststättenbetreiber weiterhin unter der hohen Inflation. Und die örtliche Gastronomie ist nicht nur ein Wirtschaftszweig mit vielen Arbeitsplätzen, sondern auch kulturelles Gut, indem sie das Stadtbild vieler Dörfer und Gemeinden prägt. Auch im Rhein-Sieg-Kreis gibt es zahlreiche Restaurants, in denen sich das Einkehren lohnt. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass die Ampel sich gegen die Entfristung und damit indirekt für eine Wiedererhöhung der Umsatzsteuer ausgesprochen hat. Dies bedroht die Existenz zahlreicher Betriebe und sorgt bei den Inhabern und Beschäftigten für berechtigte Zukunftsängste. Als Union werden wir unsere Gaststätten weiterhin unterstützen.
Unterwegs als Rechtsausschussvorsitzende
In dieser Woche fand bereits die 6. Internationale Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse statt, die im Deutschen Bundestag von der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) zusammen mit dem Rechtsausschuss ausgerichtet wurde. Die IRZ engagiert sich seit über 30 Jahren mit großem Einsatz für das Gelingen der rechtlichen und justiziellen Reformvorhaben in rund 20 Partnerstaaten. Hintergrund der diesjährigen Konferenz war der am 23. Juni 2022 verliehene EU-Beitrittskandidatenstatus an die Ukraine und die Republik Moldau bzw. die Beitrittsperspektive für Georgien. Es ging somit um die Herausforderungen dieser Länder bei der Angleichung des nationalen Rechts an das Recht der Europäischen Union. Unter den Programmpunkten waren u.a. die Korruptionsbekämpfung und die Unabhängigkeit der Justiz.