Brief aus Berlin - Heizungsgesetz, Suizidhilfe, Libanon

Brief aus Berlin - Heizungsgesetz, Suizidhilfe, Libanon

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Regierung Scholz steckt in der Krise. Die Minister und Abgeordneten streiten sich öffentlich via Twitter darüber, wer schuld ist, dass man das Elterngeld für hohe Einkommen zusammenstreicht. Die Aufstellung des nächsten Bundeshaushaltes stockt seit Monaten. Der Ampel fehlt die Kraft, entschlossen in einer schwierigen wirtschaftlichen Phase mit beginnender Rezession und hoher Inflation zu handeln. Die Krönung ist die Verschiebung des Heizungsgesetzes. Nach monatelangem Streit wurde ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, an dem nur noch die Überschrift aktuell war. Weder Experten noch die Abgeordneten hatten eine Chance, die wichtige Weichenstellung für eine Wärmewende im Gebäudesektor gründlich zu überprüfen und konstruktive Verbesserungsvorschläge zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage meines Kollegen Thomas Heilmann der Missachtung des Deutschen Bundestags durch die Bundesregierung und die Ampel-Fraktionen nun einen Riegel vorgeschoben. Im Beschluss heißt es: „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten.“

 

Eine Regierung muss zuerst dem Wohle des Landes dienen. Die Ampel-Koalition muss zurück zur Sachpolitik kommen. Die Union wird weiter als konstruktive Opposition Vorschläge zur Verbesserung der Lage einbringen: Sei es bei den Haushaltsverhandlungen, sei es bei der Klimagesetzgebung oder in der Wirtschaftspolitik.

 

Im Bundestag beginnt nun die parlamentarische Sommerpause. Ich werde die nächste Woche mit interessanten Terminen im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt zum Thema Heizung, Energie und Umwelt verbringen und vielen Bürgern und Bürgerinnen begegnen.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien weiterhin eine schöne Sommer- und Ferienzeit. Bleiben Sie gesund!

 

Ihre

Lisa Winkelmeier-Becker

 

 

+++Newsticker+++

 

 

Debatte über Suizidhilfe

 

Am Donnerstag hatten wir im Bundestag über eine neue Regelung zur Suizidassistenz zu beraten und entscheiden. Eine frühere Regelung, die mit Blick auf das Geschäftsmodell von Sterbehilfevereinen die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht unter dem damaligen Präsidenten Vosskuhle aufgehoben. Mit einer starken Betonung der Freiheit zum Suizid wurde dort postuliert, dass es den mit freiem Willen gesuchten Zugang zu Sterbehilfe geben müsse, wenn diese angeboten werde. Entgegen verbreiteter Ansicht bezieht sich dies nicht nur auf die Situation des Endstadiums einer schweren Erkrankung, sondern betrifft potentiell jede Lebensphase und -situation. Einschränkend wurde dem Staat aufgegeben, etwa durch ein geeignetes Verfahren voreiligen Entschlüssen oder auch Drucksituationen entgegenzutreten. Vor diesem Hintergrund lagen nun zwei Gesetzentwürfe vor, die mit unterschiedlicher Gewichtung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen wollen. Beide sehen eine praktikable und zügige Lösung für den Fall vor, dass bei absehbar kurzer Lebenserwartung ein Zuwarten auf weitere Untersuchungen nicht zumutbar erscheint. Bei Suizidwusch in anderen Lebenssituationen unterscheiden sie sich aber deutlich. Ich selbst habe mich bei dem Gesetzentwurf der überfraktionellen Gruppe Heveling/Castellucci eingebracht und diesen unterstützt. Er sah vor, dass ein Suizident sich zwei Mal im Abstand von mindestens drei Monaten in fachärztlicher bzw. therapeutischer psychiatrischer bzw. psychologischer Praxis beraten und die Freiheit seines Entschlusses bestätigen lassen muss. In der Zwischenzeit sollte es eine geeignete Beratung zu den Problemen geben, die dem Suizidwunsch anscheinend zugrunde liegen, etwa eine Schuldnerberatung oder ein passendes Therapie- oder Gesprächsangebot zu drängenden zwischenmenschlichen Problemen. So sollten alle Optionen genutzt werden, die zum Erkennung und Heilen von psychischen Erkrankungen und zur Lösung solcher Probleme beitragen können und zum Weiterleben ermutigen; außerdem würde einer übereilten Entscheidung vorgebeugt. Demgegenüber sah der Alternativantrag lediglich eine allgemeine Suizidberatung vor, und schon drei Wochen später kann das tödliche Medikament von einem Arzt jeder Fachrichtung verschrieben werden. Dazu sollen eigene Beratungsstellen aufgebaut werden. Eine staatlich bereit gestellte Suizidberatung - das normalisiert, das banalisiert den Suizid und lässt ihn als naheliegende Option erscheinen.

 

Ich bedaure sehr, dass der Bundestag keine Entscheidung zum assistierten Suizid getroffen hat. Es bleibt daher leider weiterhin bei einem ungeregelten Zustand und es gibt keine Grenzziehungen für assistierten Suizid derzeit. Der Gesetzentwurf Castellucci/Heveling hatte gleichwohl die meisten Stimmen. Wir werden als Gruppe jetzt in Ruhe überlegen, wie es weitergeht.


Meine Rede dazu im Plenum gibt es hier: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7556123#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU2MTIz&mod=mediathek

 

Hinter den Kulissen

 

Am Mittwoch fand im Rahmen des Parlamentskreises Libanon ein Austausch zwischen libanesischen und deutschen Parlamentariern statt. Thema war die aktuelle Situation im Libanon: Dort gibt es im Augenblick große Probleme, die staatliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Finanz- und Gesundheitssystem sind zusammengebrochen und Korruption lähmt jede mögliche Entwicklung. Die Abgeordneten suchen gemeinsam nach Möglichkeiten, wo Deutschland intensiver und gezielter unterstützen kann, damit der Libanon stabilisiert werden kann.

 

Seit drei Wochen ist Max aus Berlin als Praktikant in unserem Büro. Er hat dabei die Möglichkeit, in den Politikbetrieb “hineinzuschnuppern”, im Büro bei der Recherche zu unterstützen und mich zu begleiten. Die vielfältigen politischen Themen der letzten Wochen haben dabei auch zu vielen Gesprächen im Büro geführt. Es ist sehr bereichernd, wenn junge Menschen ihre Perspektive in unsere Arbeit einbringen. 

 

Gespräch mit internationalen Studierenden

 

Am Donnerstag war eine Delegation der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg bei mir im Bundestag zu Gast. Teilgenommen haben internationale Studierende. In einem gemeinsamen Gespräch haben wir uns über die Lobbyarbeit im Deutschen Bundestag ausgetauscht. Viele der Teilnehmenden haben selbst bereits für NGO‘s gearbeitet und interessierten sich dafür, wie sie diese Arbeit noch effektiver gestalten können. Im Ergebnis ließ sich festhalten, dass Arbeit für Nicht-Regierungsorganisationen immer dann gut funktioniert, wenn sie ehrlich und transparent ist und die widerstreitenden Interessen der verschiedenen Beteiligten zulässt. Denn die Abgeordneten müssen letztlich alle verschiedenen, sich widerstreitenden Interessen kennen, um zu einer abgewogenen Lösung zu kommen. So ist sie zur Information und zur Meinungsbildung der Abgeordneten ein wichtiger Beitrag. 

 

 

 

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Elisabeth Winkelmeier-Becker

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Inhaltlich verantwortlich gemäß §§ 55 Abs.2 RStV: Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB

 

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