Sehr geehrte Damen und Herren,
die Immobilienpreise sind weiter auf Rekordniveau, die Baukosten sind durch Inflation und wachsenden Zinsen für die Finanzierung in den vergangenen Monaten rasant angestiegen. Immer weniger Menschen können unter diesen Umständen Eigentum erwerben. Wir wollen die eigenen 4 Wände wieder für alle ermöglichen, auch für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Dazu schlagen wir ein konkretes Programm zur Kostensenkung vor: Wir wollen den Bundesländern ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 EUR pro Erwachsenen und 150.000 EUR pro Kind einzuführen, so dass für die meisten die Grunderwerbssteuer entfallen würde. Kostentreibende Vorschriften wollen wir entschlacken und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Ergänzend wollen wir einen Förderrahmen, der gerade Familien mit geringem und mittlerem Einkommen beim Weg ins Eigenheim unterstützt. Außerdem braucht es Planungs- und Investitionssicherheit für Bauherren. Was versprochen wird, muss auch eingehalten werden: Die Bürger müssen sich auf staatliche Förderzusagen verlassen können und brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für geförderten Eigentumserwerb und klimafreundliches Bauen. Die Ampel hat mit ihrem Förderchaos viel Vertrauen verspielt.
Ihre
Lisa Winkelmeier-Becker
+++Newsticker+++
Aktuelle Stunde
In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, die Mittel für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, der Agrarstruktur, des Küstenschutzes und die Städtebauförderung zu kürzen. Diese Förderungen sind seit Jahrzehnten das zentrale Instrument der Unterstützung ländlicher Räume. Strukturschwache Regionen werden unterstützt, Standortnachteile bei Investitionen ausgeglichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung gesetzt. Quantitative Erhebungen und Evaluierungen belegen die positiven Effekte der Investitionsförderung in den strukturschwachen Regionen. Die Förderung schafft Arbeitsplätze, setzt zusätzliche Wachstumsimpulse und trägt somit zum Abbau regionaler Unterschiede und gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland bei. Wir fordern: Die Bundesregierung muss ihre Pläne zum Förderstopp für ländliche Regionen zurücknehmen. Die Stärkung regionaler Wirtschaftsstruktur in strukturschwachen Regionen, vor allem auch in Teilen Ostdeutschlands, ist eine wichtige staatliche Aufgabe und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erreichen gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Aus der Rechtspolitik
Mit der Reform des Sanktionenrechts hat die Ampel immerhin einmal ein rechtspolitisches Projekt zum Abschluss gebracht. Eine wichtige Änderung in dem Gesetzespaket, die wir als Unionsfraktion im Grundsatz geteilt haben, war die Halbierung von Ersatzfreiheitsstrafen. Diese können angeordnet werden, wenn eine zu einer Geldstrafe verurteilte Person diese nicht zahlt. Freiheitsentzug ist ein tiefergehender Grundrechtseingriff, der maßvoll angewendet werden sollte. Der Umrechnungsmaßstab von einer Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitstrafe wird nun so geändert, dass zukünftig zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen. Bislang entspricht ein Tagessatz Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Allerdings ist es der Ampel nicht gelungen, die Regelungen verfassungsrechtlich sicher auszugestalten. Problematisch ist hier, dass die Änderung des Umrechnungsmaßstabes nur für die Ersatzfreiheitsstrafe, nicht aber z.B. für Untersuchungshaft gelten soll. Es ist auch zweifelhaft, ob die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe tatsächlich zu einer starken Entlastung der Justizvollzugsbehörden führen wird, wie der Justizminister immer wieder behauptet.
Hinter den Kulissen
Politik lebt auch vom fachlichen Austausch. Am Donnerstag konnte ich mit dem amerikanischen Hochschullehrer Prof. Russell A. Miller sprechen. Er ist Experte für vergleichende Rechtstheorien, internationales öffentliches Recht und auch deutsches Recht. Besonders spannend war sein Blick von außen auf die deutsche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch. Er hat betont, wie klug der deutsche Kompromiss mit Pflichtberatung und freier Entscheidung der Schwangeren im Rahmen von Paragraph 218 StGB aus seiner Sicht sei. Die amerikanische Öffentlichkeit sei dagegen in dieser Frage tief gespalten und diskutiere nur radikale Lösungen in beide Richtungen. Er warnte ausdrücklich davor, den deutschen Kompromiss leichtfertig aufzugeben, da neue gesellschaftliche Konflikte damit einhergehen könnten.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit dem Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung läuft die Ampel bei einem weiteren wichtigen Thema in die falsche Richtung. Es stimmt: Deutschland braucht in vielen Branchen Fachkräfte. Dafür müssen vorrangig inländische Potentiale noch stärker aktiviert und Menschen aus der EU für unseren Arbeitsmarkt gewonnen werden. Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten haben wir erst 2020 eines der modernsten Einwanderungsrechte zu Arbeitszwecken weltweit geschaffen. Statt zu evaluieren, wie diese Regelungen greifen, ändert die Ampel die Vorschriften nun in erheblichem Umfang erneut. Die Anhörung im Innenausschuss hat ergeben, dass nicht die gesetzlichen Regelungen, sondern die überlangen Verfahren zum Beispiel in den Auslandsvertretungen das Hauptproblem sind. Zur Beseitigung dieses Problems trägt der jetzige Gesetzentwurf aber kaum etwas bei. Stattdessen senkt die Ampel auf breiter Ebene die Qualifikationsstandards. Damit wird auch die Qualität der Arbeit in Deutschland perspektivisch sinken. Mit dem Punktesystem zur Jobsuche schafft die Ampel zudem ein bürokratisches Monstrum, das in einem Land wie Deutschland mit einem Überangebot an offenen Stellen und im Zeitalter digitaler Bewerbungen keinen Sinn macht. „Modern“ ist an diesem Gesetz nur der Titel.