Liebe Bürgerinnen und Bürger,
diese Woche wurde zum ersten Mal über das Vorhaben der Ampel diskutiert, das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu streichen. Paragraph 219a im Strafgesetzbuch regelt mit Rücksicht auf die wichtige ethische Frage des Lebensrechtes eines ungeborenen Kindes auch bei einer ungewollten Schwangerschaft, dass für gesetzlich erlaubte Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf und Ärzte, die diese Eingriffe vornehmen nur in engem Rahmen öffentlich darüber informieren dürfen; im individuellen Kontakt und aus jeder anderen Quelle (v.a. via Internet) ist Information nicht limitiert. Hintergrund dafür ist das Ziel, eine Interessenvermischung zwischen wirtschaftlichem Nutzen und medizinischer Leistung in diesem ethisch sensiblen Fall schon im Ansatz auszuschließen und einen Schwangerschaftsabbruch nicht als normale ärztliche Leistung darzustellen. Aus Sicht der Unionsfraktion sind die Argumente der Ampel nicht schlüssig und können diesen schweren Eingriff in den guten rechtlichen Kompromiss der Beratungslösung nicht begründen. Es gibt kein Informationsdefizit für Frauen, die sich nach einer ungewollten Schwangerschaft im Internet orientieren wollen; das kann jeder ausprobieren,indem er zB „Abtreibung“ bei Google eingibt. Und es besteht auch keine Rechtsunsicherheit für die Ärzte, die angeblich mit dem Werbungsverbot bedroht werden. Paragraph 219a mag der Ampel nicht gefallen, die angebliche Grauzone besteht angesichts des klaren Wortlauts allerdings nicht. Wenn es der Koalition nur darum gehen würde, die Informationsmöglichkeit für Ärzte auszuweiten, könnten wir das ohne weiteres mit einer gezielten Ergänzung des Paragraphen 219a StGB erreichen. Dazu wären wir bereit und haben einen entsprechenden Antrag dazu eingebracht. Den Antrag findet man hier: Drucksache 20/1017 (bundestag.de)
Wir haben mit der aktuellen Regelung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs nach Beratung einen guten Kompromiss, zu dem auch das Werbungsverbot zählt. Die Ampel will diesen Kompromiss ohne Not aufkündigen. Das zeigen neben der Streichung von 219a Strafgesetzbuch auch die permanenten Ankündigungen und Forderungen von Abgeordneten zur Streichung des Paragraphen 218 Strafgesetzbuch. Sie wollen das gesamte Abtreibungsrecht kippen und provozieren so ohne Not gesellschaftliche Konflikte wie in Polen oder den USA.
Ihre
Lisa Winkelmeier-Becker
+++ Newsticker +++
CDU/CSU-Initiative der Woche
Inflation, Energiepreise und Nahrungsmittelknappheit machen das Leben in unserem Land immer teurer. Jetzt ist entschlossenes Handeln der Bundesregierung gefragt. Aber die Ampel verstrickt sich bei der Inflationsbekämpfung in Ankündigungen und Einzelmaßnahmen. Stattdessen bedarf es jetzt eines entschiedenen Handelns: Einer gezielten Entlastung der Breite der Gesellschaft. Das bisherige Paket der Bundesregierung ist unausgegoren. Einzelne Maßnahmen – wie etwa das Energiegeld oder das 9-Euro-Ticket – gehen mit unsinnigem bürokratischem Aufwand einher. Einige Gruppen – z.B. Rentner und Studenten – werden gar nicht erreicht. Mit dem Antrag „Preissteigerung bekämpfen – Schutzschirm gegen die Inflation“ fordert die CDU/CSU-Fraktion deshalb weitere Schritte: Einen raschen und vollständigen Ausgleich der kalten Progression, die kurzfristige Auszahlung der Energiepauschale, bei gleichzeitiger Ausweitung auf Rentner, Studenten, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel das Elterngeld für junge Familien. Darüber hinaus braucht es weitere Entlastungen: Für die Jahre 2022 und 2023 müssen wir die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer senken – insbesondere für Kraftstoffe. Die Pendler brauchen eine echte und dauerhafte Entlastung. Für mehr Wettbewerbsfähigkeit und stabile Preise brauchen wir strukturelle Maßnahmen – Beschleunigung von Planungs- sowie Genehmigungsverfahren und konsequenter Abbau von Bürokratie und Investitionshemmnissen. All dies ergibt einen wirkungsvollen Inflationsschutzschirm.
Unterwegs als Ausschussvorsitzende
Am Mittwoch war Evelyn Zupke, die erste SED-Opferbeauftragte, im Rechtsausschuss, um über ihr Amt und über ihre Arbeit zu berichten. Sie hat dabei aber auch ihre Erwartungen an die Politik formuliert. Dazu gehören vor allem die Erleichterung bei der Beantragung und Bewilligung von Leistungen, die Anpassung der Beträge und die Erweiterung der Opfergruppen.
Im November 2020 hat der Bundestag beschlossen, die Stasi-Akten in die Zuständigkeit des Bundesarchivs zu überführen und stattdessen eine/n SED-Opferbeauftragte/n einzurichten. Damit wurde die seit 1991 existierende Stasi-Unterlagen-Behörde aufgelöst. Aus dem Beauftragten für die Akten wurde nun eine Beauftragte für die Menschen, denn das neue Amt, das jetzt unmittelbar beim Bundestag angesiedelt ist, nimmt nicht nur die Stasi, sondern die gesamte SED-Diktatur in den Blick. Wir haben eine sehr engagierte und fachkundige Opferbeauftragte kennengelernt, bei der diese wichtige Aufgabe in guten Händen ist!
Hinter den Kulissen
In dieser Woche hat mich Klaus Müller, der neue Präsident der Bundesnetzagentur, im Bundestag besucht. Wir kennen uns bereits seit vielen Jahren aus dem Bereich Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur trägt momentan im Lichte des Ukraine-Krieges eine außerordentlich bedeutende Verantwortung in Bezug auf die Energieversorgung in unserem Land. Hier gilt es nun, die Unabhängigkeit vom russischen Gas so schnell wie möglich herzustellen, gleichzeitig aber auch die Klimaschutzziele nicht aus dem Blick zu verlieren. Keine einfache Aufgabe, bei der wir Klaus Müller gerne konstruktiv unterstützen. Ein weiteres Thema war auch die Standortfrage. Am Hauptsitz der Bundesnetzagentur in Bonn arbeiten ca. 1.600 Menschen. Sie ist damit ein wichtiger Arbeitgeber in unserer Region. Ich bin froh, dass das auch so bleibt, wie mir Klaus Müller versicherte.