Neuigkeiten aus Berlin

Diese Woche wurde zum ersten Mal über das Vorhaben der Ampel diskutiert, das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu streichen. Paragraph 219a im Strafgesetzbuch regelt mit Rücksicht auf die wichtige ethische Frage des Lebensrechtes eines ungeborenen Kindes auch bei einer ungewollten Schwangerschaft, dass für gesetzlich erlaubte Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf und Ärzte, die diese Eingriffe vornehmen nur in engem Rahmen öffentlich darüber informieren dürfen; im individuellen Kontakt und aus jeder anderen Quelle (v.a. via Internet) ist Information nicht limitiert. Hintergrund dafür ist das Ziel, eine Interessenvermischung zwischen wirtschaftlichem Nutzen und medizinischer Leistung in diesem ethisch sensiblen Fall schon im Ansatz auszuschließen und einen Schwangerschaftsabbruch nicht als normale ärztliche Leistung darzustellen. Aus Sicht der Unionsfraktion sind die Argumente der Ampel nicht schlüssig und können diesen schweren Eingriff in den guten rechtlichen Kompromiss der Beratungslösung nicht begründen. Es gibt kein Informationsdefizit für Frauen, die sich nach einer ungewollten Schwangerschaft im Internet orientieren wollen; das kann jeder ausprobieren,indem er zB „Abtreibung“ bei Google eingibt. Und es besteht auch keine Rechtsunsicherheit für die Ärzte, die angeblich mit dem Werbungsverbot bedroht werden. Paragraph 219a mag der Ampel nicht gefallen, die angebliche Grauzone besteht angesichts des klaren Wortlauts allerdings nicht. Wenn es der Koalition nur darum gehen würde, die Informationsmöglichkeit für Ärzte auszuweiten, könnten wir das ohne weiteres mit einer gezielten Ergänzung des Paragraphen 219a StGB erreichen. Dazu wären wir bereit und haben einen entsprechenden Antrag dazu eingebracht. Den Antrag findet man hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001017.pdf

Wir haben mit der aktuellen Regelung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs nach Beratung einen guten Kompromiss, zu dem auch das Werbungsverbot zählt. Die Ampel will diesen Kompromiss ohne Not aufkündigen. Das zeigen neben der Streichung von 219a Strafgesetzbuch auch die permanenten Ankündigungen und Forderungen von Abgeordneten zur Streichung des Paragraphen 218 Strafgesetzbuch. Sie wollen das gesamte Abtreibungsrecht kippen und provozieren so ohne Not gesellschaftliche Konflikte wie in Polen oder den USA.

Am 27. April habe ich als Sprecherin an einer "Fachtagung zur Bekämpfung des Menschenhandels und aller Formen der sexuellen Ausbeutung" teilgenommen. Das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte, die Konrad-Adenauer-Stiftung und der Verein Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. haben viele starke Frauen und Männer aus der ganzen Welt zusammengebracht, um Strategien im Kampf gegen Menschenhandel zu besprechen und darauf aufmerksam zu machen, das weltweit Millionen Menschen, vor allem Frauen und Kinder, von Schuldknechtschaft, Zwangsprostitution und anderen Formen der Ausbeutung betroffen sind. Auch Deutschland ist Zielland von Menschenhandel. Ich habe mich für die Einführung des Nordischen Modells ausgesprochen, das keinerlei Sanktionen gegen Prostituierte vorsieht, aber die Nachfrageseite, d.h. die Freier und Hintermänner unter Strafe stellt. Außerdem gehören Ausstiegshilfen und Öffentlichkeitsarbeit zum Gesamtkonzept. Erfahrungen in Ländern wie Schweden, Norwegen, Kanada, Frankreich und zuletzt Israel zeigen, dass so Menschenhandel und Zwangsprostitution schnell massiv eingedämmt werden können. Sehr spannend war dazu auch der direkte Austausch mit Luba Fein aus Israel, die mir von dem langen Kampf gegen Zwangsprostitution in ihrem Land berichtete und von den großen Erfolge des Nordischen Modells. Informationen und die Vorträge zur Veranstaltung sind unter https://fachtagung2022.ggmh.de/ abrufbar.

Seit zwei Monaten führt Russland einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Wir stehen auf Seiten der Ukraine und helfen ihr in der Selbstverteidigung gegen die russischen Aggressoren, auch mit Waffen und militärischer Ausrüstung. Aber: Olaf Scholz hat lange gezögert. Es hat des massiven Drucks der NATO-Verbündeten, der kleinen Ampel-Partner und der CDU/CSU-Opposition gebraucht, damit nun endlich auch schwere Waffen geliefert werden. Noch bis Anfang der Woche behauptete die geschlossene SPD-Spitze, die Ukraine könne mit modernen Waffen nicht umgehen und die Lieferung wäre mit Blick auf Russland eine Eskalation. Dann folgte der Schwenk innerhalb eines Tages. Plötzlich will die Bundesregierung Flugabwehrpanzer liefern. Erklärt hat der Kanzler diesen Kurswechsel nicht, weder in der Presse noch im Parlament. Führung sieht anders aus. Das Vertrauen in unser Land ist wegen dieses Schlingerkurses international gefährdet. Die Kritik seitens unserer Partner und Verbündeter wächst zurecht. Das klare Bekenntnis zur Unterstützung der Ukraine mit schweren Waffen in Form eines Antrags im Bundestag mussten wir der Koalition abringen, indem wir einen eigenen Antrag angekündigt hatten. Es ist gut und richtig, dass der Bundestag nun klar Stellung bezogen hat: Das ist ein wichtiges Zeichen der Geschlossenheit der politischen Mitte Deutschlands in diesem Konflikt, über die Regierung hinaus. Die Union steht in dieser schwierigen Lage verantwortungsbewusst an der Seite der Regierung, bei allen Auseinandersetzungen im Detail. Ich möchte aber auch betonen: Wir fordern schwere Waffen nicht leichtfertig, sondern weil das Putin-Regime nur mit einer klaren Haltung der NATO und starker Unterstützung der Ukraine durch Waffenlieferungen davon abgehalten werden kann, weitere Staaten anzugreifen. Neue Drohungen gegenüber dem Staat Moldau stehen ja bereits im Raum. Andere Wege sind allein aufgrund des Handelns Russlands derzeit verschlossen.

Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags habe ich in der vergangenen Woche als Vorsitzende Justizminister Marco Buschmann begrüßt. Er stand den Abgeordneten heute Rede und Antwort zum aktuellen Haushaltsentwurf des Bundesjustizministeriums und zur rechtspolitischen Agenda in dieser Wahlperiode. Es war eine gute und sachliche Atmosphäre über Themen von Familienrecht über Straf- und Wirtschaftsrecht bis zur Modernisierung der Justiz. Alles wichtige Themen mit hoher Relevanz für die Bürger, bei denen wir um gute Regelungen diskutieren und sicher auch - immer sachlich - streiten werden!

In der vergangenen Woche mussten wir wieder eine denkwürdige Debatte zur Impfpflicht erleben. Das Ergebnis: Es gab keine Mehrheit für eine unbedingte Impfpflicht. Wir brauchen aber weiterhin ein Impfregister und eine schnelle Handhabe gegen eine neue Welle im Herbst, falls wieder eine schwerere Variante auftauchen sollte und ein passender Impfstoff da ist. Damit wäre Deutschland gut vorbereitet. Das war Ziel unseres Antrags als Union. Aus unserer Sicht ist es noch nicht zu spät für einen Kompromiss, der Vorsorge für den Herbst trifft. Hierfür sehe ich auch Chancen, denn so weit liegen die Anträge nicht auseinander. Ich würde mich freuen, wenn das schnell gelingt.