Neuigkeiten aus Berlin

Regelung zur Suizidassistenz

Am Donnerstag hatten wir im Bundestag über eine neue Regelung zur Suizidassistenz zu beraten und entscheiden. Eine frühere Regelung, die mit Blick auf das Geschäftsmodell von Sterbehilfevereinen die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht unter dem damaligen Präsidenten Vosskuhle aufgehoben. Mit einer starken Betonung der Freiheit zum Suizid wurde dort postuliert, dass es den mit freiem Willen gesuchten Zugang zu Sterbehilfe geben müsse, wenn diese angeboten werde. Entgegen verbreiteter Ansicht bezieht sich dies nicht nur auf die Situation des Endstadiums einer schweren Erkrankung, sondern betrifft potentiell jede Lebensphase und -situation. Einschränkend wurde dem Staat aufgegeben, etwa durch ein geeignetes Verfahren voreiligen Entschlüssen oder auch Drucksituationen entgegenzutreten. Vor diesem Hintergrund lagen nun zwei Gesetzentwürfe vor, die mit unterschiedlicher Gewichtung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen wollen. Beide sehen eine praktikable und zügige Lösung für den Fall vor, dass bei absehbar kurzer Lebenserwartung ein Zuwarten auf weitere Untersuchungen nicht zumutbar erscheint. Bei Suizidwusch in anderen Lebenssituationen unterscheiden sie sich aber deutlich. Ich selbst habe mich bei dem Gesetzentwurf der überfraktionellen Gruppe Heveling/Castellucci eingebracht und diesen unterstützt. Er sah vor, dass ein Suizident sich zwei Mal im Abstand von mindestens drei Monaten in fachärztlicher bzw. therapeutischer psychiatrischer bzw. psychologischer Praxis beraten und die Freiheit seines Entschlusses bestätigen lassen muss. In der Zwischenzeit sollte es eine geeignete Beratung zu den Problemen geben, die dem Suizidwunsch anscheinend zugrunde liegen, etwa eine Schuldnerberatung oder ein passendes Therapie- oder Gesprächsangebot zu drängenden zwischenmenschlichen Problemen. So sollten alle Optionen genutzt werden, die zum Erkennung und Heilen von psychischen Erkrankungen und zur Lösung solcher Probleme beitragen können und zum Weiterleben ermutigen; außerdem würde einer übereilten Entscheidung vorgebeugt. Demgegenüber sah der Alternativantrag lediglich eine allgemeine Suizidberatung vor, und schon drei Wochen später kann das tödliche Medikament von einem Arzt jeder Fachrichtung verschrieben werden. Dazu sollen eigene Beratungsstellen aufgebaut werden. Eine staatlich bereit gestellte Suizidberatung - das normalisiert, das banalisiert den Suizid und lässt ihn als naheliegende Option erscheinen.

 Ich bedaure sehr, dass der Bundestag keine Entscheidung zum assistierten Suizid getroffen hat. Es bleibt daher leider weiterhin bei einem ungeregelten Zustand und es gibt keine Grenzziehungen für assistierten Suizid derzeit. Der Gesetzentwurf Castellucci/Heveling hatte gleichwohl die meisten Stimmen. Wir werden als Gruppe jetzt in Ruhe überlegen, wie es weitergeht.

Meine Rede dazu im Plenum gibt es hier: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7556123#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU2MTIz&mod=mediathek         

Anwaltstag in Wiesbaden

Am Donnerstag habe ich auf Einladung der Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Edith Kindermann, am diesjährigen Anwaltstag in Wiesbaden teilgenommen. Neben der Eröffnungsveranstaltung gab es auch einen Empfang der CDU/CSU-Fraktion auf dem Anwaltstag, den ich eröffnen durfte. Der hessische Justizminister Roman Poseck gab einen wichtigen Impuls zu den anstehenden Plänen, wie Gerichtsverfahren zeitgemäß reformiert werden können, um den Bürgern weiterhin eine leistungsfähige Justiz gewährleisten zu können. Bei der Eröffnung haben Präsidentin Kindermann, Bundesjustizminister Marco Buschmann und unsere frühere Kollegin Katharina Barley, jetzt Vizepräsidentin des EU-Parlaments, wichtige aktuelle Fragen der Rechtspolitik in Deutschland und Europa angesprochen.

Mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm  in die USA!

Elisabeth Winkelmeier-Becker wirbt für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren

Der Deutsche Bundestag vergibt wieder Stipendien für ein Auslandsjahr in den USA. Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige können sich für ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) für das Austauschjahr 2024/2025 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 8. September 2023. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress für junge Deutsche und US-Amerikanerinnen und -Amerikaner. Bundestagsabgeordnete übernehmen für die Jugendlichen eine Patenschaft. Die deutschen Schülerinnen und Schüler besuchen in den USA eine High School; die jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Alle leben während des Austauschjahres in Gastfamilien. Sie lernen vor Ort den Alltag, die Kultur und die Politik der USA kennen. Zugleich vermitteln sie als Junior-Botschafterinnen und Junior-Botschafter Deutschlands ihre Erfahrungen, Werte und Lebensweisen.

Bewerben können sich bundesweit Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2006 und dem 31. Juli 2009 geboren wurden. Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise (31. Juli 2024) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein.

Das Programm eignet sich für junge Menschen, die sich gerne engagieren, gerne eine andere Sprache sprechen und auch politisches Verständnis und Interesse mitbringen.

Das PPP-Stipendium umfasst die Kosten für die Reise, Vorbereitung und Betreuung sowie notwendige Versicherungen.

 Alle Informationen zum PPP und zur Bewerbung unter: www.bundestag.de/ppp

Kontakt für Fragen und Auskünfte: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gespräch des Rechtsausschusses mit der Justizministerin Lettlands

Gemeinsam mit Bundestagskollegen fand am Dienstag unter meiner Leitung ein Gespräch des Rechtsausschusses mit der Justizministerin Lettlands, Inese Lībiņa-Egnere, statt. Themen waren die aktuelle Situation in der Ukraine und dabei natürlich auch das Thema UN-Sondertribunal für russische Kriegsverbrecher, die Beschlagnahmung eingefrorenen russischen Vermögens und die Digitalisierung des Justizsystems. Lettland hat in Bezug auf Russland wie die Ukraine eine besondere Vergangenheit. Das Land ist direkter Nachbar und seit 1991 unabhängig und Mitglied in NATO und EU. Das gleiche strebt langfristig auch die Ukraine an. Auch Lettland steht fest an der Seite des angegriffenen Landes. Gestern hatten wir in einem ähnlichen Format noch Besuch von Abteilungsleiterinnen und Referentinnen aus dem Justizministerium in Moldau. Auch hier gab es einen guten und interessanten Austausch.

Beschleunigung des Ausbaus von Balkonkraftwerken

Am Donnerstag wurde unser Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Balkonkraftwerken im Bundestag beraten. Die Gewinnung von Strom für den Eigenbedarf mit Balkonkraftwerken ist schnell und einfach realisierbar und wird für Kostenersparnis beim Nutzer sorgen. Bei steigenden Strom- und Energiepreisen nimmt die Nachfrage nach Photovoltaik- und Solaranlagen zu. Jeder kann damit seinen ganz persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten – und das fängt bei der Stromgewinnung an. Deshalb möchten wir flächendeckend die Möglichkeit zu einem kostengünstigen Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien geben und die aktuellen rechtlichen Hürden für Balkonkraftwerke im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beseitigen. Beim Klimaschutz müssen wir die Menschen mitnehmen und das gelingt am besten, wenn jeder selbst aktiv dazu beitragen kann. Balkonkraftwerke können die Stromkosten im Haushalt unmittelbar reduzieren und die Energiewende wird so individuell erlebbar und positiv besetzt. Mit der Privilegierung von Balkonkraftwerken im BGB und im Wohnungseigentumsgesetz machen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir korrigieren damit eine unsichere Rechtslage. Zwar hat die Ampel jetzt auf unseren Druck hektisch auch einen eigenen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Darauf sollten wir aber nicht warten. Die Ampel teilt unseren Vorstoß, dann kann sie unserem Gesetzentwurf auch zustimmen.