Neuigkeiten aus Berlin

Elisabeth Winkelmeier-Becker: Abgeordnetenbestechung wird neu geregelt

UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren - Der Rechtsausschuss des Bundestages hat heute den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Mit der Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass Deutschland demnächst die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren kann. Nach langen Diskussionen wird nun eine ausgewogene Regelung beschlossen, die sowohl der Korruptionsbekämpfung, aber auch der Freiheit des Mandats Rechnung trägt. Abgeordnete werden gerade dafür gewählt, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Das darf nicht zum Risiko für die Mandatsträger werden. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion war uns wichtig, dass das vom Grundgesetz geschützte freie Abgeordnetenmandat, aber auch die Tätigkeit zehntausender ehrenamtlich tätiger Mitglieder in Kommunalvertretungen durch die Neuregelung nicht beeinträchtigt werden. Dabei galt es zu bedenken, dass ein Ermittlungsverfahren für jeden Bürger eine Belastung ist. Für einen Politiker ist es jedoch häufig gleichbedeutend mit dem Ende seiner Laufbahn.

Wir haben diesem Spannungsfeld in verschiedener Hinsicht Rechnung getragen: Ein Mandatsträger ist nur dann strafbar, wenn er sein Mandat käuflich macht, indem er sich bei seiner parlamentarischen Tätigkeit den Aufträgen oder Weisungen eines Vorteilsgebers unterwirft. Es wird zudem klargestellt, dass ein Verhalten nicht strafbar ist, wenn es im Einklang mit den für die Rechtsstellung des Mandatsträgers maßgeblichen Vorschriften steht. Damit haben es die Parlamente und die anderen Vertretungen selbst in der Hand
festzulegen, welche Verhaltensweisen erlaubt und welche verboten sein sollen. Sie können damit selbst Rechtssicherheit für die Mandatsträger schaffen.

Zwischenbericht zu Umsetzungsstand von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses verabschiedet. Darin wird unter anderem auch ein Regelungsvorschlag angekündigt, wonach rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Tatmotive ausdrücklich bei der Strafzumessung in Strafurteilen berücksichtigt werden sollen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Wir unterstützen Maßnahmen, die dazu beitragen, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive stärker im Strafverfahren berücksichtigt werden. Denn aus der Perspektive des Opfers ist es ein Unterschied, ob es aus einem alltäglichen Konflikt heraus oder gerade wegen seiner Herkunft, Hautfarbe oder anderer unveränderlicher Persönlichkeitsmerkmale angegriffen wird. Solche Tatmotive müssen daher auch bei der Bewertung der Schuld des Täters und der Strafzumessung einfließen.

Die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses hat gezeigt, dass es den Strafverfolgungsbehörden nicht selten schwerfällt, die wahren Tatmotive zu erkennen. Auch weisen neuere rechtstatsächliche Untersuchungen darauf hin, dass rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Beweggründe oftmals nicht genügend bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Es müssen daher auf allen Ebenen Konsequenzen gezogen werden: Die Strafverfolgungsorgane müssen allen Hinweisen auf solche Motive konsequent nachgehen. Opfer und Angehörige müssen informiert und unterstützt werden. Die Dokumentation bei der Strafverfolgung muss verbessert und internes Controlling stärker implementiert werden.

Der Gesetzgeber darf sich nicht auf symbolische Änderungen bei den Strafzumessungsregeln im Strafgesetzbuch beschränken. Es muss vielmehr durch geeignete Regelungen sichergestellt werden, dass die nötigen Informationen möglichst schon zu Beginn eines Strafverfahrens erhoben und dann in allen Stadien des Verfahrens angemessen berücksichtigt werden. Auch das Jugendstrafrecht darf dabei nicht außen vor bleiben. Wir als CDU und CSU werden uns für einen solchen umfassenden Ansatz einsetzen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker zur neuen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz gewählt

Seit  gestern  steht  die  Bundestagsabgeordnete  Elisabeth  Winkelmeier-Becker  als  neue  Sprecherin  der  CDU/CSU-Fraktion  für  Recht  und Verbraucherschutz fest. „Als langjähriges Mitglied des Rechtsausschusses und Richterin a.D. freue ich mich natürlich sehr darüber, dass mich meine Fraktion  mit  dieser  spannenden  und  verantwortungsvollen Aufgabe bedacht hat.“ so Winkelmeier-Becker.

„Gemeinsam  mit  meinen  Kolleginnen  und  Kollegen  werden  wir  in  den kommenden  vier  Jahren  Themen  wie Abgeordnetenbestechung, Menschenhandel  und  Vorratsdatenspeicherung  aber  auch  mietrechtliche Modernisierungmaßnahmen  oder  den  großen  Bereich  des Verbraucherschutzes gestalten.“ ist sich Winkelmeier-Becker sicher.